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Forschungszulage: Eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung, Kooperationsforschung Forschungszulage: Eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung, Kooperationsforschung

Forschungszulage: Eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung, Kooperationsforschung – oder eine Kombination? Welche Regeln gelten und worauf Sie achten müssen

Sven Jansen
Senior Consultant
07 February 2025

Seit 2020 gibt es in Deutschland mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) ein umfassendes Förderinstrument zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung (FuE). Die Forschungszulage richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche, die innovative Projekte umsetzen. Doch nicht jedes FuE-Vorhaben ist automatisch förderfähig – insbesondere die Durchführungsform der Forschung spielt eine entscheidende Rolle.

In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Förderformen:

  • Eigenbetriebliche Forschung
  • Auftragsforschung
  • Kooperationsforschung
  • Mischformen und ihre Besonderheiten

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie sich die einzelnen Kategorien voneinander abgrenzen lassen und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Eigenbetriebliche Forschung – volle Kontrolle, volle Förderung

Die eigenbetriebliche FuE ist die klassische Form der Forschungszulage und für Unternehmen besonders attraktiv, da die vollständige Förderung auf die eigenen FuE-Kosten angerechnet wird.

Merkmale:

  • Die Forschung wird vom Unternehmen selbst durchgeführt.
  • Das Unternehmen setzt eigene Ressourcen ein (Personal, Infrastruktur, Materialien).
  • Die Rechte an den Forschungsergebnissen verbleiben vollständig im Unternehmen.

Förderbedingungen:

✔ Nur eigene FuE-Tätigkeiten sind förderfähig – reine Beschaffungsmaßnahmen oder externe Dienstleistungen zählen nicht.
✔ Unternehmen, deren Geschäftszweck ausschließlich die Durchführung von FuE für Dritte ist, können keine eigenbetriebliche FuE geltend machen.

Unser Tipp: Detaillierte Dokumentation der internen FuE-Aufwendungen ist essenziell. Dazu gehören Arbeitszeitnachweise, eine klare Projektstruktur und ein nachvollziehbarer Forschungsplan.

Auftragsforschung – Forschung mit externen Partnern

Bei der Auftragsforschung vergibt ein Unternehmen FuE-Aufträge an rechtlich unabhängige Dritte, um spezielle Forschungsfragen zu lösen oder technologische Herausforderungen zu bewältigen.

Merkmale:

  • Der Auftraggeber definiert die Aufgabenstellung und erteilt einen vertraglich geregelten Forschungsauftrag.
  • Der Auftraggeber trägt das Risiko der FuE-Tätigkeit und erhält im Gegenzug entweder das volle Eigentum an den Ergebnissen oder eine exklusive Lizenz.
  • Der Auftragnehmer erhält eine Vergütung für die erbrachte Leistung und darf ohne Zustimmung keine Unteraufträge vergeben.

Förderbedingungen:

✔ Nur spezifische FuE-Leistungen sind förderfähig – reine Produktions- oder Beratungsaufträge sind ausgeschlossen.
✔ Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in Deutschland, der EU oder im EWR haben.
Fördersätze für Auftraggeber (ab 28. März 2024)

  • KMU: 24,5 % der beauftragten FuE-Kosten
  • Großunternehmen: 15 % der beauftragten FuE-Kosten

Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die vertragliche Vereinbarung alle relevanten Anforderungen erfüllt – insbesondere zur Eigentumsregelung der Forschungsergebnisse, da dies ein entscheidendes Förderkriterium ist.

Kooperationsforschung – gemeinschaftliche Innovationen

In der Kooperationsforschung arbeiten mindestens zwei unabhängige Partner gleichberechtigt an einem gemeinsamen Forschungsziel. Anders als bei der Auftragsforschung tragen beide Parteien Verantwortung für das Projekt und teilen sich die Ergebnisse.

Merkmale:

  • Die Partner verfolgen ein gemeinsames Ziel und teilen die wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Risiken.
  • Die Zusammenarbeit ist vertraglich geregelt, aber keine Partei ist weisungsgebunden.
  • Ergebnisse werden gemäß der Kooperationsvereinbarung gemeinsam genutzt.

Förderbedingungen:

✔ Kooperationspartner können Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sein.
✔ Jedes Unternehmen beantragt die Forschungszulage für seinen eigenen Kostenanteil.
Nur steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland sind förderfähig – Forschungseinrichtungen ohne Steuerpflicht profitieren nicht direkt.

Unser Tipp: Eindeutige Regelungen in der Kooperationsvereinbarung zu Eigentumsrechten, Nutzung der Ergebnisse und Aufgabenverteilung erleichtern den Förderantrag erheblich.

Mischformen und Kombinationen – was ist möglich?

Ein Forschungsprojekt kann auch Elemente aus verschiedenen Förderkategorien kombinieren, z. B.:

  • Ein Unternehmen forscht eigenbetrieblich und vergibt bestimmte Teilaufgaben an externe Auftragnehmer.
  • Zwei Unternehmen führen eine Kooperation durch, vergeben aber einzelne Spezialaufgaben als Auftragsforschung.

Wichtig: Die Abgrenzung der FuE-Kosten muss klar dokumentiert werden, damit das Finanzamt die korrekte Förderhöhe bestimmen kann.

Unser Tipp: Nutzen Sie getrennte Kostenaufstellungen für eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung und Kooperationskosten, um Doppelanrechnungen zu vermeiden.

Besonderheiten bei Unternehmensverbunden

Innerhalb eines Unternehmensverbunds gelten besondere Regeln für die Forschungszulage. Abhängig davon, ob FuE-Aktivitäten innerhalb des Verbunds eigenbetrieblich, als Auftragsforschung oder als Kooperation durchgeführt werden, unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten erheblich.

Erfahren Sie mehr dazu in unserem Beitrag:
Forschungszulage: Besonderheiten bei einem Unternehmensverbund – Wie werden FuE-Projekte gefördert?

Fazit: Welche FuE-Form passt zu Ihrem Unternehmen?

Die Wahl der richtigen FuE-Kategorie hängt von den Zielen und Strukturen Ihres Unternehmens ab. Eigenbetriebliche Forschung bietet die höchste Förderung, setzt aber interne Ressourcen voraus. Auftragsforschung ermöglicht die Einbindung externer Expertise, jedoch mit geringeren Fördersätzen. Kooperationsforschung erlaubt eine partnerschaftliche Nutzung von Ressourcen, erfordert aber klare vertragliche Regelungen. Mischformen können sinnvoll sein, erfordern jedoch eine präzise Kostenaufteilung.

Mit einer durchdachten Strategie lässt sich die Forschungszulage optimal nutzen, um Innovationen effizient zu finanzieren.

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