Unternehmerisches Handeln und Investieren beeinflusst nicht nur unmittelbar Betroffene, sondern formt auch Regionen und Lebensräume. Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und somit Angleichung dieser Räume wurde eine Gemeinschaftsaufgabe für die Bundesländer benannt (GRW). Als regionales Wirtschaftsförderungsprogramm subventioniert das GRW dort, wo andere Förderinstrumente kategorisch nicht in Frage kommen. In der Praxis entscheidet aber keineswegs nur die Lage des Unternehmens über dessen Eignung für eine Förderung.
Förderumfang & -bedingungen
Welche Arten von Ausgaben Bemessungsgrundlage der Förderung sein dürfen, ist für das gesamte Bundesgebiet nicht pauschal zu beantworten. Je nach Bundesland zählen etwa Investitionen in Gebäude und Anlagen, anfallende Lohn- oder Produktentwicklungskosten zu den förderfähigen Ausgaben. Um für eine Förderung in Betracht gezogen zu werden, müssen im Regelfall entweder Arbeitsplätze erhalten oder Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, wobei oftmals ein zusätzlicher Nutzen für die gesamte Wirtschaftsregion plausibel erklärt werden muss.
Fördersätze
Da die konkrete Ausgestaltung des GRW Ländersache ist und die real erzielbaren Fördersätze von einer Reihe von Faktoren abhängig sind, können diese nur mit einer breiten Spanne von 10 bis 45 Prozent angenähert werden. Jene Faktoren umfassen vor allem die Unternehmensgröße und den Unternehmensstandort.
Unternehmensgröße
Es gilt die Regel: Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung. Großunternehmen können in den C-Gebieten immerhin noch mit 10 bzw. 15 Prozent gefördert werden; in den D-Gebieten ist eine Förderung prinzipiell nicht möglich.
Fördergebiete
Differenziert werden im Wesentlichen die stärker geförderten C- von den geringer unterstützen D-Fördergebieten. Je nach Pro-Kopf BIP und Arbeitslosenquote werden auch die C-Gebiete nochmals unterschieden sowie der Fördersatz unter bestimmten Bedingungen pauschal erhöht, etwa wenn das Gebiet in einer Grenzregion liegt. Siehe hier die Landkarte der Fördergebiete.
Fazit
Fazit
Als regionales Wirtschaftsförderprogramm hat die GRW ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal: Es werden direkte Investitionen in den Betriebszweck gefördert. Wo andere Förderinstrumente etwa auf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Investitionen in nachhaltige und ressourceneffiziente Modernisierungen abzielen, welche in langfristiger Perspektive ebenfalls einen durchaus entscheidenden wirtschaftlichen Zweck haben können, können mit dem GRW gewissermaßen unmittelbar regional wichtige Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Handeln gestärkt oder erhalten werden.
Gerade die Offenheit und Unbestimmtheit des Programms stellt für die beantragenden Unternehmen aber eine große Herausforderung dar. Trotz ausreichender Förderanlässe gelingt es diesen oftmals nicht, die regionale Bedeutung und zukünftige Auswirkung der erbetenen Förderung überzeugend darzustellen. FirstBlue beherrscht hier die Sprache der Förderer und schneidert seine Argumentation auf Maß – und erreicht so für seine Klienten einen erheblichen Vorteil im wirtschaftlichen Wettbewerb in strukturschwachen Regionen. Wenn Sie eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung wünschen, rufen Sie uns unter der 0211 8220 4040 an oder senden Sie eine E-Mail an info@firstblue.com.
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Heinz Peter Stuckert, Dipl.- Ing
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