Seit dem 28. März 2024 profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Forschungszulage von deutlich verbesserten Fördersätzen. Doch wann genau gilt ein Unternehmen als KMU – und was ist bei Beteiligungsverhältnissen zu beachten?
In diesem Beitrag erfahren Sie:
✔ welche Kriterien Sie als KMU erfüllen müssen,
✔ wie Partner- und verbundene Unternehmen Ihre Einstufung beeinflussen können,
✔ und worauf Sie bei der Antragstellung achten sollten.
Was bringt der KMU-Status bei der Forschungszulage?
Mit dem Status als KMU können Sie von folgenden erhöhten Fördersätzen profitieren:
- 35 % auf interne FuE-Personalkosten (statt regulär 25 %)
- 24,5 % auf beauftragte FuE-Leistungen (statt 15 %)
Diese Fördervorteile gelten für alle FuE-Tätigkeiten, die nach dem 28. März 2024 durchgeführt wurden – auch wenn der Projektstart bereits vor dem genannten Stichtag liegt. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien nach EU-Definition erfüllt.
Wer gilt als KMU?
Laut Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) zählen Unternehmen zu den KMU, wenn sie:
- weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von ≤ 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von ≤ 43 Mio. € nicht überschreiten.
Zu beachten:
- Die Überschreitung nur eines der beiden finanziellen Schwellenwerte (Umsatz oder Bilanzsumme) ist unschädlich.
- Die Mitarbeiterzahl ist hingegen strikt einzuhalten.
- Die Werte beziehen sich immer auf den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres, für das die Forschungszulage beantragt wird.
- Diese Schwellenwerte müssen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter- bzw. überschritten werden, damit sich der KMU-Status ändert.
🔍 Wichtig:
Das antragstellende Unternehmen ist verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob es die KMU-Kriterien erfüllt. Weder die Bescheinigungsstelle noch das Finanzamt führen eine eigenständige Prüfung durch – sie stützen sich auf die Angaben des Antragstellers.
Weshalb Beteiligungen entscheidend für Ihre Einstufung sind
Die Prüfung der Schwellenwerte allein reicht nicht immer aus. Sobald Beteiligungen oder Unternehmensverflechtungen bestehen, ist zu klären, ob weitere Unternehmen in die Berechnung einzubeziehen sind. Man unterscheidet dabei:
1. Eigenständiges Unternehmen
- Kein anderes Unternehmen hält mehr als 25 % der Anteile, und
- es bestehen keine relevanten Beteiligungsverhältnisse mit Partner- oder verbundenen Unternehmen.
➡ In diesem Fall werden nur die eigenen Werte für Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme berücksichtigt.
2. Partnerunternehmen
- Beteiligungen zwischen 25 % und 50 % – entweder am Unternehmen selbst oder vom Unternehmen an anderen Firmen.
➡ Die Werte der Partnerunternehmen werden anteilig zur Beteiligung mitgerechnet.
3. Verbundene Unternehmen – Wann liegt ein beherrschender Einfluss vor?
Ein Unternehmen gilt als mit einem anderen verbunden, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- 📌 Mehrheitsbeteiligung:
Das Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen. - 📌 Kontrollrechte über Organe:
Es ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsgremiums zu bestellen oder abzuberufen. - 📌 Vertragliche Kontrolle:
Es besteht ein Vertrag oder eine Satzungsregelung, durch die ein Unternehmen einen beherrschenden Einfluss auf das andere ausüben kann. - 📌 Faktische Kontrolle durch Aktionärsvereinbarung:
Das Unternehmen kann auf Basis einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern allein die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte ausüben. - 📌 Konsolidierungspflicht:
Ein konsolidierter Jahresabschluss wird erstellt – ein starkes Indiz für ein verbundenes Verhältnis. - 📌 Verbund über eine natürliche Person:
Auch wenn keine juristischen Beteiligungen vorliegen, gilt ein Unternehmen als verbunden, wenn eine natürliche Person (oder eine Gruppe gemeinsam handelnder natürlicher Personen):
– mehrere Unternehmen kontrolliert, und
– diese Unternehmen ganz oder teilweise im selben oder in benachbarten Märkten tätig sind.
➡ Beispiel:
Ein Unternehmer ist Alleingesellschafter zweier GmbHs, die in verwandten Branchen tätig sind. Auch wenn es zwischen den Unternehmen keine direkte Beteiligung gibt, gelten sie als verbundene Unternehmen, wenn beide von dieser natürlichen Person beherrscht werden.
Wichtig: Diese Kriterien gelten auch bei Umkehrung der Beziehungen – also wenn das Unternehmen selbst von einem anderen kontrolliert wird. Auch über natürliche Personen oder Gruppen von Personen, die mehrere Unternehmen kontrollieren und diese im selben oder benachbarten Markt tätig sind, kann ein verbundenes Unternehmen entstehen.
Folge für die KMU-Prüfung:
Wenn ein Unternehmen als verbunden gilt, sind die Werte aller verbundenen Unternehmen vollständig in die KMU-Prüfung einzubeziehen.
Partnerunternehmen der verbundenen Unternehmen werden anteilig berücksichtigt.
Das bedeutet: Auch wenn Ihr eigenes Unternehmen vermeintlich klar unter den KMU-Schwellenwerten liegt, kann die Einbeziehung verbundener Unternehmen oder natürlicher Personen dazu führen, dass der KMU-Status nicht gewährt wird – mit unmittelbarem Einfluss auf den Fördersatz Ihrer Forschungszulage.
Beispielhafte Abgrenzung:
Unternehmen A ist mit B verbunden (60 %-Beteiligung).
B ist mit C verbunden und hat außerdem das Partnerunternehmen D (25 %).
Für die KMU-Prüfung von A zählen:
- 100 % von A
- 100 % von B
- 100 % von C (verbunden mit B)
- 25 % von D (Partner von B)
➡ Ergebnis: Die Beteiligungsstruktur hat massive Auswirkungen auf die Einstufung – obwohl A direkt nur mit B verbunden ist.
Fazit:
Die Prüfung des KMU-Status ist insbesondere bei komplexen Beteiligungsstrukturen oder bei Unternehmensgruppen, die über natürliche Personen gesteuert werden, keineswegs trivial.
✔ Prüfen Sie Unternehmensverflechtungen über juristische und natürliche Personen.
✔ Achten Sie auf Stimmrechte, Beherrschungsverträge und Marktüberschneidungen.
✔ Lassen Sie die Berechnung dokumentensicher durchführen – z. B. mit Unterstützung durch Ihren Steuerberater.
Die FirstBlue Fördermittelberatung begleitet Sie gerne – von der KMU-Analyse bis zur erfolgreichen Antragstellung.
📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir holen das Maximum aus Ihrer Forschungszulage heraus!
🚀 KMU-Vorteil sichern und richtig durchstarten!