HomeFördermittelForschungszulage
Forschungszulage für produzierende Unternehmen – Roboterarm in der Fertigung Forschungszulage für produzierende Unternehmen – Roboterarm in der Fertigung
FÖRDERMITTEL

Forschungszulage – F&E-Vorteil bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr

icon
FÜR WEN?
Deutsche KMU und Großunternehmen
icon
WOFÜR?
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
icon
FÖRDERHÖHE
Bis zu 4,2 Millionen € (KMU) oder 3 Millionen € (Großunternehmen) pro Jahr

Schnell zu

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das deutsche Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung (F&E) unterstützt. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen bei der Realisierung innovativer Vorhaben finanziell zu entlasten. Deutsche Unternehmen können für innovative Projekte eine Forschungszulage beantragen. Der maximale Vorteil, der sich daraus ergeben kann, liegt bei 4,2 Millionen € pro Jahr.
Die Forschungszulage wird in Form einer steuerlichen Zulage gewährt und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen noch keine Gewinne erzielt. Dadurch bietet sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups einen attraktiven Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Welche Arten von Projekten sind förderfähig?

Förderfähig sind Projekte, die dem Bereich Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne unmittelbare kommerzielle Zielsetzung.
  • Industrielle Forschung: planmäßige Forschung mit dem Ziel, neues Wissen und neue Fähigkeiten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erlangen.
  • Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandenen Wissens zur Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.

Wichtig ist, dass das Projekt neuartig ist, ein technisches oder wissenschaftliches Risiko aufweist und nicht ohne Weiteres mit bestehendem Wissen lösbar ist.

Typische förderfähige Projekte im Rahmen der Forschungszulage

Förderfähig im Rahmen der deutschen Forschungszulage sind insbesondere Projekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Dazu zählen unter anderem die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, bei denen technologische oder wissenschaftliche Unsicherheiten überwunden werden müssen. Typische Beispiele sind die Entwicklung innovativer Softwarelösungen, neuer Materialien oder Werkstoffe, die Optimierung von Produktionsprozessen durch den Einsatz neuer Technologien sowie die Entwicklung energieeffizienter oder nachhaltiger Lösungen. Entscheidend ist, dass das Projekt systematisch geplant wird, einen klaren Forschungs- und Entwicklungscharakter aufweist und auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielt.

Für wen ist die Forschungszulage gedacht?

Die Forschungszulage richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von:

  • Unternehmensgröße (Start-ups, KMU und Großunternehmen)
  • Branche
  • Rechtsform

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenständig Forschung und Entwicklung betreibt oder entsprechende FuE-Tätigkeiten in Auftrag gibt. Auch Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können förderfähig sein.

Wie beantragt man die Forschungszulage?

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:

  1. Bescheinigung der Förderfähigkeit
    Zunächst wird das FuE-Projekt bei der zuständigen Bescheinigungsstelle (BSFZ) eingereicht. Dort wird geprüft, ob das Projekt die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt.

  2. Antrag beim Finanzamt
    Nach positiver Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Zulage wird anschließend mit der festgesetzten Steuer verrechnet oder ausgezahlt.

Eine sorgfältige Projektbeschreibung und Dokumentation der FuE-Aktivitäten sind dabei entscheidend für einen erfolgreichen Antrag.

Forschungszulage rückwirkend beantragen

Sie haben in den vergangenen Jahren in Forschung und Entwicklung investiert, aber noch keine Forschungszulage beantragt? Dann besteht jetzt noch die Möglichkeit, rückwirkend von dieser attraktiven Förderung zu profitieren. Unternehmen können die Forschungszulage für F&E-Projekte beantragen, die in den Jahren 2022 bis 2025 durchgeführt wurden, vorausgesetzt, die entsprechenden Aufwendungen sind noch nicht verjährt und die Projekte erfüllen die inhaltlichen Voraussetzungen.

Wichtig dabei ist eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten F&E-Aktivitäten sowie der angefallenen Kosten, da diese Grundlage für die Bescheinigung durch die BSFZ und den anschließenden Antrag beim Finanzamt bilden. Je früher Sie mit der Antragstellung beginnen, desto eher kann die Förderung ausgezahlt oder mit der Steuerlast verrechnet werden.

