Das neue Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums bietet Eigentümern und Wohnungsunternehmen eine attraktive Möglichkeit, Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern wirtschaftlich umzusetzen.
Ob einzelne Liegenschaften oder große Wohnungsbestände: Die Förderung schafft die Grundlage, um Elektromobilität bedarfsgerecht auszubauen, den Wohnwert nachhaltig zu steigern und Immobilien zukunftssicher aufzustellen. Gerade für Unternehmen mit umfangreichen Portfolios ergeben sich zusätzliche Skaleneffekte und strategische Vorteile.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern für den Gebrauch durch Bewohnerinnen und Bewohner – einschließlich der Ladepunkte selbst, des Netzanschlusses, der Vorverkabelung, der technischen Ausstattung sowie aller erforderlichen baulichen Maßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften sowie deren Mitglieder
- kleine und mittlere Wohnungsunternehmen (KMU) und Privateigentümer
- Unternehmen mit großen Wohnungsbeständen
Auch öffentliche und kommunale Wohnungsunternehmen sind ausdrücklich förderfähig.
Wie wird gefördert?
Je Stellplatz sind Zuschüsse in Form einer Pauschale von bis zu 1.500 Euro für die Errichtung eines betriebsfähigen Ladepunkts inklusive Vorverkabelung möglich – wenn dieser bidirektionales Laden unterstützt, sogar bis zu 2.000 Euro. Alternativ kann auch die bloße Vorverkabelung mit bis zu 1.300 Euro gefördert werden.
Die unter 1) und 2) genannten Zielgruppen bekommen die Förderung entsprechend der oben genannten Pauschalen (De-minimis-Verordnung).
Unternehmen mit großen Wohnbeständen, also Zielgruppe 3), werden nach AGVO gefördert. Sie können eine Förderung in Höhe von 70% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Auch hier gelten die oben genannten Obergrenzen je Ladepunkt usw. Ein einzelnes 3)-Unternehmen kann eine Förderung von max. 30 Mio. EUR erhalten. Diese Höchstförderung gilt auch für miteinander verbundene Unternehmen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
First come, first served: Die Zielgruppen 1) und 2) können zwischen dem 15.04.26 und dem 10.11.26 jederzeit Förderanträge einreichen. Ist der Förderantrag vollständig und korrekt, wird die Förderung bewilligt, aber nur so lange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Da eine große Nachfrage nach dieser Förderung zu erwarten ist, kann der Fördertopf auch schon vor dem 10.11.26 aufgebraucht sein. Dann gibt es auch für einen vollständigen und korrekten Antrag leider keine Förderung mehr. Eine möglichst frühe Antragseinreichung macht also Sinn.
Wettbewerbsverfahren: Große Wohnungsunternehmen können ihre Förderanträge zwischen dem 15.04.2026 und dem 15.10.2026 einreichen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden alle eingegangenen Anträge geprüft und im Wettbewerb zueinander bewertet.
Welche Unternehmen den Zuschlag erhalten, entscheiden die folgenden Kriterien:
- Benötigte Förderung je elektrifiziertem Stellplatz
- Anteil der errichteten Ladepunkte an den elektrifizierten Stellplätzen
- Anteil der elektrifizierten Stellplätze an allen vorhandenen Stellplätzen
- Anteil sozial gebundener Stellplätze
Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern: Mit FirstBlue erhöhen Sie Ihre Chancen auf Förderung
Der Fördertopf ist mit insgesamt 500 Mio. EUR zwar sehr gut gefüllt, aber die Nachfrage nach dieser Förderung dürfte hoch sein. Lassen Sie sich deshalb von den Fördermittelprofis von FirstBlue bei der Antragstellung unterstützen. Wir sorgen dafür, dass Sie schnell einen vollständigen, korrekten und wettbewerbsfähigen Förderantrag einreichen können.
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Heinz Peter Stuckert, Dipl.- Ing
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