Innovation mit einer Forschungszulage fördern
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren führen, gibt es steuerliche Vorteile durch das Forschungszulage (FZulG). Diese Förderung verbessert Ihr Geschäftsmodell, indem sie Ihnen eine Steuervergünstigung für Ihre F&E-Kosten gewährt. Mit dem FZulG können Sie Steuervorteile von bis zu 1 Million Euro jährlich erzielen!
Welche Projekte kommen für die Forschungszulage in Frage?
Nahezu alle Innovationsvorhaben sind im Rahmen des FZulG förderfähig: Zum Beispiel die Entwicklung von Systemen, Techniken und Werkstoffen, aber auch die Entwicklung von Software, Medikamenten und Behandlungsmethoden. Das Förderinstrument deckt die gesamte Bandbreite unternehmerischer Forschung und Entwicklung themenoffen ab – von der Grundlagenforschung überdie industrielle Forschung bis hin zur experimentellen Entwicklung. Der Übergang zur wettbewerblichen Produktentwicklung ist hier fließend und oft genug sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass ihre Entwicklungsarbeiten förderfähig sind.
Bewerbung um die Forschungszulage im Jahr 2023
Innovative deutsche Unternehmen können sich auch im Jahr 2023 wieder für die Forschungszulagengesetz bewerben und bis zu 1 Mio. EUR an Steuervergünstigungen erhalten. Der Fördersatz beträgt auch in diesem Jahr 25 % für interne F&E-Mitarbeiter und 15 % für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Unternehmen extern in Auftrag geben. Haben Sie die Forschungszulage in den letzten Jahren nicht genutzt, aber Innovationsprojekte laufen gehabt? Gute Nachrichten! Sie können die Forschungszulage noch rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2022 beantragen.
Wer kann sich für die FZulG bewerben?
Die Forschungszulage (FZulG) kann von allen steuerpflichtigen deutschen Unternehmen beantragt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen jeder Größe, vom KMU bis zum Großunternehmen, die Forschungszulage nutzen können.