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Forschungszulage in Konzernen und Unternehmensgruppen Forschungszulage in Konzernen und Unternehmensgruppen

Forschungszulage in Konzernen und Unternehmensgruppen: Wenn Strukturen über die Förderfähigkeit entscheiden

Sven Jansen
Senior Consultant
15 Januar 2026

Strukturen in Konzernen und Unternehmensgruppen sind in der Forschungszulage kein „Nebenschauplatz“, sondern häufig der zentrale Hebel – oder das zentrale Risiko. Besonders entscheidend ist die korrekte Einordnung von F&E innerhalb verbundener Unternehmen: Eigenbetriebliche F&E, Auftragsforschung oder hybride Modelle.

1. Warum das Thema für Konzerne, Unternehmensgruppen und Großunternehmen kritisch ist

Die Forschungszulage (FZulG) ist für Konzerne und Großunternehmen in Deutschland ein attraktiver, steuerlicher Fördermechanismus – insbesondere, weil sie planbar und projektbezogen nutzbar ist. Gleichzeitig gilt: Je arbeitsteiliger (und häufig auch internationaler) die F&E-Organisation in Unternehmensgruppen, desto höher die Gefahr, dass die formale Einordnung der Zusammenarbeit die Inanspruchnahme verhindert oder unnötig einschränkt.

In der Praxis sehen wir in Konzernen und Unternehmensgruppen regelmäßig Konstellationen wie:

  • zentrale Steuerung von F&E-Zielen durch Headquarters (z. B. in einer Konzernzentrale – auch im Ausland)
  • „Cost-plus“-Verrechnungen zwischen Gruppengesellschaften
  • geteilte Ergebnisrechte/IP, gruppenweite Plattform-Teams
  • Projekt- und Budgethoheit nicht dort, wo operativ entwickelt wird

Genau hier entscheidet sich, welche Gesellschaft überhaupt antragsberechtigt ist – und ob die Aktivitäten als „in-house“ oder als „Auftragsforschung“ gelten.

2. Der Knackpunkt: Eigenbetriebliche F&E vs. Auftragsforschung in Unternehmensgruppen

Bei F&E zwischen verbundenen Unternehmen ist die Abgrenzung häufig weniger „klar“ als bei externer Auftragsforschung. Innerhalb von Unternehmensgruppen werden oft keine marktüblichen Preise vereinbart; stattdessen erfolgt die Finanzierung typischerweise über Kostenerstattung plus Gewinnaufschlag – unabhängig vom Projekterfolg. Auch Eigentums- und Nutzungsrechte an Ergebnissen sind in gruppeninternen Setups oft nicht eindeutig geregelt und verbleiben de facto bei der zahlenden Einheit. Das macht die Einordnung anspruchsvoll.

Wichtig: Nicht das „Wording“ im Organigramm entscheidet, sondern die rechtliche und dokumentierte Ausgestaltung der Zusammenarbeit.

3. Kriterien, die (kumulativ) Auftragsforschung auslösen können

Zur Differenzierung werden verschiedene Kriterien herangezogen, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit ein F&E-Vorhaben als gruppeninterne Auftragsforschung gilt.

Sind alle Kriterien erfüllt, liegt Auftragsforschung vor – und die beauftragende Gesellschaft wäre grundsätzlich diejenige, die die Forschungszulage geltend machen kann. Sind die Kriterien nicht erfüllt, wird das Vorhaben als In-house-F&E bei der ausführenden Gesellschaft eingeordnet.

4. Typischer Risikofall: Muttergesellschaft beauftragt deutsche Tochter (in der Unternehmensgruppe)

Ein besonders praxisrelevanter Fall: Eine Muttergesellschaft (auch mit Sitz im Ausland) beauftragt eine deutsche Tochter mit F&E.
Wenn die Zusammenarbeit nach den obigen Kriterien als Auftragsforschung qualifiziert, wäre die Muttergesellschaft der Anspruchsberechtigte – eine Inanspruchnahme der Forschungszulage ist dann jedoch regelmäßig nicht möglich, wenn die Mutter nicht in Deutschland anspruchsberechtigt ist. Ergebnis: Die Gruppe verliert faktisch die Förderoption für diese Aktivitäten.

