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FÖRDERMITTEL

Forschungszulage (FZulG): Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen

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FÜR WEN?
Deutsche KMU und Großunternehmen
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WOFÜR?
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
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ZUSCHUSSBETRAG
Bis zu 3,5 Millionen EUR (KMUs) oder 2,5 Millionen EUR (Großunternehmen) pro Jahr

Innovation mit einer Forschungszulage fördern

Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren führen, gibt es steuerliche Vorteile durch das Forschungszulage (FZulG). Diese Förderung verbessert Ihr Geschäftsmodell, indem sie Ihnen eine Steuervergünstigung für Ihre F&E-Kosten gewährt.

Welche Projekte kommen für die Forschungszulage in Frage?

Nahezu alle Innovationsvorhaben sind im Rahmen des FZulG förderfähig: Zum Beispiel die Entwicklung von Systemen, Techniken und Werkstoffen, aber auch die Entwicklung von Software, Medikamenten und Behandlungsmethoden. Das Förderinstrument deckt die gesamte Bandbreite unternehmerischer Forschung und Entwicklung themenoffen ab – von der Grundlagenforschung überdie industrielle Forschung bis hin zur experimentellen Entwicklung. Der Übergang zur wettbewerblichen Produktentwicklung ist hier fließend und oft genug sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass ihre Entwicklungsarbeiten förderfähig sind.

 

Bewerbung um die Forschungszulage im Jahr 2024

Innovative deutsche Unternehmen können sich auch im Jahr 2024 wieder für die Forschungszulagengesetz bewerben und bis zu 3,5 Mio. EUR an Steuervergünstigungen erhalten. Der Fördersatz beträgt 25% – 35% für interne F&E-Mitarbeiter und 15% – 24,5% für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Unternehmen extern in Auftrag geben. Haben Sie die Forschungszulage in den letzten Jahren nicht genutzt, aber Innovationsprojekte laufen gehabt? Gute Nachrichten! Sie können die Forschungszulage noch rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2022 beantragen.

Wer kann sich für die FZulG bewerben?

Die Forschungszulage (FZulG) kann von allen steuerpflichtigen deutschen Unternehmen beantragt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen jeder Größe, vom KMU bis zum Großunternehmen, die Forschungszulage nutzen können.

 

MICHAEL WECKECK | CONSULTANT

Sie fragen sich, ob Ihre Innovation förderfähig ist?

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Unverbindliche Beratung zur Forschungszulage

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Die Forschungszulage (FZulG) im Überblick

Die Kosten, die als Bemessungsgrundlage für den Steuervorteil dienen, sind die Bruttolohnkosten des F&E-Personals einschließlich der Arbeitgeberbeiträge. Ausgaben für externe Dienstleister, die zu Ihrem Innovationsprojekt beitragen, sind ebenfalls förderfähig. Ab dem 28.03.2024 können die Abschreibungen von Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden.

Der Fördersatz des FZulG beträgt 25% – 35% der eigenen F&E-Kosten und 15% – 24,5% der externen Kosten. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZulG-Vorteil kann also für KMUs bis zu 3,5 Millionen Euro und für Großunternehmen bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr betragen.

Beantragung der Forschungszulage (FZulG) bei FirstBlue

Ein erfolgreicher FZulG-Antrag erfordert eine aussagekräftige Projektbeschreibung. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung und Experten mit einschlägigem Hintergrund schreibt FirstBlue Anträge mit der höchsten Chance auf Bewilligung und übernimmt den gesamten Antragsprozess!

FZulG Fördersatz

 

 

