Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz bringt durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) ab 2024 Veränderungen für Forschung und Entwicklung in unserem Land. Die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Forschungsförderung steigt von bisherigen 4 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro. Besonders bemerkenswert ist, dass diese neue Bemessungsgrundlage nicht mehr befristet ist, sondern eine dauerhafte Unterstützung für innovative Projekte schafft. Zudem wird die Förderquote für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von 25 Prozent auf 35 Prozent erhöht. KMUs können nun noch stärker von staatlicher Unterstützung profitieren, um ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben voranzutreiben. Zusätzlich wird ab 2024 die Auftragsforschung zu 70 Prozent statt bisher 60 Prozent berücksichtigt. Erwähnenswert ist die Unterstützung für Unternehmer in Personengesellschaften, da der pauschale Ansatz von 40 Euro pro Stunde auf 70 Euro pro Stunde steigt.
Das Wachstumschancengesetz erweitert den Horizont für förderfähige Aufwendungen erheblich. Früher wurden nur Personalkosten berücksichtigt, aber jetzt sind auch Abschreibungen auf die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig. Das bedeutet, dass Unternehmen mehr Ressourcen in innovative Projekte investieren können, ohne bürokratische Hürden. Diese Maßnahmen schaffen eine äußerst attraktive Umgebung für Innovation und Forschung in Deutschland.
**Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei noch um einen Entwurf handelt und weitere Schritte erforderlich sind, bevor diese Maßnahmen in Kraft treten können.
Forschungszulage (FZul) Anfrage mit FirstBlue in 2024
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