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Die Forschungszulage oder das ZIM: Was bringt mehr? Die Forschungszulage oder das ZIM: Was bringt mehr?

Die Forschungszulage oder das ZIM: Was bringt mehr?

Niklas Grouls
Consultant
11 April 2023

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und die Forschungszulage (FZulG) können beide beantragt werden, um die Kosten für die Realisierung Ihrer neuen Innovationen (teilweise) zu decken. Beide Programme bezuschussen die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Und beide sind branchen- und themenoffen verfügbar. Das ZIM beantragen Sie vor Beginn Ihres Projekts; die Forschungszulage darf auch danach beantragt werden. Insofern die Förderungen nicht kombinierbar sind, stellt sich für Unternehmen oft die Frage, welches Förderinstrument für ihre Zwecke das geeignete ist.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und Forschungszulagengesetz (FZulG) im Vergleich

Zunächst sollte man festhalten, dass mit beiden Förderinstrumenten dem Förderwillen gemäß gezielt KMU gefördert werden sollen, aber nur die Förderbestimmungen des ZIM eine Förderung von Großunternehmen ausschließt. Für Großunternehmen ist die FZulG daher mit ihrer Förderhöchstgrenze von 1 Mio. € attraktiv – das ZIM hat hier mit seiner Begrenzung auf 550.000 Euro für Einzelprojekte bzw. 450.000 Euro pro Teilprojekt in Kooperationsprojekten das Nachsehen.

Erfüllt man die Voraussetzungen, kann das ZIM in puncto Förderrate und Förderumfang jedoch eher überzeugen. Die Forschungszulage deckt lediglich 25% der Lohn- und 15% der Auftragsforschungskosten ab, welche jedoch in vielen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben den größten Kostenpunkt ausmachen. Der größere Förderumfang des ZIM ist daher oft von geringerem Interesse als die höhere Förderrate, welche gestaffelt von 45% für Kleine Unternehmen mit höchstens 50 Beschäftigten bis zu 25% für Mittlere Unternehmen mit 500 oder weniger Beschäftigten reicht.

Welchen Zuschuss sollten Sie wählen?

Eine konkrete Empfehlung bedarf stets der Prüfung des Einzelfalls. Generell lässt sich aber sagen, dass sich auf dem Papier das ZIM vor allem für Kleine Unternehmen anbietet, welche neben Personalkosten noch weitere Betriebs- und Anschaffungskosten geltend machen können, und idealerweise FuE-Vorhaben verfolgen, welche im Kostenbereich zwischen 750.000 und 1.100.000 € liegen. Für größere Unternehmen und/oder größere Projekte eignet sich die FZulG tendenziell eher.

Außer – und hier zeigen sich die ersten Tücken – wenn es sich um sehr kleine Vorhaben oder solche handelt, welche wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Förderung durch das ZIM haben. Denn die Hürden des ZIM sind in vielerlei Hinsicht höher, wodurch nicht selten jene Unternehmen abgeschreckt werden, welche mit diesem Fördermittel besonders erreicht werden sollen.

Auch ist die Forschungszulage flexibler – so kann der Zuschuss nachträglich beantragt werden und die Wahl des Projektzeitraums bleibt in der Hand des Unternehmens. Ist Ihr ZIM-Antrag abgelehnt worden? Auch dann ist das FZulG eine gute Möglichkeit, ohne weitere Verzögerung mit der Umsetzung des Projekts anzufangen und trotzdem eine nachträgliche Bezuschussung zu erhalten.

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