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Neue Förderung für Frauengesundheit: MedTech for Women (MT4W)

Heinz Peter Stuckert
Senior Consultant
31 März 2026

Mit der neuen Förderrichtlinie „MedTech for Women – Innovationswettbewerb zur Verbesserung der Frauengesundheit“ (MT4W) stärkt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gezielt die Entwicklung innovativer Medizintechnik und Gesundheitstechnologien für Frauen. Ziel ist es, bestehende Versorgungslücken zu schließen, den Gender Data Gap zu reduzieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auszubauen.

Welche Technologien und Ansätze stehen im Fokus?

Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hoher Innovationshöhe und klarem medizinischem Bedarf, z. B.:

  • KI-basierte Diagnose- und Therapiesysteme
  • Innovative Sensorik und Biomarker-Analytik
  • Adaptive Wirkstofffreisetzung und Neuromodulation
  • Digitale und datengetriebene Gesundheitslösungen
  • Technologien zur Verbesserung von Diagnostik, Therapie und Prävention

Im Fokus stehen insbesondere Lösungen für frauenspezifische Erkrankungen oder solche mit erhöhter Frauenprävalenz, etwa in den Bereichen Gynäkologie, Neurologie und klinische Immunologie.

Achtung: Nicht gefördert werden u. a. reine Consumer-Anwendungen, einfache Wearable-/App-Kombinationen oder Projekte ohne klaren medizinischen Anwendungsbezug. Erwartet werden eine hohe wissenschaftlich-technische Qualität, ein signifikanter Technologiesprung sowie eine realistische Verwertungsperspektive unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen (z. B. MDR).

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Unternehmen (Start-ups, KMU, Mittelstand, Großunternehmen)
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen
  • Verbände und Vereine

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte. Interdisziplinäre Konsortien aus Wissenschaft, Wirtschaft und medizinischer Praxis sind ausdrücklich erwünscht.

Förderkonditionen und Antragstellung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig organisiert. Frist für die Einreichung der Projektskizzen: 30.04.2026, 13:00 Uhr

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