Vor nunmehr zwei Jahren hat Deutschland im Feld der steuerlichen Forschungsförderung die Lücke zu seinen europäischen Nachbarn geschlossen. FirstBlue Fördermittelberatung hat die Einführung und Umsetzung dank vieler interessierter Klienten von Anfang an begleitet.
Steuerliche Forschungsförderung
Ob Forschungsprämie (Österreich), CIR (Frankreich) oder WBSO (Niederlande) – steuerliche Forschungsförderung ist ein Erfolgsmodell. Als ausgesprochen niederschwelliges und flexibles Förderinstrument erlaubt sie zunächst, was sonst kaum eine Förderrichtlinie gestattet, nämlich eine Beantragung nach Projektstart (für abgeschlossene Projekte sogar rückwirkend!). Insofern es sich bei der Forschungszulage um eine steuerliche Vergünstigung und damit quasi eine Subvention handelt, sind die an die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben angesetzten Maßstäbe ebenfalls günstiger, wovon eine vergleichsweise hohe Bewilligungsquote zeugt.
Aus der Perspektive der Fördermittelberatung
Im Ergebnis nimmt die Forschungszulagengesetz (FZulG) in der deutschen Förderlandschaft so eine Sonderstellung ein. Für eine:n Fördermittelberater:in lässt sie sich aber nicht nur flexibel als Plan C einsetzen, sofern einem Projekt im kompetitiven Wettbewerb um Fördermittel zunächst kein Erfolg beschieden war. Auch können Projekte, die entweder zu klein sind, als dass sie den Aufwand eines größeren Programms rechtfertigen würden, oder solche, die grundsätzlich wenig Aussicht auf eine der lukrativeren Förderungen haben, gefördert werden. Nicht zuletzt fungiert die Forschungszulage aber auch oft als vom Beratenden verordnete „Einstiegsdroge“ in die Welt der betrieblichen Förderungen, insofern gerade Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) nicht selten die Risiken umfangreicher Förderinstrumente scheuen.
Nicht nur für KMU
Mit dem FZulG hat der Gesetzgeber nämlich das Ziel verfolgt, ein auf die Bedürfnisse und Ressourcen von KMU zugeschnittenes Förderinstrument zu schaffen. Was dabei durchaus geglückt ist, hat andererseits das Ziel verfehlt, größere Unternehmen abzuschrecken. Mit einem Fördermaximum von 1 Million Euro eignet sich die FZulG für alle Unternehmen gleich welcher Größe und sollte in jedem Förderportfolio Platz finden.
Zu wenig nachgefragt
Auch wenn Deutschland nun über ein Förderinstrument verfügt, welches sich in vielen europäischen Ländern großer Nachfrage erfreut, scheinen die Vorzüge hierzulande erst noch bekannt werden zu müssen. Dass die Niederlande mit rund einem Fünftel der deutschen Bevölkerung über ihre WBSO dieselbe Menge an Fördermitteln bereitstellen wie Deutschland mit der FZul, spricht hier eine deutliche Sprache.
Sollten Sie Interesse an der FZulG haben, sprechen Sie uns gerne an!