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Befristete Aussetzung Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Antragsannahme

Stephan Scheidmann
Consultant
23 March 2022

Zur Zeit besteht leider ein befristeter Antragsstopp. Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln für 2022 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2022 festgelegt werden, entschieden.

Wir werden Sie auf dieser Seite zeitnah informieren, sobald eine erneute Antragstellung möglich ist.

ZIM überzeugt

Kontinuierliches Wirkungsmonitoring, Evaluationen und Analysen bestätigen die Wirksamkeit des Programms: Das ZIM generiert Umsatz und erzeugt Wachstum, es bewirkt zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, es sichert und schafft Arbeitsplätze.

Auch die große Nachfrage zeigte, dass das ZIM im Mittelstand sehr gut ankommt: Seit dem Start des Programms im Jahr 2008 wurden fast 60.000 Innovationsvorhaben aus den unterschiedlichsten Technologiegebieten, Branchen und Regionen angestoßen und rund 7,3 Milliarden Euro an Fördermitteln bewilligt. Dabei initiiert die Förderung in den Unternehmen viele zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung und steigert dabei oft auch den Erfolg von Zulieferern, Kunden und anderen Geschäftspartnern. Darüber hinaus stärkt das ZIM besonders den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie über Branchengrenzen hinweg.

Die folgende Abbildung zeigt, welche Technologiefelder durch ZIM gefördert wurden:

Wichtige Tipps für die Antragstellung zur Erlangung von ZIM-Zuschüssen

Bevor mit der Antragsausarbeitung begonnen wird, sollte kritisch geprüft werden, ob

  • die Neuentwicklung mit Innovationen verbunden ist. Führt die Neuentwicklung z. B. wirklich zu einem neuen Kundennutzen, zu Fertigungs- und / oder Preisvorteilen?
  • ein Lösungsansatz erstellt und ausreichend ist. Ist die Neuentwicklung z. B. mit Skizzen, Bildern und / oder Strukturdiagrammen nachvollziehbar beschrieben worden?
  • die Voraussetzungen für eine Neuentwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Verfahrens im Unternehmen vorhanden sind?
  • das Projekt ein erhebliches aber beherrschbares technisches Risiko besitzt.
  • genügend Personalkapazität für das Projekt bereitgestellt werden kann.
  • das Unternehmen in der Lage ist, den Eigenanteil zu stemmen.
  • ein ausreichender Markt für die Neuentwicklung vorhanden ist und wie die Wettbewerbssituation ist.
  • die Verwertung der Projektergebnisse für das Unternehmen rechtlich gesichert ist.
  • die Chance besteht, dass sich das neue Produkt am Markt durchsetzt.
  • eine ausreichend schnelle Refinanzierung der Projektkosten durch zusätzliche Einnahmen möglich ist.

Wenn alle oben genannten Punkte positiv beantwortet werden können, empfehlen wir Ihnen einen Antrag auszuarbeiten.

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