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Forschungszulage – Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen.

Unsere Spezialisten kriegen häufig Fragen zur Forschungszulage (FZul). Viele Fragen tauchen erst auf, wenn der Antrag auf Forschungszulage schon läuft oder selbst erteilt ist. Für viele Menschen ist dies ein Grund für Verwirrung oder Stress, da Antworten nicht immer einfach online zu finden sind. Im Folgenden beantworten unsere Spezialisten einige häufig gestellte Fragen rund um die Forschungszulage. Möchten Sie die Möglichkeiten, die die Forschungszulage Ihrer Organisation bietet, mit einem unserer Spezialisten besprechen? Dann nehmen Sie Kontakt auf!

FAQ Forschungszulage

  • Was ist die Forschungszulage?

    Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das deutsche Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung (F&E) unterstützt. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen bei der Realisierung innovativer Vorhaben finanziell zu entlasten. Die Forschungszulage wird in Form einer steuerlichen Zulage gewährt und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen noch keine Gewinne erzielt. 

  • Wie viel von meinen F&E-Kosten kann ich geltend machen?

    Die maximale Bemessungsgrundlage (also die Summe der förderfähigen Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr) steigt für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 auf 12 Mio. Euro jährlich. Die Staffelung lautet:

    • 2 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Juli 2020
    • 4 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 28. März 2024
    • 10 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 27. März 2024 und vor dem 1. Januar 2026
    • 12 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 31. Dezember 2025
  • Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich:

    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Große Unternehmen
    • Einzelunternehmen und Personengesellschaften

    Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenbetriebliche FuE-Projekte durchführt.

  • Welche Projekte sind förderfähig?

    Förderfähig sind FuE-Projekte aus den Bereichen:

    • Grundlagenforschung
    • Industrielle Forschung
    • Experimentelle Entwicklung
  • Welche Kosten werden gefördert?

    Gefördert werden insbesondere:

    • Bruttolöhne und -gehälter von Mitarbeitenden, die direkt im FuE-Projekt tätig sind
    • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
    • Auftragsforschung (anteilig)

    Nicht förderfähig sind z. B. Sachkosten, Investitionen oder Vertriebs- und Marketingaufwendungen.

  • Kann die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

    Ja, eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt.

  • Ist die Forschungszulage rückwirkend beantragbar?

    Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend für abgeschlossene Geschäftsjahre beantragt werden, sofern die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

  • Müssen die Projekte vorab genehmigt werden?

    Nein, eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings muss das Projekt die Förderkriterien erfüllen und im Nachhinein positiv bescheinigt werden.

  • Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis kann das Bescheinigungsverfahren mehrere Wochen bis Monate dauern.

  • Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

    Bei einer Ablehnung kann der Antrag überprüft und – falls möglich – angepasst und erneut eingereicht werden. Zudem bestehen Rechtsmittel gegen Bescheide.

  • Warum ist professionelle Unterstützung sinnvoll?

    Die Abgrenzung von förderfähiger FuE und die korrekte Antragstellung sind komplex. Professionelle Beratung erhöht die Erfolgschancen und reduziert den internen Aufwand.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Forschungszulage?

Haben Sie noch weitere Fragen zur Forschungszulage? Unsere Spezialisten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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