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Forschungszulage Umfrage: Unternehmen genießen F&E-Vorteile, kritisieren aber das Antragsverfahren

Michael Weckeck, MSc
Consultant
16 December 2022

Seit 2020 gibt es auch in Deutschland eine steuerliche Forschungsförderung, die Forschungszulage (FZul). Die FZul soll den Innovationsstandort Deutschland stärken. Das gelingt ihr bisher nur teilweise. Eine vom Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Sommer 2022 bei knapp 600 forschungsnahen Unternehmen durchgeführte Kurzbefragung zeigt wichtige Erkenntnisse auf.

Die Forschungszulage Umfrage

Erwartungen an die steuerliche Forschungsförderung

Den größten Vorteil der steuerlichen FZul sehen die Unternehmen bei der Senkung von Kosten für ihre FuE-Vorhaben. Die Verrechnung der FZul mit der Einkommenssteuer nach Ablauf des Geschäftsjahres, auch wenn kein Gewinne erwirtschaftet worden sind, sorgt für zusätzliche Liquidität im Unternehmen. Auch die Ausweitung der eigenbetrieblichen FuE-Tätigkeiten durch die FZul wird als Grund für die Beantragung genannt.

Niedrige Zahl an Anträgen und Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit

Die Zahl der Anträge für die FZul ist derzeit insgesamt auf einem enttäuschenden Niveau. Nur 38% der Unternehmen haben einen Antrag auf FZul gestellt. Das liegt auch daran, dass die FZul für fast die Hälfte der befragten Unternehmen unbekannt ist. Zudem sind sich viele Unternehmen unsicher, ob Ihr FuE-Vorhaben überhaupt förderfähig im Sinne der FZul ist. Jedes vierte Unternehmen hat aus diesem Grund die FZul noch nicht genutzt.

Unternehmen bemängeln bürokratische Anforderungen

Das Beantragungsverfahren ist ein zweistufiger Prozess. Die Bescheinigungsstelle prüft die Förderfähigkeit eines Projekts (1.Stufe). Das Finanzamt lediglich die Höhe der förderfähigen Aufwendungen (2.Stufe). Dieses System soll höhere und schnellere Rechtssicherheit geben. Aus der Befragung geht jedoch hervor, dass fast jedes zweite Unternehmen das Antragsverfahren als bürokratisch bewertet, jedes fünfte wertet es sogar als sehr bürokratisch.

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