Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb verbundener Unternehmen können in verschiedenen Formen auftreten – als Eigenforschung, Auftragsforschung, Kooperationsprojekte oder Mischformen. Die richtige Kategorisierung ist entscheidend für die Förderfähigkeit nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG), da verbundene Unternehmen unter besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen zusammenarbeiten.
Eigenbetriebliche FuE vs. Auftragsforschung innerhalb eines Unternehmensverbunds
In Unternehmensgruppen stellt sich häufig die Frage, ob FuE-Projekte als eigenbetriebliche Forschung oder als Auftragsforschung gewertet werden. Die Abgrenzung ist in diesem Fall nicht immer einfach, insbesondere weil:
✔ Die Eigentumsrechte an den FuE-Ergebnissen oft nicht klar geregelt sind.
✔ Die Finanzierung meist über Kostenerstattung mit Gewinnaufschlag erfolgt, anstatt durch eine klassische Auftragsvergütung.
✔ Mutter- und Tochterunternehmen oft eng verzahnt sind und Einfluss auf die Projektdurchführung haben.
Damit ein FuE-Projekt innerhalb eines Unternehmensverbunds als Auftragsforschung anerkannt wird, müssen spezifische Abgrenzungskriterien erfüllt sein.
Kriterien für die Einstufung als Auftragsforschung
Damit ein FuE-Projekt innerhalb eines Unternehmensverbunds als Auftragsforschung gilt, müssen die folgenden vier Kriterien kumulativ erfüllt sein:
- Gezielte Beauftragung
- Mitbestimmung der Ziele und Umsetzung
- Gesondertes Entgelt oder Budget
- Beschränkung der Einschaltung Dritter
- Ein Unternehmen innerhalb des Verbunds (z. B. Mutterunternehmen oder eine andere Gesellschaft der Gruppe) beauftragt ein anderes verbundenes Unternehmen explizit mit einer klar definierten FuE-Aufgabe.
- Das beauftragende Unternehmen legt die Ziele und Umsetzungsmöglichkeiten des Projekts fest oder hat maßgeblichen Einfluss auf die Forschung.
- Dies unterscheidet die Auftragsforschung von eigenbetrieblicher Forschung, bei der das forschende Unternehmen eigenständig entscheidet.
- Es muss eine wirtschaftliche Abgrenzung bestehen: Die Forschung wird durch ein gesondert vereinbartes Entgelt oder Budget finanziert.
- Eine reine interne Kostenverrechnung ohne klar dokumentierte Finanzierungsstruktur reicht nicht aus.
- Das beauftragte Unternehmen darf keine Drittunternehmen mit der Durchführung von Teilaufgaben beauftragen, ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers.
- Dies stellt sicher, dass die Kontrolle über das Projekt beim beauftragenden Unternehmen bleibt.
Folgen für die Förderung
✅ Alle Kriterien erfüllt → Auftragsforschung
- Das beauftragende Unternehmen kann die Forschungszulage für die beauftragten FuE-Kosten beantragen.
❌ Nicht alle Kriterien erfüllt → Eigenbetriebliche Forschung
- Das forschende Unternehmen kann die Forschungszulage für seine eigenen FuE-Kosten geltend machen.
➡ Unser Tipp: Unternehmen sollten ihre Kooperationsverträge und internen Abrechnungen klar dokumentieren, um die Förderfähigkeit sicherzustellen. Besonders wichtig sind Verträge über Forschungsaufträge, die präzise die Eigentumsrechte, Vergütungsmodelle und Einflussnahme auf das Projekt regeln.
Fazit: Präzise Abgrenzung sichert Förderanspruch
Innerhalb eines Unternehmensverbunds müssen FuE-Projekte sorgfältig kategorisiert werden, um eine korrekte Förderantragstellung zu gewährleisten. Die genaue Unterscheidung zwischen Eigenforschung und Auftragsforschung entscheidet darüber, welches Unternehmen die Forschungszulage beanspruchen kann.
✔ Eigenforschung: Das durchführende Unternehmen ist förderfähig.
✔ Auftragsforschung: Das beauftragende Unternehmen kann die Förderung erhalten – aber nur, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
✔ Mischformen: Eine klare Dokumentation der Verantwortlichkeiten und Kostenverrechnung ist essenziell.
➡ Sie haben Fragen zur optimalen Nutzung der Forschungszulage in Ihrem Unternehmensverbund?
📞 Kontaktieren Sie Firstblue Fördermittelberatung – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung! Senden Sie uns eine E-Mail an info@firstblue.com oder rufen Sie uns an: 0211 8220 4040.