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Vom Material zur Innovation Vom Material zur Innovation
FÖRDERMITTEL

Vom Material zur Innovation

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FÜR WEN?
Unternehmen, Universitäten und Außeruniversitären Forschungseinrichtungen
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WOFÜR?
Forschungsprojekte die sich mit Materialfragen befassen
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BUDGET
100 Millionen Euro pro Jahr

Das Programm “Vom Material zur Innovation” ist Teil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Das Programm läuft bis 2025 und hat ein jährliches Budget von rund 100 Millionen Euro. 

Aufgrund der strategischen Bedeutung der Materialforschung, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Entwicklung von neuartigen Materialien durch das 2015 verabschiedete Rahmenprogramm “Vom Material zur Innovation. Damit wird ein langfristiger förderpolitischer Rahmen geschaffen, der flexibel auf die aktuelle Entwicklungssituation reagiert. 

Damit sollen neue Impulse für die Produktentwicklung gesetzt und aktuellen Entwicklungen wie Industrie 4.0 Rechnung getragen werden. Außerdem ist es wichtig, Ressourcen zu sparen, denn Rohstoffe sind in Deutschland knapp und teuer. Um dies zu erreichen, werden neue Materialien benötigt. 

Antragsberechtig sind: 

  • Unternehmen 
  • Universitäten
  • Außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Unter dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit werden Forschungsprojekte, die sich mit Materialfragen befassen und die in erster Linie eine Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft darstellen, gefördert. Auch gemeinsame Projekte zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen entlang von Wertschöpfungsnetzwerken sind ein wichtiges Element. Abhängig von den Zielen der jeweiligen Fördermaßnahme können auch Einzelprojekte und Forschungsarbeiten gefördert werden. 

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Die Leitlinien des Programmes

  • Materialplattformen mit integrierten Fertigungstechnologien, die zu Produkt- und Prozessinnovationen in einer Vielzahl von industriellen Umgebungen führen. 
  • Werkstoffinnovationen in wichtigen Anwendungsbereichen wie Energie, Transport, Medizin, Architektur, Maschinenbau und Ausrüstung. 
  • Nachhaltige und effiziente Nutzung von Ressourcen, einschließlich Rohstoffen, Materialien und Energie. 
  • Kooperation zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen zum Aufbau von Wertschöpfungsnetzwerken.

 

Der Umfang der Forschungszuschüsse beträgt:

  • Für gewerbliche Unternehmen, bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
  • Bis zu 100% der förderfähigen Kosten bei Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
  • Für KMU, die der EU-Definition von KMU entsprechen, gibt es eine differenzierte Bonusregelung, die zu höheren Fördersätzen führen kann

Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe je nach F&E Kategorie:

  • Bis zu 100% für Grundlagenforschung
  • Bis zu 50% für industrielle Forschung
  • Bis zu 50% für Machbarkeitsstudien
  • Bis zu 25% für experimentelle Entwicklung

Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen

  1. In der Regel muss es sich um ein Gemeinschaftsprojekt zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung handeln, das eine hohe Relevanz für den Industriestandort Deutschland hat und einen konkreten Beitrag zur Lösung eines technologischen, ökologischen oder gesellschaftlichen Problems leisten kann.
  2. Die Projekte sollen ein möglichst breites Wertschöpfungsnetzwerk abdecken, von der Produktion, Verarbeitung und Herstellung von Materialien bis hin zur Anwendung von prototypischen Bauteilen. 
  3. Die fachliche Relevanz für das Leitthema und die wissenschaftliche und technische Qualität der Lösung sollten sichergestellt sein. 
  4. Der Innovationsgrad, die Risiken und der Umfang der Wissenschafts- und Technologie- und Nutzungskonzepte sollten mit den Anforderungen des Rahmenprogramm übereinstimmen. 
  5. Das Projekt muss eine Hebelwirkung durch die Entwicklung entsprechender Materialien für die industrielle Anwendung nachweisen können. 
  6. Die Antragsteller müssen über die erforderliche fachliche Qualifikation und ausreichende Kompetenz zur Durchführung des Projekts verfügen. 
      ECR 2021

      Wenn Sie im Bereich der Materialforschung tätig sind und erfahren möchten ob Ihr Vorhaben zu einer der aktuellen Förderbekanntmachungen passt, kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Erstgespräch.  

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