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IGP 7. Call: Bis zu 600.000 € für gemeinschaftliche Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Dr. Andrea Puschhof
Principal Consultant
19 Juni 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat offiziell den 7. Call des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Einreichungsschluss für Projektskizzen ist der 20. August 2026 um 15:00 Uhr. Ein konkretes Zeitfenster für Unternehmen mit innovativen Ideen.

Was ist das IGP?

Das IGP fördert marktorientierte, primär nichttechnische Innovationsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Im Mittelpunkt stehen neue Servicekonzepte, kreative Geschäftsmodelle sowie soziale oder ökologische Pionierlösungen, also Vorhaben, die ohne Förderung nicht oder nur erheblich verzögert realisiert werden könnten.

Was fördert der 7. Call?

Dieser Aufruf konzentriert sich auf gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle und Pionierlösungen von Unternehmen. Gefördert werden Cross-Innovationen, die von mindestens zwei antragsberechtigten Unternehmen im Verbund entwickelt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Neue Organisationsdesigns und Managementmodelle
  • Branchenübergreifende digitale Services und Plattformen
  • Kooperationen zwischen Startups und etablierten Mittelständlern
  • Projekte aus Kreativwirtschaft, Handwerk und Digitalwirtschaft

Zwei Projektformen sind förderfähig:

  1. Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Projekte in einem frühen Stadium zur Erprobung innovativer Ideen. Die Laufzeit beträgt maximal 12 Monate und die maximale Förderung beläuft sich auf 80.000 €.
  2. Marktreifeprojekte: komplexe Kooperationsprojekte mit umfangreichen Markttests und Pilotprojekten. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate und die maximale Förderung für das Konsortium beträgt 600.000 € (max. 330.000 € pro Einzelpartner).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind KMU (einschließlich Kleinstunternehmen und Startups), Selbstständige, Freiberufler sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner teilnehmen, dürfen jedoch maximal 50 % der Projektarbeit übernehmen.

Wichtig: Es müssen mindestens zwei antragsberechtigte Unternehmen im Verbund zusammenarbeiten. Jeder Partner muss mindestens 20 % der Gesamtarbeitsleistung erbringen.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Einreichung erfolgt zweistufig. Zunächst wird eine Projektskizze über die Plattform Positrons eingereicht. Ausgewählte Skizzen werden anschließend zu einem Pitch eingeladen und zur Vollantragsstellung über das easy-Online-Portal aufgefordert.

Zentrale Bewertungskriterien sind Innovationshöhe, Vermarktungspotenzial, positive Wirkung auf Dritte, Qualität der Planung sowie die Qualifikation der beteiligten Akteure.

Einreichungsschluss: 20. August 2026, 15:00 Uhr

Wie unterstützt FirstBlue Sie?

FirstBlue verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung internationaler und grenzüberschreitender Innovationsprojekte im Rahmen deutscher und europäischer Förderprogramme. Wir unterstützen Sie dabei:

  • Die Förderfähigkeit Ihres Projekts im Rahmen dieses Calls zu prüfen
  • Geeignete Verbundpartner zu identifizieren
  • Eine überzeugende Projektskizze und einen vollständigen Antrag zu erarbeiten
  • Den deutschen Förderdschungel zu navigieren

 

Ob internationales Unternehmen mit deutschem Partner oder KMU, das erstmals eine branchenübergreifende Kooperation anstrebt, wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unserem Team auf und besprechen Sie Ihre Projektidee.

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