Im Rahmen der deutschen Klimaschutzpolitik spielt das zweite Vorbereitungsverfahren der Klimaschutzverträge eine zentrale Rolle. Ziel ist es, Unternehmen bei der Transformation zu klimafreundlichen Produktionsprozessen zu unterstützen und innovative Ansätze zu fördern, die zur Minderung von CO₂-Emissionen beitragen.
Was sind Klimaschutzverträge?
Klimaschutzverträge (auch bekannt als Carbon Contracts for Difference, CCfD) sind staatliche Förderverträge, die Unternehmen bei der Einführung klimafreundlicher Technologien unterstützen. Diese Verträge sichern Unternehmen eine finanzielle Entlastung zu, wenn die Kosten für emissionsärmere Technologien höher sind als für konventionelle Lösungen. Damit wird das wirtschaftliche Risiko für Unternehmen reduziert und gleichzeitig ein Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele geleistet.
Das zweite vorbereitende Verfahren- Was bedeutet das für Unternehmen?
Das zweite vorbereitende Verfahren der Klimaschutzverträge startete am 29. Juli 2024 und endet am 30. September 2024. In diesem Zeitraum können Unternehmen ihre geplanten Projekte einreichen, um sich für das anschließende Ausschreibungsverfahren zu qualifizieren.
Die Teilnahme an diesem vorbereitenden Verfahren ist Voraussetzung für die spätere Teilnahme am Gebotsverfahren, in dem Unternehmen Zuschüsse für ihre Transformationsprojekte erhalten können. Die eingereichten Informationen dienen der Bundesregierung dazu, das Gebotsverfahren optimal zu gestalten und auf die Bedürfnisse der Unternehmen abzustimmen.
Welche Möglichkeiten bietet das Verfahren?
Für Unternehmen bietet das Verfahren eine wertvolle Möglichkeit, bei der Umstellung auf kohlenstoffärmere Technologien staatliche Unterstützung zu erhalten. Zu den geförderten Projekten gehören solche, die auf die Nutzung von grünem Wasserstoff, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) oder andere innovative Technologien abzielen. Diese Technologien spielen eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung der Industrie und sind entscheidend für das Erreichen der deutschen Klimaziele.
Welche Schritte sind erforderlich?
Um an der zweiten Vorrunde teilnehmen zu können, müssen Unternehmen detaillierte Angaben zu ihrem geplanten Projekt machen. Dazu gehören unter anderem technische Spezifikationen, Emissionsprognosen und Informationen zur geplanten Umstellung auf klimafreundliche Technologien.
Wichtig ist, dass die Teilnahme an der ersten Vorrunde oder an einer früheren Ausschreibung nicht automatisch zur Teilnahme an der aktuellen Ausschreibung berechtigt. Alle Unternehmen, die am zweiten Ausschreibungsverfahren teilnehmen möchten, müssen sich auch für das zweite vorbereitende Verfahren anmelden.
Wie geht es weiter?
Nach Abschluss des zweiten Vorbereitungsverfahrens wird das zweite Ausschreibungsverfahren voraussichtlich Ende 2024 beginnen. Ist die Finanzierung gesichert, wird das Ausschreibungsverfahren schnellstmöglich umgesetzt, so dass die Unternehmen keine Zeit verlieren.
Fazit
Die zweite Ausschreibungsrunde der Klimaschutzverträge bietet Unternehmen eine einzigartige Möglichkeit, sich auf die zukünftigen Herausforderungen der Dekarbonisierung vorzubereiten. Durch die Teilnahme können sie finanzielle Unterstützung für ihre klimafreundlichen Projekte erhalten und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Einsendeschluss ist der 30. September 2024 – Unternehmen sollten diese Chance nutzen und ihre Projekte rechtzeitig einreichen.
Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und nutzen Sie die Chance, Ihre Produktionsprozesse fit für die Zukunft zu machen!