Diese Unternehmen nutzen das Forschungszulage bereits optimal mit FirstBlue

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Logistikunternehmen stehen heute vor noch größeren Herausforderungen als noch vor einigen Jahren. Die stetig wachsende Bevölkerung und Urbanisierung, und das steigende eCommerce-Geschäft zwingen Logistikunternehmen dazu, ihr Kernversprechen zu überdenken und zu optimieren: Waren von A nach B zu liefern – auf effiziente und nachhaltige Weise. Greenplan nimmt sich dieses Bedarfs…
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Planon Software
Planon ist ein internationales Softwareunternehmen, das Organisationen bei der integrierten Optimierung aller Geschäftsprozesse rund um Gebäude, Menschen und Arbeitsplätze unterstützt. Planon bietet Softwarelösungen zur Optimierung von Facility- und Property-Management-Prozessen an.  
P-CATION
P-CATION
P-CATION ist ein junges und innovatives Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Mittelstand bei der Digitalisierung zu unterstützen. Um für jeden die ideale Lösung zu finden, haben Sie sich auf maßgeschneiderte Software, Business Intelligence (BI) und ERP- Produkte spezialisiert.
Förderfähigen Kosten des FZulG
Matchbird GmbH
Die Matchbird GmbH ist ein Networking-Dienstleister und verbindet seit Jahren Unternehmen, um branchenübergreifende unkonventionelle Kooperationen zu fördern mit dem Ziel die besten Synergieeffekte zu erlangen. Der eigens entwickelte auf dem Serendipitäts-Prinzip basierende Matchingprozess wurde bis vor kurzem ausschließlich manuell durch erfahrene Koordinatoren, auf Basis der vorliegenden Unternehmensinformationen durchgeführt.

Häufige Fragen zur Forschungszulage (FZulG)

Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen zur Forschungszulage.
  • Was ist das Forschungszulagengesetz?

    Das Forschungszulagengesetz (Forschungszulage, FZulG) ist ein deutsches Gesetz, das steuerliche Anreize für Unternehmen bietet, die in Forschung und Entwicklung investieren. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung anzuregen und die Innovation in Deutschland zu fördern.

  • Wer kann die steuerlichen Anreize des Forschungszulagengesetzes in Anspruch nehmen?

    Die steuerlichen Anreize des Forschungszulagengesetzes können von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die in Deutschland F&E-Maßnahmen durchführen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

  • Wie viel von meinen F&E-Kosten kann ich nach dem Forschungszulagengesetz geltend machen?

    Der Fördersatz des FZulG beträgt bis zum 27.03.2024 25% der eigenen F&E- Personalkosten und 15% der externen Kosten. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf 4 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZulG-Vorteil kann also bis zu 1 Million Euro pro Jahr betragen. Ab dem 28.03.2024 können abhängig von Unternehmensgröße bis zu 35 % der eigenen F&E-Kosten (Personal und Abschreibung von Wirtschaftsgütern) und 15% bis 24,5% der externen Kosten geltend gemacht werden. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZulG-Vorteil kann also bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr betragen.

  • Welche Arten von F&E-Aktivitäten kommen für die steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz in Frage?

    Das Forschungszulagengesetz deckt das gesamte Spektrum von F&E-Tätigkeiten ab, also Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, un und ist themenoffen.

  • Wie beantrage ich die Steuervergünstigungen des Forschungszulagengesetzes?

    Um die Steuervergünstigungen des Forschungszulagengesetzes in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen zunächst einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage stellen, um die Förderwürdigkeit ihres Projekts feststellen zu lassen, und in einem zweiten Schritt eine finanzielle Prüfung durch das Finanzamt vornehmen lassen. Das Antragsverfahren erfordert in der Regel detaillierte Informationen über die durchgeführten F&E-Aktivitäten und die damit verbundenen Kosten.

  • Wann kann ich mit den Steuervergünstigungen nach dem Forschungszulagengesetz rechnen?

    Der Zeitpunkt der steuerlichen Förderung durch das Forschungszulagengesetz hängt von den Besonderheiten des Einzelfalles ab. Im Allgemeinen werden die Steuervergünstigungen als Gutschrift auf die vom Unternehmen geschuldete Steuer gewährt und in der Steuererklärung des Unternehmens ausgewiesen. Sofern die Steuerschuld ausgeglichen werden kann, werden überschüssige Mittel direkt ausgezahlt.

  • Kann ich Hilfe bei der Antragstellung für das Forschungszulagengesetz bekommen?

    Ja, FirstBlue unterstützt Unternehmen bei der Beantragung des Forschungszulagengesetz. Unsere Spezialisten haben umfangreiche Erfahrungen mit dem Programm und wissen, wie ein guter Antrag gestaltet sein muss. Wir übernehmen für Sie den gesamten Antragsprozess auf “no-cure-no-pay”-Basis.

Persönliche Beratung zur Forschungszulage (FZulG)

Sie fragen sich, wie Sie das FZulG am besten für Ihre Innovationsprojekte nutzen können? Unsere FZulG-Experten helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch! Senden Sie uns eine E-Mail an info@firstblue.com.

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