Obwohl sich dieser Artikel auf das EIC Accelerator-Programm konzentriert, ist es gut zu wissen, dass das nächste EIC-Arbeitsprogramm finanzielle Unterstützung in Form von drei Hauptinstrumenten bieten wird, die den gesamten Innovationspfad abdecken, nämlich:
- den ‚Pathfinder‘ für fortgeschrittene Forschung zu bahnbrechenden Technologien
- der ‚Transition‘ für die Umsetzung von Forschungsergebnissen in Innovationsmöglichkeiten;
- und nicht zuletzt der ‚Accelerator‘ für einzelne Unternehmen zur Entwicklung und Skalierung von bahnbrechenden Innovationen mit hohem Risiko und großer Wirkung.
Darüber hinaus haben alle EIC-Nutznießer Zugang zu einer Reihe von Business Acceleration Services, einschließlich führender Expertise, Unternehmen, Investoren und Akteuren des Ökosystems. Halten Sie Ausschau nach unseren zukünftigen Newslettern, in denen wir die anderen EIC-Programme besprechen werden.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Informationen in diesem Artikel Änderungen unterliegen, da die Programmentwürfe vertraulich sind und wir nur das veröffentlichen können, was von der Europäischen Arbeitsgruppe der Innovationsberater (European working group of innovation Consultants, EWGIC) empfohlen und online veröffentlicht wurde.
Was sind die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu 2020?
- Ein zweistufiges Bewerbungsverfahren
- Anträge der ersten Stufe (Kurzanträge) können jederzeit eingereicht werden.
- Für Anträge der zweiten Stufe (Vollanträge) wird es 2021 zwei Stichtage geben
- Erneute Einreichungen von Anträgen sind begrenzt
- Sowohl Bottom-up- als auch Top-down-Aufrufe für Projekte
1. Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Innerhalb von Horizon 2020 wurde ein Pilotprogramm des EIC-Accelerators initiiert, das fast seinem eigenen Erfolg zum Opfer gefallen wäre. Aufgrund der enormen Anzahl an Anträgen, die pro Deadline sogar noch gestiegen ist, ist die Erfolgsquote von 4% im Oktober 2019 auf weniger als 1% für Oktober 2020 gesunken. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die EIC-Taskforce einen neuen Bewerbungsansatz für 2021-2027 vorgeschlagen hat, um die Anzahl der Wiedereinreichungen zu begrenzen. Hierfür wurde ein zusätzlicher Screening-Schritt in den Bewerbungsprozess und eine „Bedenkzeit“ für erfolglose Kandidaten eingebaut.
Stufe 1: Die Kurzbewerbung kann jederzeit eingereicht werden und wird innerhalb von 4-6 Wochen von Experten bewertet. Sie sollte folgendes enthalten:
- Ein 5-seitiges Formular, das die Innovation, den potenziellen Markt und das Team zusammenfassend darstellt;
- Ein Pitch Deck von bis zu 10 Folien;
- Ein Video-Pitch von bis zu 3 Minuten, in dem das Kernteam seine Bewerbung motiviert.
Stufe 2: Nur wenn Ihre Kurzbewerbung erfolgreich ist, werden Sie eingeladen, eine vollständige Bewerbung zur Fernbewertung zu einem der Stichtage innerhalb der nächsten 12 Monate einzureichen. Sie müssen Ihre vollständige Bewerbung auf einer speziellen KI-basierten IT-Plattform des EIC erstellen. Die Bewerbung besteht aus einem vollständigen Businessplan und detaillierten Informationen zu den Finanzen und der Struktur des Unternehmens. Innerhalb von 5-6 Wochen werden Sie darüber informiert, ob Sie zu einem persönlichen Interview mit einer EIC-Jury eingeladen werden, welches ca. 8-9 Wochen nach dem Stichtag stattfindet. Bei diesen Interviews werden Sie von einem Gremium von maximal 6 Jurymitgliedern bewertet. Sie werden innerhalb von 2-3 Wochen über das endgültige Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
2. Erneute Einreichungen sind begrenzt, um die Erfolgsquote zu erhöhen
Höchstwahrscheinlich wird das EIC die folgenden Maßnahmen einleiten, um die Wiedereinreichungen von Bewerbungen für den EIC Accelerator zu begrenzen:
Stufe 1: Wenn Ihre Kurzbewerbung abgelehnt wird, dürfen Sie diese nur noch einmal einreichen (unter der Voraussetzung, dass Verbesserungen vorgenommen wurden). Wenn Sie zweimal abgelehnt wurden, dürfen Sie 12 Monate lang keine erneute Bewerbung einreichen. Nach diesem Zeitraum dürfen Sie nur einen deutlich verbesserten oder einen gänzlich neuen Antrag einreichen.
