Ein Rückblick auf die Erfahrungen seit Einführung des FZulG
Als das Forschungszulagegesetz (FZulG) am 1. Januar 2020 in Kraft trat, war die Erwartung groß: Endlich sollte Deutschland ein steuerliches Instrument bekommen, das FuE-Investitionen für Unternehmen jeder Größe attraktiver macht, vergleichbar mit dem französischen Crédit d’Impôt Recherche, dem niederländischen WBSO oder dem britischen R&D Tax Credit. Mehr als fünf Jahre später lässt sich eine erste Bilanz ziehen. Was hat funktioniert? Wo lagen die größten Hürden? Und welche Erkenntnisse helfen Unternehmen, die heute mit der Forschungszulage starten?
Langsamer Start, wachsende Bekanntheit
Die ersten zwei Jahre nach Einführung waren vor allem von Zurückhaltung geprägt. Viele Unternehmen wussten schlicht nicht, dass es die Forschungszulage gibt – oder gingen davon aus, dass sie selbst nicht förderfähig seien. Besonders im Mittelstand herrschte die weit verbreitete Fehleinschätzung, dass FuE-Förderung nur für Labore, Pharmaunternehmen oder Technologiekonzerne gedacht sei.
Erst mit zunehmender Berichterstattung, wachsender Beratungsinfrastruktur und dem persönlichen Austausch zwischen Unternehmern begann die Zahl der Anträge spürbar zu steigen. Heute ist die Forschungszulage in vielen Branchen bekannt, aber noch immer nicht so selbstverständlich genutzt wie es angesichts der wirtschaftlichen Vorteile zu erwarten wäre.
Lektion 1: Der Förderbegriff ist breiter als gedacht
Eine der wichtigsten Erkenntnisse der ersten Jahre: Viele Unternehmen betreiben FuE, ohne es so zu nennen. Wer neue Produktionsprozesse entwickelt, Materialien systematisch testet, spezifische Softwarelösungen entwickelt oder technische Lösungen für bisher ungelöste Probleme erarbeitet, erfüllt häufig die Anforderungen des FZulG, auch ohne klassisches Forschungslabor.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat in ihrer Praxis gezeigt, dass der FuE-Begriff durchaus Spielraum lässt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit, sondern ihr Charakter: Wird systematisch unter Unsicherheit nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen gesucht? Dann ist eine Förderung grundsätzlich möglich.
Lektion 2: Dokumentation entscheidet
Zahlreiche Unternehmen mussten in den ersten Jahren die Erfahrung machen, dass eine grundsätzlich förderfähige FuE-Tätigkeit allein nicht ausreicht. Die Forschungszulage ist ein steuerrechtliches Instrument, und das bedeutet: Wer nicht ausreichend dokumentiert, riskiert Wer nicht ausreichend dokumentiert, riskiert Rückfragen, Kürzungen oder eine Nichtanerkennung der geltend gemachten Aufwendungen.
Konkret bedeutet das: Personalkosten müssen aus Lohnunterlagen und FuE-Zeitanteilen nachvollziehbar hergeleitet werden. Bei Auftragsforschung sollte die Kette aus Beauftragung, Leistung, Rechnung, Zahlung und Projektbezug schlüssig sein. Bei Wirtschaftsgütern reicht die buchhalterische Abschreibung allein nicht aus; auch die Nutzung im FuE-Vorhaben muss belegbar sein. Unternehmen, bei denen diese Strukturen nicht ausreichend vorlagen, haben häufig festgestellt, dass die Dokumentation mehr Aufwand bedeuten kann als die eigentliche Antragstellung.
Eine frühzeitige Vorbereitung der Nachweisstruktur und eine gute Beratung im Vorfeld der Antragstellung können den Prozess daher deutlich erleichtern.
Lektion 3: Die BSFZ hat strikte Kriterien
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat in der Praxis einen relativ strukturierten, aber auch fordernden Prüfprozess entwickelt. Die Kriterien wirkten auf den ersten Blick überschaubar:
- Neuartigkeit
- Risikohaftigkeit
- Planmäßigkeit
Viele Erstantragsteller waren jedoch überrascht von der Detailtiefe der Rückfragen und den spezifischen Ablehnungsgründen. Projekte, die intern als klarer FuE-Fall galten, wurden von der BSFZ anders eingeordnet – oder zumindest gründlich hinterfragt.
Erfahrene Antragsteller wissen: Eine sorgfältige Projektbeschreibung, die den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, die zugrundeliegende Wissenslücke und die bestehende Unsicherheit klar herausarbeitet und miteinander verknüpft, ist essentiell. Nur so können Nachforderungen begrenzt und negative Bescheide vermieden werden. Ausreichende Erfahrung mit der Auslegung der BSFZ-Kriterien ist maßgebliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag.
Lektion 4: Weitere Reformen haben die Attraktivität deutlich erhöht
Die Forschungszulage ist seit ihrer Einführung nicht unverändert geblieben, sondern wurde in mehreren Reformschritten deutlich ausgebaut. Ein wichtiger Wendepunkt war das Wachstumschancengesetz im Jahr 2024; seit 2026 kommen durch das steuerliche Investitionssofortprogramm weitere Verbesserungen hinzu. Aus einem zunächst eher begrenzten Förderinstrument ist damit ein deutlich relevanterer Baustein der steuerlichen Innovationsförderung geworden.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Höhere Bemessungsgrundlage: von ursprünglich 2 Mio. Euro über 4 Mio. Euro und 10 Mio. Euro seit 2024 auf bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr ab 2026.
- Höherer KMU-Fördersatz: kleine und mittlere Unternehmen können seit 2024 bis zu 35 % Forschungszulage erhalten.
- Attraktivere Auftragsforschung: seit 2024 können 70 % statt zuvor 60 % der Auftragskosten angesetzt werden.
- Einbeziehung von Wirtschaftsgütern: bestimmte Abschreibungen auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter können seit 2024 berücksichtigt werden.
- Höhere Pauschale für Eigenleistungen: ab 2026 steigt der Stundensatz für Eigenleistungen von 70 Euro auf 100 Euro.
- Neue Gemein- und Betriebskostenpauschale: ab 2026 können pauschal 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen zusätzlich berücksichtigt werden.
Für viele Unternehmen hat diese Entwicklung die Forschungszulage von einem „netten Zusatz“ zu einem echten Faktor in der Investitions- und Projektplanung gemacht. Wer bereits früh Erfahrungen mit dem Instrument gesammelt hat, konnte die späteren Erweiterungen schneller nutzen. Für Neueinsteiger lohnt sich der Blick auf die aktuelle Rechtslage umso mehr: Die Bedingungen sind heute deutlich attraktiver als bei der Einführung.
Was die nächsten Jahre bringen
Die Forschungszulage ist in Deutschland angekommen – aber sie ist noch nicht ausgeschöpft. Die Anzahl der Unternehmen, die potenziell förderfähig wären, aber keinen Antrag stellen, ist nach wie vor hoch. Gleichzeitig entwickelt sich die Praxis der BSFZ weiter, und die Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Prüfungen helfen, Anträge immer gezielter zu formulieren.
Für Unternehmen, die noch nicht mit der Forschungszulage gearbeitet haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, einzusteigen: Die Förderbeträge sind attraktiver als je zuvor, und die Erfahrungen aus fünf Jahren Praxis stehen zur Verfügung.