Weitere Vorteile seit 2026: Zuschusshöhe steigt und weitere Kosten können geltend gemacht werden

Ab 2026 können Sie nun bis zu 12 Mio. € für F&E-Aktivitäten ausgeben, wodurch Sie als Großunternehmen bis zu 3 Mio. € und als KMU bis zu 4,2 Mio. € erhalten können. Neben weiteren profitablen Möglichkeiten können nun auch bis zu 20 % Gemein- und Betriebskosten geltend gemacht werden. Lesen Sie hier weitere Informationen zu allen Änderungen der Forschungszulage 2026. Die Forschungszulage wird damit ab dem Jahr 2026 ein noch bedeutender Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Wachstumschancengesetz: Investitionen in F&E wurden noch attraktiver

Die Forschungszulage wurde 2024 mit dem Wachstumschancengesetz erweitert, das deutschen Unternehmen seit dem 28. März 2024 eine noch attraktivere Möglichkeit bietet, in Forschung und Entwicklung zu investieren und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch erhöhte Fördersätze, einen erweiterten Anwendungsbereich und vereinfachte Antragsverfahren wird die Forschungszulage effektiver, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die in nachhaltige Innovationen investieren, können zusätzliche Vorteile nutzen. 

Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage

FirstBlue ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung in der Förderung von Forschung und Entwicklung. Wir unterstützen Unternehmen umfassend bei der Beantragung der Forschungszulage und übernehmen den gesamten Antragsprozess: von der ersten Analyse der Förderfähigkeit bis zur erfolgreichen Einreichung beim Finanzamt.

Unsere Experten begleiten Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Projektbeschreibung, der Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle sowie bei der korrekten Erfassung der förderfähigen Aufwendungen. So stellen wir sicher, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt werden und Sie das maximale Förderpotenzial ausschöpfen können.

Mit FirstBlue reduzieren Sie den administrativen Aufwand erheblich und gewinnen Planungssicherheit, während Sie sich voll und ganz auf Ihre Forschungs- und Innovationsprojekte konzentrieren können.

Wir sind stolz auf die Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten!

Die Forschungszulage 2026 im Überblick

Die Forschungszulage 2026 bietet Unternehmen einen erheblichen finanziellen Vorteil, da ein Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten direkt vom Staat erstattet wird. Die Förderung erfolgt als steuerliche Zulage und ist nicht rückzahlungspflichtig.

  • Die Förderquote beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von einer erhöhten Förderquote von bis zu 35 % profitieren.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 12 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr, was einer maximalen Forschungszulage von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich (bzw. entsprechend höher bei Anwendung des KMU-Satzes) entspricht.

Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für FuE-Mitarbeitende sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Auftragsforschung. Die Forschungszulage kann unabhängig von der Ertragslage beantragt werden und wird auch dann ausgezahlt, wenn keine oder nur geringe Steuern anfallen.

Damit ist die Forschungszulage ein äußerst attraktives Instrument, um Innovationsprojekte finanziell abzusichern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Forschungszulage Fördersatz 2026

 

 

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Alle häufig gestellten Fragen zur Forschungszulage finden Sie hier.
  • Was ist die Forschungszulage?

    Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Deutschland Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben. Sie wird nicht als Zuschuss, sondern als Steuergutschrift gewährt – und kann auch dann ausgezahlt werden, wenn ein Unternehmen (noch) keine Gewinne erzielt. Das macht sie besonders attraktiv für Start-ups und KMU.

  • Wer kann die steuerlichen Anreize der Forschungszulage in Anspruch nehmen?

    Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform – können die Forschungszulage beantragen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenständig F&E-Tätigkeiten durchführt oder entsprechende Projekte in Auftrag gibt.

  • Wie hoch ist die Förderung ab 2026?

    Ab 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr. Der Grundfördersatz liegt bei 25 %, für KMU gilt ein erhöhter Satz von bis zu 35 %. Das entspricht einer maximalen jährlichen Forschungszulage von bis zu 3 Millionen Euro für Großunternehmen und bis zu 4,2 Millionen Euro für KMU. Neu ab 2026: Auch bis zu 20 % der Gemein- und Betriebskosten können geltend gemacht werden.

  • Welche Projekte sind förderfähig?

    Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Entscheidend ist, dass das Projekt neuartig ist, ein technisches oder wissenschaftliches Risiko aufweist und systematisch geplant wird. Typische Beispiele sind die Entwicklung neuer Softwarelösungen, Materialien, Produktionsprozesse oder energieeffizienter Technologien.

  • Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

    Ja. Unternehmen können die Forschungszulage rückwirkend für F&E-Projekte beantragen, die in den Jahren 2022 bis 2025 durchgeführt wurden. Die Frist sollte dabei beachtet werden – eine frühzeitige Prüfung der Förderfähigkeit durch einen Spezialisten ist empfehlenswert.

  • Was passiert, wenn mein Projekt nicht erfolgreich war?

    Auch gescheiterte F&E-Projekte können förderfähig sein. Entscheidend ist nicht das Ergebnis, sondern der systematische Forschungsansatz und das wissenschaftliche oder technische Risiko, das mit dem Projekt verbunden war. Innovation schließt Scheitern ein – und die Forschungszulage berücksichtigt das.

  • Wie läuft der Antragsprozess ab?

    Der Antrag erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird das F&E-Projekt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht, die die Förderfähigkeit prüft und bescheinigt. Anschließend wird die Zulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt und mit der festgesetzten Steuer verrechnet oder ausgezahlt.

  • Kann ich Hilfe bei der Antragstellung für die Forschungszulage bekommen?

    FirstBlue übernimmt den gesamten Antragsprozess: von der ersten Einschätzung der Förderfähigkeit über die Ausarbeitung der Projektbeschreibung und Kommunikation mit der BSFZ bis zur korrekten Einreichung beim Finanzamt. Wir arbeiten auf Basis von No Cure, No Pay: Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstprüfung Ihres Projekts.

Diese Unternehmen nutzen die Forschungszulage bereits optimal mit FirstBlue

Truck on road and sunny background
Greenplan GmbH
Logistikunternehmen stehen heute vor noch größeren Herausforderungen als noch vor einigen Jahren. Die stetig wachsende Bevölkerung und Urbanisierung, und das steigende eCommerce-Geschäft zwingen Logistikunternehmen dazu, ihr Kernversprechen zu überdenken und zu optimieren: Waren von A nach B zu liefern – auf effiziente und nachhaltige Weise. Greenplan nimmt sich dieses Bedarfs…
Sioux technologies
Sioux Technologies GmbH
Sioux Technologies ist ein globaler Technologiepartner, der seit mehr als zwanzig Jahren an der Spitze der High-Tech-Entwicklung steht. Sioux kombiniert hohe Fachkompetenz in den Bereichen Software, Elektronik und Mechatronik, um Lösungen und Innovationen in (u. a.) der Medizintechnikbranche zu kreieren.
software
Planon Software
Planon ist ein internationales Softwareunternehmen, das Organisationen bei der integrierten Optimierung aller Geschäftsprozesse rund um Gebäude, Menschen und Arbeitsplätze unterstützt. Planon bietet Softwarelösungen zur Optimierung von Facility- und Property-Management-Prozessen an.  
P-CATION
P-CATION
P-CATION ist ein junges und innovatives Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Mittelstand bei der Digitalisierung zu unterstützen. Um für jeden die ideale Lösung zu finden, haben Sie sich auf maßgeschneiderte Software, Business Intelligence (BI) und ERP- Produkte spezialisiert.
Förderfähigen Kosten des FZulG
Matchbird GmbH
Die Matchbird GmbH ist ein Networking-Dienstleister und verbindet seit Jahren Unternehmen, um branchenübergreifende unkonventionelle Kooperationen zu fördern mit dem Ziel die besten Synergieeffekte zu erlangen. Der eigens entwickelte auf dem Serendipitäts-Prinzip basierende Matchingprozess wurde bis vor kurzem ausschließlich manuell durch erfahrene Koordinatoren, auf Basis der vorliegenden Unternehmensinformationen durchgeführt.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Kontaktieren Sie uns direkt oder füllen Sie das Formular aus, wir prüfen Ihr Projekt unverbindlich auf Förderfähigkeit im Rahmen der Forschungszulage.
  • Indem Sie auf "Abschicken" klicken, erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.