Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren führen, gibt es steuerliche Vorteile durch das Forschungszulagengesetz (FZulG). Diese Förderung verbessert Ihr Geschäftsmodell, indem sie Ihnen eine Steuervergünstigung für Ihre F&E-Kosten gewährt.
Für wen?
Das Forschungszulagengesetz kann von allen steuerpflichtigen deutschen Unternehmen beantragt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen jeder Größe, vom KMU bis zum Großunternehmen, die Forschungszulage nutzen können.
Antrag für das Forschungszulagengesetz 2024
Innovative deutsche Unternehmen können sich auch im Jahr 2024 wieder für das Forschungszulagengesetz bewerben und bis zu 3,5 Mio. EUR an Steuervergünstigungen erhalten. Der Fördersatz beträgt 25% – 35% für interne F&E-Mitarbeiter und 15% – 24,5% für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Unternehmen extern in Auftrag geben. Haben Sie die Forschungszulage in den letzten Jahren nicht genutzt, aber Innovationsprojekte laufen gehabt? Gute Nachrichten! Sie können das Forschungszulagengesetz noch rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2022 beantragen.