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FÖRDERMITTEL

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)

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FÜR WEN?
KMUs und große Unternehmen
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WOFÜR?
Dekarbonisierungsprojekten und CCU/CCS Projekten
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WANN BEWERBEN?
Geöffnet ab September 2024

Einführung

Am 23. August 2024 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die neue Förderrichtlinie “Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)” veröffentlicht. Dieses Programm zielt darauf ab, den Mittelstand bei der Dekarbonisierung zu unterstützen und die Transformation zu einer klimafreundlicheren Industrie voranzutreiben. Als Nachfolger des Programms “Dekarbonisierung in der Industrie (DDI)” stellt BIK eine wertvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Klimaschutzverträgen dar. Doch was genau steckt hinter dieser neuen Richtlinie, und wie können Unternehmen davon profitieren?

Das BIK-Programm im Überblick

Das BIK-Programm soll bis 2030 laufen und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Es richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die in innovative Technologien und Prozesse investieren wollen, um ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Fördermöglichkeiten beginnen bei einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Besonders interessant: Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen.

BIK, Klimaschutzverträge und EEW: Wie passt alles zusammen?

BIK ist Teil eines größeren Förderprogramms, das auch die bekannten Klimaschutzverträge und das Breitenprogramm “Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)” umfasst. Während Klimaschutzverträge und EEW weiterhin eine Rolle spielen, konzentriert sich BIK ausschließlich auf die Investitionskosten und fördert keine laufenden Betriebskosten. Wichtig zu beachten ist, dass BIK und Klimaschutzverträge nicht kumuliert werden können. Unternehmen müssen sich also entscheiden, welches Programm am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

company decarbonisation

Die zwei Module der BIK

Das BIK-Programm ist in zwei Module unterteilt, die jeweils spezifische Aspekte der Dekarbonisierung fördern:

1 – Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1):

Dieses Modul richtet sich an Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und dabei mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen einsparen wollen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Projekte müssen in Deutschland umgesetzt werden, und die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Der Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).

2 – Förderung von CCU und CCS (Modul 2):

Modul 2 zielt darauf ab, Projekte zur Nutzung oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) zu unterstützen. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig. Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro. Der Projektträger für dieses Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).

Persönliche Beratung zum BIK-Programm

Das BIK-Programm bietet dem Mittelstand eine wertvolle Gelegenheit, durch gezielte Investitionen in die Dekarbonisierung nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern auch langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit den ersten Förderaufrufen, die bereits im September 2024 starten, sollten interessierte Unternehmen nicht zögern und sich rechtzeitig informieren, um die besten Chancen auf Förderung zu sichern.

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