Für Großunternehmen und Unternehmensgruppen ist das ein entscheidender Punkt: Damit die deutsche Gesellschaft als In-house-F&E anspruchsberechtigt bleibt, muss die Dokumentation die Einordnung stützen – im Zweifel sogar argumentativ gegen die Auftragsforschungs-Kriterien.

5. Dokumentation ist kein „Nice-to-have“ – sie muss vor Projektstart stehen

Gerade bei der gruppeninternen Abgrenzung gilt:

  • Nachweise zur Einordnung müssen vorliegen.
  • Diese Dokumente müssen vor Start des F&E-Vorhabens unterzeichnet sein.
  • Das Finanzamt kann Unterlagen nachfordern und die Förderung versagen – selbst bei positiver BSFZ-Bescheinigung, wenn die Einordnung nicht belastbar ist.

In der Praxis kommt es vor, dass vertragliche Regelungen oder Projektunterlagen erst im Zuge der Antragserstellung stärker formalisiert bzw. konsolidiert werden. Das kann – je nach Einzelfall – unnötige Rückfragen und Risiken erzeugen.

6. Doppel-/Parallelförderung vermeiden (auch international)

Ein weiteres oft unterschätztes Thema in größeren Unternehmensgruppen: Doppelförderung ist ausgeschlossen. Wenn Tätigkeiten im Rahmen der Forschungszulage angesetzt werden, dürfen dieselben Aktivitäten nicht gleichzeitig durch andere (auch ausländische) direkte Förderprogramme bezuschusst werden. Hier braucht es eine saubere gruppenweite Abstimmung zwischen Tax, R&D-Controlling und Fördermittelmanagement.

7. Wie FirstBlue unterstützt – über den Antrag hinaus

FirstBlue begleitet nicht nur den reinen Antragsprozess, sondern setzt genau an den Stellen an, an denen Konzerne und Unternehmensgruppen typischerweise Zeit, Geld und Förderfähigkeit verlieren:

Unser Ansatz:

  • Struktur-Check der F&E-Konstellation: Einordnung der Zusammenarbeit (in-house/contract/hybrid) entlang der relevanten Kriterien – inkl. Risikoanalyse für mehrgliedrige Unternehmensgruppen und ggf. grenzüberschreitende Steuerung.
  • Dokumentations- und Vertragslogik: Ableitung, welche Dokumente/Regelungen vor Projektstart erforderlich sind (und wie sie konsistent zum operativen Setup passen).
  • Antrags-Engineering: Förderlogische Darstellung der Projekte (Ziel, Neuartigkeit, technisches Risiko, Planmäßigkeit) plus konsistente Abbildung von Arbeitspaketen und Verantwortlichkeiten.
  • Umsetzungsfähigkeit in komplexen Strukturen: Prozesse, Templates und Nachweisführung, die auch bei mehreren Legal Entities, globalen Teams und Matrix-Organisation funktionieren.

Und besonders wichtig: Wir haben Erfahrung mit komplexen Konstellationen (mehrere Konzerngesellschaften, Auslandseinheiten, projektbezogene Budget-/Vergütungslogiken, IP-/Nutzungsrechtsfragen in der Praxis) und können Einzelfälle strukturiert vorbewerten, bevor aus einem „formalen Detail“ ein Förderhindernis wird.

8. Kurzfazit

Bei Konzernen und Unternehmensgruppen entscheidet die Forschungszulage häufig nicht am technischen Projektinhalt, sondern an der richtigen Einordnung und belastbaren Dokumentation der Zusammenarbeit zwischen verbundenen Unternehmen. Wer das frühzeitig strukturiert, reduziert Ablehnungsrisiken, vermeidet teure Rework-Schleifen – und macht die Forschungszulage in größeren Organisationen skalierbar.

Sie möchten eine konkrete Konstellation prüfen lassen?
Wir unterstützen gerne mit einer strukturierten Vorbewertung und begleiten – falls sinnvoll – auch die Umsetzung bis zur erfolgreichen Inanspruchnahme.

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