Einführung
Am 23. August 2024 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die neue Förderrichtlinie “Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)” veröffentlicht. Dieses Programm zielt darauf ab, den Mittelstand bei der Dekarbonisierung zu unterstützen und die Transformation zu einer klimafreundlicheren Industrie voranzutreiben. Als Nachfolger des Programms “Dekarbonisierung in der Industrie (DDI)” stellt BIK eine wertvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Klimaschutzverträgen dar. Doch was genau steckt hinter dieser neuen Richtlinie, und wie können Unternehmen davon profitieren?
Das BIK-Programm im Überblick
Das BIK-Programm soll bis 2030 laufen und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Es richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die in innovative Technologien und Prozesse investieren wollen, um ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Fördermöglichkeiten beginnen bei einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Besonders interessant: Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen.