Deutsche Unternehmen können verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen, die auf Energieeinsparung, erneuerbare Energien und den Übergang in eine Kreiswirtschaft ausgerichtet sind. Mit Hilfe des Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft können Sie kostengünstig in energieeffiziente Technologien investieren und somit den Energieverbrauch senken. Damit will die Bundesregierung die Unternehmen dabei unterstützen, nachhaltiger zu werden und einen positiveren Einfluss auf die Umwelt auszuüben. Daher gilt: Je größer die CO2-Einsparungen, desto größer die Chance auf Finanzierung.
Wofür können Sie einen Zuschuss erhalten?
Es gibt verschiedene förderfähige Maßnahmen, in die Sie investieren können wie beispielsweise:
- Wechsel von Prozessen und Verfahren auf effiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz
- Nutzung und Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff
- Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Gute Zugänglichkeit
Der Förderwettbewerb ist für jegliche Arten von Unternehmen zugängig – vom Familienbetrieb bis hin zum Großkonzern. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Wettbewerbscharakter des Programms berücksichtigen. Ob Sie für einen Zuschuss in Frage kommen, hängt daher von der Effizienz der Investition ab: Je höher die zu erwartenden CO2-Einsparungen pro Fördereuro, desto größer ist die Chance auf eine Finanzierung; sprich, die Förderung erhält, wer für den kleinsten Betrag am meisten CO2 einsparen kann. Eine weitere wichtige Bedingung ist, dass Ihr Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Laufende Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Budget und Antragstellung
Die fünfte Wettbewerbsrunde 2026 läuft seit dem 1. September und voraussichtlich bis einschließlich 31. Oktober 2026. Für die Runde steht ein Budget von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss kann bis zu 60% der förderfähigen Kosten und maximal 20 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben betragen.
Im Auswahlverfahren können inzwischen bis zu 85% der zugelassenen Anträge einer Wettbewerbsrunde berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Auswahl bleibt die Fördereffizienz: Je höher die erzielte Einsparung im Verhältnis zur beantragten Förderung, desto besser die Position des Vorhabens im Wettbewerb. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine zuvor positiv bewertete Projektskizze.
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Dr. Andrea Puschhof
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