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Die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand in Compliance

Stephan Scheidmann
Consultant
24 May 2024

Nachdem der Antrag auf Forschungszulagengesetz (FZulG) durch die Bescheinigungsstelle (BSFZ) positiv bewertet worden ist, folgt die Einreichung der Forschungszulage beim Finanzamt.

Einreichung der Forschungszulage beim Finanzamt

Dabei sind entsprechende Unterlagen einzureichen, um die steuerlichen Vorteile abschließend geltend machen zu können. Es ist wichtig, alle erforderlichen Schritte ordnungsgemäß zu erledigen, um von der Zulage profitieren zu können. Zu den Unterlagen, die vollständig und korrekt einzureichen sind, gehören der Antrag auf Forschungszulage, Nachweise über die begünstigten Forschungstätigkeiten sowie alle relevanten steuerlichen Unterlagen.

Im Antrag auf Forschungszulage machen dabei Angaben zum Verbund des Unternehmens, zu den Lohnaufwendungen insgesamt im Unternehmen und zu den Lohnaufwendungen der in den begünstigten F&E-Vorhaben tätigen Arbeitnehmer sowie zur Auftragsforschung im jeweiligen Wirtschaftsjahr den größten Anteil aus.

Zu den Nachweisen über die förderfähigen Forschungstätigkeiten gehören zum Beispiel Tätigkeits- und Zeitaufzeichnungen der eingesetzten Arbeitnehmer in der eigenbetrieblichen F&E, vertragliche Vereinbarungen, Rechnungen und Zahlungsnachweise der Auftragsforschung sowie die Darstellung des Standes des F&E Vorhabens zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

FirstBlue hilft

Während viele unserer Konkurrenten bei der Einreichung bei der BSFZ unterstützen, geht FirstBlue noch einen Schritt weiter und bietet zusätzlich Hilfe bei der Einreichung beim Finanzamt an. Wir zeigen dabei unseren Kunden sorgfältig auf, welche Angaben erforderlich sind und wie sie optimal aufbereitet sein müssen, um die Forschungszulage erfolgreich beantragen zu können. Dies stellt sicher, dass der gesamte Prozess reibungslos und stressfrei für die Kunden verläuft.

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