Das Europäische Parlament hat sich auf einen temporären Corona-Rettungsfonds in Höhe von 672,5 Mrd. EUR geeinigt. Rund 312,5 Mrd. EUR werden als Zuschüsse und 360 Mrd. EUR als günstige Kredite vergeben. Es wird erwartet, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre Konzepte für die Vergabe der Gelder im Frühjahr vorlegen werden. Ziel des Fonds ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie zu minimieren und gleichzeitig die Digitalisierung und den Klimawandel in Angriff zu nehmen.
Wie können sich die EU-Mitgliedsstaaten für die Coronahilfe qualifizieren?
Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Corona-Rettungsfonds ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten einen detaillierten Sanierungsplan vorlegen. Mindestens 37% der Mittel müssen in Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels und 20% in die Digitalisierung investiert werden. Auf diese Weise wird eine gesunde wirtschaftliche Konjunktur gefördert und der Übergang zu einer grünen, digitalen und widerstandsfähigen Wirtschaft nicht hinausgeschoben. Der Fonds ist also nicht dazu gedacht, angeschlagenen Unternehmen aus der Patsche zu helfen, sondern Projekte und Innovationen zu fördern, die die oben genannten Ziele (einer gesunden, grünen und digitalen Wirtschaft) unterstützen.
Im Gegenzug für die Unterstützung werden Reformen zum Beispiel im Bereich des Arbeitsmarktes oder des Wohnungsmarktes gefordert. Außerdem kann das Geld gestrichen werden, wenn Länder die Rechtsstaatlichkeit untergraben.
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