Mit dem neuen Förderprogramm DigiRess Circular möchte das Bundesumweltministerium die Potenziale der Digitalisierung gezielt für mehr Ressourcenschutz und Ressourceneffizienz nutzbar machen. Im Fokus steht dabei die Etablierung zirkulärer Wertschöpfungsprozesse, die ökologische Wirkung mit wirtschaftlichen Chancen verbinden.
Was wird gefördert?
Über DigiRess Circular werden Umsetzungs- und Implementierungsvorhaben in gewerblichen oder kommunalen Unternehmen unterstützt. Ziel ist es, digitale Innovationen entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu aktivieren und so wirtschaftliche Potenziale mit messbaren ökologischen Effekten zu verknüpfen.
Gefördert werden Projekte, die einem der folgenden vier Förderschwerpunkte zugeordnet werden können:
- Digitale Optimierung von Produktionsprozessen:
Gefördert werden Vorhaben, die Produktionsabläufe ressourceneffizienter gestalten und kreislauffähige Prozessstrukturen aufbauen. Digitale Technologien sollen dazu beitragen, Materialflüsse zu optimieren, Ausschüsse und Emissionen zu reduzieren sowie Rückführungsoptionen zu erschließen. - Digitale Optimierung der Produktgestaltung:
Im Mittelpunkt steht die digitale Unterstützung der Produktentwicklung, um kreislauffähige Produkte und Dienstleistungen zu ermöglichen. Produkte sollen langlebiger, ressourcenschonender sowie leichter reparierbar, wiederverwendbar und recycelbar gestaltet werden. - Digitale Geschäftsmodelle für eine ressourcenschonende und zirkuläre Wirtschaft:
Gefördert wird die Entwicklung digital gestützter, zirkulärer Geschäftsmodelle. Diese sollen nachhaltige Konsumformen, kreislauforientierte Wertschöpfungsstrukturen oder zirkuläre Plattformen und Ökosysteme ermöglichen. - Digitale Transparenz und Nachverfolgbarkeit:
Ziel ist eine durchgängige digitale Transparenz entlang des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien. Dadurch sollen zirkuläre Strategien und Maßnahmen besser implementiert, datenbasiert gesteuert und bewertet werden können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Ein besonderer Fokus der Fördermaßnahme liegt auf Kleinstunternehmen, Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.
Große Unternehmen sind ausschließlich in Verbundprojekten antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen der geförderten Tätigkeit tatsächlich mit KMU zusammenarbeiten und die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.
Im Rahmen der Förderung sind sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben möglich. Einzelvorhaben können jedoch nur von KMU, kommunalen Unternehmen oder Unternehmen der Länder beantragt werden.
Förderkonditionen und Antragstellung
Das Bundesumweltministerium unterstützt geeignete Projekte mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 100.000 EUR bis 1.000.000 EUR. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der De-minimis-Verordnung oder der AGVO. FirstBlue informiert Sie gerne zu den Details der Förderung und den konkreten Voraussetzungen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze einzureichen. Der erste Einreichungsstichtag ist der 15.06.2026. Anschließend werden die eingereichten Projektskizzen durch den Projektträger bewertet. Für positiv bewertete Projektvorschläge ist im zweiten Schritt ein förmlicher Förderantrag einzureichen.
Als weitere Einreichungsstichtage sind der 15.09.2026 und der 15.12.2026 vorgesehen.
Steigern Sie miet FirstBlue die Erfolgsaussichten Ihres Förderantrags
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Unsere Fördermittelspezialisten unterstützen Sie bei der Entwicklung einer aussichtsreichen Projektskizze und begleiten Sie anschließend bei der Erstellung eines formal korrekten Förderantrags für Ihr Projekt. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.