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Häufig gestellte Fragen rund um die Klimaschutzverträge

Dr. Andrea Puschhof
Principal Consultant
30 June 2023

Die Klimaschutzverträge gehen jetzt richtig los! Bis Anfang August können Sie sich für das vorbereitende Verfahren auf das Gebotsverfahren bewerben. Also, seien Sie gut vorbereitet! Im Folgenden beantworten unsere Spezialisten einige häufig gestellte Fragen rund um die Klimaschutzverträge. Möchten Sie die Möglichkeiten, die der Klimaschutzvertrag Ihrem Unternehmen bietet, mit einem unserer Spezialisten besprechen? Dann nehmen Sie Kontakt auf!

Häufig gestellte Fragen rund um die Klimaschutzverträge

  • Muss das Unternehmen 10 kg Tonnen CO2 oder das Projekt diese Menge emittieren?

    Die Projektgröße, gemessen an den jährlichen Treibhausgasemissionen (THG) im Referenzsystem (der Bezugsgröße), muss mindestens 10 kg Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr betragen.

  • Was ist ein Referenzsystem?

    Das Referenzsystem bildet die Grundlage für die Berechnung der CO2-Emissionen bei der Produktion. Es bestimmt auch, wie viel CO2 eingespart wird. Es können keine Daten verwendet werden, die sich auf eine spezifische Anlage oder Produktion eines Unternehmens beziehen.

  • Wird auch die Förderung von blauem Wasserstoff möglich sein?

    Ja, die Förderung von Wasserstoff, der aus Erdgas hergestellt wird und den technischen Bewertungskriterien gemäß der Taxonomieverordnung entspricht, ist vorgesehen. Um den wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz nachzuweisen, muss dieser Wasserstoff eine Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 73,4 % im Vergleich zu fossilen Brennstoffen aufweisen. Die Verringerung gegenüber einem Vergleichswert von 94 g CO2-Äquivalente pro Megajoule (MJ) muss gemäß der Taxonomieverordnung nachgewiesen werden.

  • Können CCS- oder CCU-Projekte gefördert werden?

    Ja, Anlagen mit nicht vermeidbaren Prozessemissionen, bei denen die Treibhausgasemissionsminderungen hauptsächlich durch CCS (Carbon Capture and Storage) oder CCU (Carbon Capture and Utilization) erreicht werden, sind förderfähig. Für die Förderung muss eine Zertifizierung der langfristigen Speicherung oder Bindung des Kohlendioxids möglich sein. Die CCS- bzw. CCU-Maßnahmen müssen entweder im Rahmen des EU Emissions Trading Systems (ETS) als Emissionsminderung anerkannt werden oder den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission oder entsprechenden EU-Vorgaben entsprechen. Die Anbindung an die erforderliche Transport- und Speicherinfrastruktur muss ebenfalls ausreichend gewährleistet sein.

  • Bis wann muss eine 90%ige Reduktion der CO2-Emissionen erreicht werden?

    Spätestens ab dem dritten Jahr nach Beginn der operativen Tätigkeit muss die relative Treibhausgasemissionsminderung im Vergleich zum Referenzsystem mindestens 60 % betragen. Die Verwendung der entsprechenden Technologien und Energieträger, sowie Rohstoffe ermöglichen eine relative Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 90 % während der Laufzeit des Klimaschutzvertrags.

  • Sollte man nicht lieber bis zum nächsten Verfahren warten, da noch viele Aspekte offen sind?

    Es ist empfehlenswert, dass Unternehmen, sofern ihre geplante Anlage die bisher veröffentlichten Kriterien erfüllt, nicht auf das nächste Verfahren warten, sondern sich bereits jetzt positionieren. Es ist wichtig, den Willen zur Transformation sowie den Unterstützungsbedarf deutlich zu kommunizieren. Das erste vorbereitende Verfahren wird einen großen Einfluss auf die folgenden Gebotsverfahren haben, daher sollten Unternehmen ihre Ideen und Ansätze bereits jetzt präsentieren.

Beratung zu den Klimaschutzverträge

Ist Ihr Unternehmen für die Klimaschutzverträge qualifiziert? Und haben Sie Fragen dazu? Oder möchten Sie Unterstützung bei Ihrer Bewerbung? Unsere Spezialisten beraten und unterstützen Sie gerne zum neuen Programm.