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FÖRDERMITTEL

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WOFÜR?
Zur Förderung von Beschäftigung sowie fairen Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der EU
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WAS WIRD GEFÖRDERT?
50% der Kosten des externen Beraters

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Beschäftigung sowie fairen Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der EU.

1. Nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit innerhalb des ESF

Der Europäische Sozialfonds trägt zur nachhaltigen Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer bei. Die zentrale Idee ist, dass engagierte, motivierte und gesunde Mitarbeiter zu weniger Fehlzeiten und somit einer Steigerung der Produktivität im Unternehmen führen. Unternehmen, (staatliche) Institutionen und F&E-Fonds können sich für das Programm bewerben. Das Ziel von ESF ist es, nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit zu fördern durch:

  • Beratung bei der Erstellung eines Implementierungsplans.
  • Beratung bei der Umsetzung und Implementierung von Ratschlägen.
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Möchten Sie ESF-Zuschüsse beantragen?

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50% der Kosten des externen Beraters bei einem Höchstbetrag von 12.500,- EUR und einem Mindestbetrag von 6.000,- EUR. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 15 Mio. EUR pro Antragszeitraum. Wird die Zuschussobergrenze überschritten, entscheidet das Los darüber welche Organisationen einen Zuschuss erhalten.

Der ESF DI ist derzeit für Anträge geschlossen. Für die Förderperiode 2019-2020 ist noch keine Eröffnung bekannt gegeben worden. Möchten Sie über mögliche Änderungen auf dem Laufenden bleiben? Wir informieren Sie gerne, sobald neue Informationen verfügbar sind.

Zentrale Themen ESF

Die Projekte müssen sich auf eines oder mehrere der folgenden Themenbereiche/Aktivitäten konzentrieren:

  1. Förderung von gesunder und sicherer Arbeit
  2. Förderung einer Weiterbildungskultur für Mitarbeiter
  3. Förderung der internen Mobilität von Mitarbeitern, einschließlich der Anleitung von Mitarbeitern zum unternehmerischen Handeln
  4. Förderung einer flexiblen Arbeitskultur, wie beispielsweise die Einführung von Arbeitszeitmanagement

2. Aktive Eingliederung im ESF

Innerhalb dieses Themenbereiches steht die Wiedereingliederung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Arbeitslosen (insbesondere solche, die älter als 50 sind) im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden Anstrengungen unternommen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern.

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Entdecken Sie die Möglichkeiten!

Sind Sie neugierig welche Möglichkeiten der ESF für Ihre Organisation bereithält? Zusätzlich zu Zuschüssen, die auf die nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter abzielen, kann es für Ihre Organisation weitere Fördermöglichkeiten geben. Wir freuen uns, diese Möglichkeiten für Sie zu identifizieren und mit Ihnen zu diskutieren!

Möchten Sie mehr über die Fördermöglichkeiten von ESF für Ihre Organisation erfahren?

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