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Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das Unternehmen in Deutschland bei der Forschung und Entwicklung (F&E) unterstützt. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen bei der Realisierung innovativer Vorhaben finanziell zu entlasten. Unternehmen können für innovative Projekte eine Forschungszulage beantragen. Der maximale Vorteil, der sich daraus ergeben kann, liegt bei 4,2 Millionen € pro Jahr.
Die Forschungszulage wird in Form einer steuerlichen Zulage gewährt und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen noch keine Gewinne erzielt. Dadurch bietet sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups einen attraktiven Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Welche Arten von Projekten sind förderfähig?
Förderfähig sind Projekte, die dem Bereich Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind. Dazu zählen insbesondere:
- Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne unmittelbare kommerzielle Zielsetzung.
- Industrielle Forschung: Planmäßige Forschung mit dem Ziel, neues Wissen und neue Fähigkeiten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erlangen.
- Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandenen Wissens zur Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.
Wichtig ist, dass das Projekt neuartig ist, ein technisches oder wissenschaftliches Risiko aufweist und nicht ohne Weiteres mit bestehendem Wissen lösbar ist.
Chancenreiche Projekte
Gute Chancen auf die Forschungszulage haben beispielsweise Projekte zur Entwicklung innovativer Softwarelösungen oder neuer Materialien und Werkstoffe. Auch Vorhaben zur Optimierung von Produktionsprozessen durch den Einsatz neuer Technologien sowie zur Entwicklung energieeffizienter oder nachhaltiger Lösungen können geeignete Kandidaten sein.
Entscheidend ist, dass das Projekt systematisch geplant ist, einen klaren Forschungs- und Entwicklungscharakter aufweist und darauf abzielt, neue Erkenntnisse zu gewinnen oder bestehende technische Unsicherheiten zu überwinden.
Für wen ist die Forschungszulage gedacht?
Die Forschungszulage richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von:
- Unternehmensgröße (Start-ups, KMU und Großunternehmen),
- Branche und
- Rechtsform
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenständig Forschung und Entwicklung betreibt und/oder entsprechende FuE-Tätigkeiten in Auftrag gibt. Auch Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können förderfähig sein.
Forschungszulage beantragen
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:
-
Bescheinigung der Förderfähigkeit
Zunächst wird das FuE-Projekt bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) eingereicht. Dort wird geprüft, ob das Projekt die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt. -
Antrag beim Finanzamt
Nach positiver Bescheinigung werden die Projektkosten im Rahmen des Antrags auf die Festsetzung der Forschungszulage an das Finanzamt übermittelt. Die Zulage wird anschließend mit der Körperschaftsteuer verrechnet oder ausgezahlt.
Eine sorgfältige Dokumentation der FuE-Aktivitäten sind dabei entscheidend für einen erfolgreichen Antrag.
Forschungszulage rückwirkend beantragen
Sie haben in den vergangenen Jahren in Forschung und Entwicklung investiert, aber noch keine Forschungszulage beantragt? Dann besteht jetzt noch die Möglichkeit, rückwirkend von dieser attraktiven Förderung zu profitieren. Unternehmen können die Forschungszulage für F&E-Projekte beantragen, die in den Jahren 2022 bis 2025 durchgeführt wurden, vorausgesetzt, die entsprechenden Aufwendungen sind noch nicht verjährt und die Projekte erfüllen die inhaltlichen Voraussetzungen.
Wichtig dabei ist eine sorgfältige Dokumentation der durchgeführten F&E-Aktivitäten sowie der angefallenen Kosten, da diese Grundlage für die Bescheinigung durch die BSFZ und den anschließenden Antrag beim Finanzamt bilden. Je früher Sie mit der Antragstellung beginnen, desto eher kann die Förderung ausgezahlt oder mit der Steuerlast verrechnet werden.
Weitere Vorteile seit 2026: Zuschusshöhe steigt und weitere Kosten können geltend gemacht werden
Ab 2026 werden jährlich bis zu 12 Mio. € Ihrer F&E-Ausgaben für die Forschungszulage anerkannt. Dadurch können Großunternehmen bis zu 3 Mio. € und KMU sogar bis zu 4,2 € Forschungszulage im Jahr bekommen. Außerdem bekommen Sie für Projekte, die ab 2026 starten, auch noch zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20%. Lesen Sie hier weitere Informationen zu allen Änderungen der Forschungszulage 2026. Die Forschungszulage wird damit ab dem Jahr 2026 ein noch bedeutender Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Wachstumschancengesetz: Investitionen in F&E wurden noch attraktiver
Die Forschungszulage wurde 2024 mit dem Wachstumschancengesetz erweitert, das deutschen Unternehmen seit dem 28. März 2024 eine noch attraktivere Möglichkeit bietet, in Forschung und Entwicklung zu investieren und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch erhöhte Fördersätze, einen erweiterten Anwendungsbereich und vereinfachte Antragsverfahren wird die Forschungszulage effektiver, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die in nachhaltige Innovationen investieren, können zusätzliche Vorteile nutzen.
Effiziente Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage
FirstBlue ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung in der Förderung von Forschung und Entwicklung. Wir unterstützen Unternehmen umfassend bei der Beantragung der Forschungszulage und begleiten den gesamten Prozess: Von der ersten Analyse der Förderfähigkeit bis zur Vorbereitung des Antrags beim Finanzamt.
Unsere Experten begleiten Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Projektbeschreibung, der Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle sowie bei der korrekten Erfassung der förderfähigen Aufwendungen. So stellen wir sicher, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt werden und Sie das maximale Förderpotenzial ausschöpfen können.
Mit FirstBlue reduzieren Sie den administrativen Aufwand erheblich und gewinnen Planungssicherheit, während Sie sich voll und ganz auf Ihre Forschungs- und Innovationsprojekte konzentrieren können.
Forschungszulage mit FirstBlue
Sven Jansen, BSc
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