Stufe 2: Wird Ihr Vollantrag einmal durch eine negative Bewertung von nur einem der drei Experten abgelehnt, können Sie direkt eine erneute Bewerbung an einem der beiden darauffolgenden Stichtage einreichen. Werden Sie zweimal oder von mehr als nur einem Experten abgelehnt, dann dürfen Sie erst nach einer Bedenkzeit von 12 Monaten einen neuen oder deutlich verbesserten Vorschlag der ersten Stufe (!) einreichen.
Werden Sie nach einem persönlichen Interview mit einem potenziellen Go der Jury abgelehnt, dann erhalten Sie eine Chance Ihren Antrag zu ändern, um die spezifischen Zielverbesserungen vor einem der nächsten beiden Interviews durchzuführen. Wenn Sie ein zweites Mal oder das erste Mal ohne ein potentielles Go abgelehnt werden, können Sie erst nach einer 12-monatigen Bedenkzeit einen neuen oder deutlich verbesserten Vorschlag der ersten Stufe (!) einreichen.
3. Bottom-up- und Top-down-Aufrufe für Projekte
Für die drei Instrumente des EIC (Pathfinder, Transition und Accelerator) wird es offene Aufrufe geben, für die der Großteil des Budgets reserviert ist, sowie Aufforderungen, die auf strategische Prioritäten abzielen. Die letztgenannten Ausschreibungen haben einen herausfordernden Ansatz, um spezifische technologische und innovative Durchbrüche zu adressieren, die beispielsweise die EU-Prioritäten für den Übergang zu einer grünen, digitalen und gesunden Gesellschaft berücksichtigen.
Wer kann sich bewerben?
Der EIC-Accelerator ist offen für einzelne Start-ups, Spin-outs, KMU und sogar Einzelpersonen, die ihr Start-up oder KMU mit dem Ziel der Skalierung starten wollen. Stellen Sie einfach sicher, dass Ihre Innovation mindestens auf Technological Readiness Level (TRL) 5 bis 6 ist, das heißt in einem Labor oder einer anderen relevanten Umgebung getestet und validiert wurde. In Ausnahmefällen können sich auch kleine Mittelständler mit weniger als 500 Mitarbeitern bewerben.
Die ersten Cut-off-Termine im Jahr 2021
Der erste EIC Accelerator Aufruf im Rahmen von Horizon Europe wird höchstwahrscheinlich im ersten Quartal 2021 eröffnet, mit zwei Stichtagen (Fristen) für die volle Bewerbungsphase im Jahr 2021. Diese sind voraussichtlich für den 9. Juni und 6. Oktober angesetzt. Bewerbungen für die erste Stufe (Kurzbewerbungen) können jederzeit eingereicht werden.
Wofür kann man sich bewerben?
Wie schon unter Horizon 2020 ist auch im neuen Programm zu erwarten, dass Antragsteller für die Entwicklung und Validierung ihrer Technologie bis TRL 8 eine Mischfinanzierung von bis zu 2,5 Mio. EUR als Zuschusskomponente beantragen können. Zusätzlich können einige Antragsteller eine Investitionskomponente von bis zu 15 Mio. EUR für die Skalierung und andere Aktivitäten wie den Markteintritt beantragen.
Höchstwahrscheinlich wird es zusätzliche Einschränkungen bezüglich der reinen Förderung und/oder der Beteiligungskomponente geben.
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