Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das deutsche Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung (F&E) unterstützt. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen bei der Realisierung innovativer Vorhaben finanziell zu entlasten. Die Forschungszulage wird in Form einer steuerlichen Zulage gewährt und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen noch keine Gewinne erzielt.
Die maximale Bemessungsgrundlage (also die Summe der förderfähigen Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr) steigt für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 auf 12 Mio. Euro jährlich. Die Staffelung lautet:
Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich:
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenbetriebliche FuE-Projekte durchführt.
Förderfähig sind FuE-Projekte aus den Bereichen:
Gefördert werden insbesondere:
Nicht förderfähig sind z. B. Sachkosten, Investitionen oder Vertriebs- und Marketingaufwendungen.
Ja, eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, solange keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt.
Ja, die Forschungszulage kann rückwirkend für abgeschlossene Geschäftsjahre beantragt werden, sofern die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
Nein, eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich. Allerdings muss das Projekt die Förderkriterien erfüllen und im Nachhinein positiv bescheinigt werden.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis kann das Bescheinigungsverfahren mehrere Wochen bis Monate dauern.
Bei einer Ablehnung kann der Antrag überprüft und – falls möglich – angepasst und erneut eingereicht werden. Zudem bestehen Rechtsmittel gegen Bescheide.
Die Abgrenzung von förderfähiger FuE und die korrekte Antragstellung sind komplex. Professionelle Beratung erhöht die Erfolgschancen und reduziert den internen Aufwand.