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Die Forschungszulage bleibt auch im Jahr 2026 eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Sie bietet Unternehmen aller Größen und Branchen einen steuerlichen Anreiz, kontinuierlich in innovative Projekte zu investieren und ihre technologische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Der maximale Vorteil, der sich daraus ergeben kann, liegt bei 4,2 Millionen € pro Jahr.
Die Forschungszulage im Jahr 2026
Mit der Forschungszulage verfolgt der deutsche Gesetzgeber das Ziel, private FuE-Aktivitäten nachhaltig zu fördern. Im Jahr 2026 steht dabei insbesondere die Stärkung von Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und technologischer Souveränität im Fokus. Die Förderung ist branchenoffen und richtet sich sowohl an Start-ups und KMU als auch an große Unternehmen.
Förderbetrag im Jahr 2026
- Die Förderquote beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von einer erhöhten Förderquote von bis zu 35 % profitieren.
- Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 12 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr, was einer maximalen Forschungszulage von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich (bzw. entsprechend höher bei Anwendung des KMU-Satzes) entspricht.
Förderfähige Aufwendungen
Im Rahmen der Forschungszulage 2026 können Unternehmen weiterhin förderfähige FuE-Personalkosten, Aufwendungen für Auftragsforschung sowie bestimmte Eigenleistungen von Einzelunternehmern geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Projekte die Kriterien der Grundlagenforschung, industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung erfüllen.
Höhe der Förderung
Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt und kann unabhängig von der aktuellen Ertragssituation des Unternehmens genutzt werden. Auch Unternehmen ohne Gewinn profitieren somit unmittelbar von der Förderung. Für 2026 ist davon auszugehen, dass die bestehenden Förderquoten und Obergrenzen weiterhin ein attraktives Fördervolumen ermöglichen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren zur Forschungszulage 2026 erfolgt zweistufig:
- Projektbescheinigung durch die zuständige Bescheinigungsstelle, in der die FuE-Eigenschaft bestätigt wird.
- Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung.
Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung der Anträge ist entscheidend, um Förderpotenziale optimal auszuschöpfen und Risiken bei der Prüfung zu vermeiden.
Fazit
Die Forschungszulage 2026 stellt ein zentrales Förderinstrument dar, um Innovationsprojekte in Deutschland langfristig zu sichern. Unternehmen, die frühzeitig ihre FuE-Aktivitäten analysieren und strategisch ausrichten, können von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren und ihre Innovationskraft nachhaltig ausbauen.
Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage
Sven Jansen, BSc
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