Das Forschungszulagengesetz (FZulG), auch Forschungszulage genannt, ist noch relativ neu. Beantragt wird die Forschungszulage in einem zweistufigen Verfahren: Erst beurteilt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das FuE-Projekt inhaltlich. In der zweiten Stufe folgt die finanzielle Prüfung und Feststellung der förderfähigen Aufwendungen.
Das Genehmigungsverfahren durch die Bescheinigungsstelle (BSFZ) dauert lange und die BSFZ stellt oft viele Fragen zu den FuE-Projekten. Mit dem positiven Bescheid – durch den man einen Rechtsanspruch auf Förderung erhält – wendet man sich später an sein Finanzamt. Auch hier werden gegebenenfalls weitere Fragen gestellt und das Feststellungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Trotzdem sollten sich Unternehmen die Forschungszulage als Fördermöglichkeit nicht entgehen lassen, schließlich bringt sie einen hohen Steuervorteil (bis zu 1 Million Euro) – den Sie dann für Ihre Wachstumsinvestitionen ausgeben können!
Die Beantragung der Forschungszulage von Anfang bis Ende
Stufe 1: Beantragung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Ausarbeitung des Antrags
Alles beginnt mit dem Antrag bei der BSFZ, der aus zwei Teilen besteht: dem technischen Teil und dem finanziellen Teil.- Im technischen Teil wird das Projekt beschrieben. Hier geht es unter anderem darum, wie innovativ und neuartig das Vorhaben ist. Um eine sofortige Ablehnung zu vermeiden, ist es sehr wichtig, dass diese Beschreibungen gut durchdacht sind.
- Der Finanzteil zeigt, wie viele Arbeitsstunden Sie insgesamt für Forschung und Entwicklung (FuE) und für das beschriebene Projekt aufwenden. Auch die Lohnaufwendungen für FuE werden hier angegeben. Es ist sogar möglich, die Kosten für Auftragsforschung einzubeziehen, z. B. wenn Sie ein anderes Unternehmen mit der Entwicklung eines Prototyps oder Tests für Ihr Projekt beauftragen.
- Antrag bei der Bescheinigungsstelle einreichen
Sobald der Antrag vollständig ist, können Sie ihn im Portal der Bescheinigungsstelle hochladen. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente korrekt ausgefüllt sind! - Die Bewertung des Antrags kann auf drei Arten erfolgen
Sobald der Antrag vollständig ist, können Sie ihn im Portal der Bescheinigungsstelle hochladen. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente korrekt ausgefüllt sind!- Ablehnung:
Es ist möglich, dass die Bescheinigungsstelle den Antrag sofort ablehnt. Es kann sein, dass das Projekt nicht innovativ genug ist, es kann aber auch sein, dass andere Bedingungen nicht erfüllt sind. Mit einem Einspruch können Sie Argumente vorbringen, damit die Forschungszulage doch noch gewährt wird. - Fragen:
Die Bescheinigungsstelle hat häufig Fragen zu Ihrem Projekt. Zum Beispiel Rückfragen zum Innovationsgrad, zur Neuartigkeit oder auch zu den technischen Risiken und größten Engpässen. - Bewilligung:
Super, Ihr Projekt hat einen positiven Bescheid erhalten. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich für die letzten Schritte an das Finanzamt wenden.
- Ablehnung:
Stufe 2: Antrag beim zuständigen Finanzamt
- Antragstellung auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt
Mit der Bescheinigung der BSFZ können Sie das Projekt beim Finanzamt einreichen. Es wird ein Antrag gestellt, damit das Finanzamt die Höhe der Ihnen zustehenden Forschungszulage bescheinigt. Der Antrag erfolgt immer nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem Ihre Kosten für das FuE-Projekt entstanden sind. - Das Verfahren beim Finanzamt
Das zuständige Finanzamt prüft den Antrag und stellt fest, ob alle Voraussetzungen für die Forschungszulage erfüllt sind.
Mögliche Ausgänge der Prüfung:- Ablehnung:
Sind nicht alle Unterlagen und Angaben vorhanden, die laut Gesetzen und Vorschriften vorliegen müssen, kann das Finanzamt den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage ablehnen. Auch hier ist es möglich, Einspruch zu erheben. - Fragen:
Das Finanzamt kann Fragen stellen, wenn es mehr Informationen über die Kosten, die Anzahl der Stunden oder andere administrative Angelegenheiten benötigt. Auch eine Prüfung der Nachweise und Dokumentation des FuE-Projekts ist möglich. - Genehmigung:
Der Antrag ist endlich vollständig! Das Finanzamt gibt seine Zustimmung und legt die Höhe der Forschungszulage im Forschungszulagenbescheid fest. Mit diesem Bescheid (von uns auch “Coupon” genannt) können Sie den finanziellen Vorteil in Ihrer Steuererklärung verrechnen.
- Ablehnung:
- Verrechnung des Vorteils über die Steuererklärung
Mit dem Coupon des Finanzamtes können Sie den Steuervorteil der FZul mit Ihrer Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer verrechnen. Ihr Steuervorteil kann sich auf bis zu 1 Million Euro belaufen. Das ist eine Menge Geld, das Sie sicher gerne für andere Aufwendungen oder Investitionen einsetzen!
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Wollen Sie sicher sein, dass Ihnen die Forschungszulage gewährt wird? Dann ziehen Sie unsere Spezialisten hinzu. Dank unserer Erfahrung bereiten wir Anträge vor, die die besten Chancen auf Bewilligung haben. Darüber hinaus überwachen wir den gesamten Bewerbungsprozess, um sicherzustellen, dass alle Schritte rechtzeitig abgeschlossen werden. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlernen und zeigen Ihnen, wie viel Sie von der Forschungszulage profitieren können!