HomeFördermittelForschungszulagengesetz für IT-Unternehmen
Forschungszulage für IT-Unternehmen Forschungszulage für IT-Unternehmen
FÖRDERMITTEL

Forschungszulagengesetz für IT-Unternehmen

icon
FÜR WEN?
Deutsche IT-Unternehmen
icon
WOFÜR?
Softwareentwicklung und IT-Projekte
icon
ZUSCHUSSBETRAG
Bis zu 3,5 Millionen EUR (KMUs) oder 2,5 Millionen EUR (Großunternehmen) pro Jahr

Bei Software-Innovationen und informationstechnischen Entwicklungen können IT-Unternehmen mithilfe des Forschungszulagengesetzes (FZulG) die F&E-Kosten senken. Mit dieser Subventionsregelung reduzieren Sie die Kosten Ihrer Innovationsprojekte. Ihr Zuschuss kann sich auf bis zu 3,5 Mio.€ por Jahr belaufen!

Entwickelt Ihr Unternehmen Software unter Verwendung von Techniken wie Artificial Intelligence (AI), Machine Learning, Big Data oder Smart Apps? Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen und kontaktieren Sie uns! Unsere IT-Spezialisten informieren Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch über diese Subventionsmöglichkeit. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung! Rufen Sie uns an: 0211 8220 4040 oder Senden Sie eine E-mail an info@firstblue.com.

Bedingungen IT-Projekt für FZulG

Um für die Forschungszulage infrage zu kommen, ist es wichtig, dass die Software- oder IT-Entwicklung für Ihre Organisation technologisch neu ist. Die Software muss ein für Ihr Unternehmen neues informationstechnisches Prinzip enthalten, welches über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht. Auch die Kombination oder die Integration von Softwarekomponenten ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, sofern hierbei neuartige, technologische Ansätze verfolgt werden. Eine technologische Entwicklung gilt als neu, wenn sie mit technischen Hürden verbunden ist, für die Ihre F&E-Mitarbeiter nicht sofort eine fertige Lösung parat haben. Es ist notwendig, dass Sie die Softwarekomponenten selbst entwickeln oder von externen Spezialisten entwickeln lassen. Die Entwicklung in programmierbaren Standardpaketen ist nicht förderfähig.

FZulG IT
MICHAEL WECKECK | CONSULTANT

Maximaler Nutzen aus der Forschungszulagengesetz für IT-Unternehmen

Sie fragen sich, wie Sie das FZulG für Ihre Software- und IT-Projekte optimal nutzen können? Unsere FZulG-Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns eine E-mail an info@firstblue.com.

Bitte kontaktieren Sie uns

  • Sie können uns ebenfalls via E-Mail an info@firstblue.com oder telefonisch unter der Nummer 0211 8220 4040 erreichen.
  • Indem Sie auf "Abschicken" klicken, erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
  • This field is for validation purposes and should be left unchanged.

Software-Innovationen sind nach dem FZulG förderfähig

Einige Beispiele für Software-Innovationen, die durch die Forschungszulage steuerlich begünstigt werden können, sind:

  • Dekstop applications, Software applications
  • Mobile apps, Hybrid apps
  • Artificial Intelligence & Machine Learning software
  • Robotics, Prototyping instruments
  • Cloud software, Software as a Service (SaaS)
IT und software

Diese IT-Unternehmen nutzen das FZulG bereits durch die Unterstützung von FirstBlue

Greenplan GmbH
Logistikunternehmen stehen heute vor noch größeren Herausforderungen als noch vor einigen Jahren. Die stetig wachsende Bevölkerung und Urbanisierung, und das steigende eCommerce-Geschäft zwingen Logistikunternehmen dazu, ihr Kernversprechen zu überdenken und zu optimieren: Waren von A nach B zu liefern – auf effiziente und nachhaltige Weise. Greenplan nimmt sich dieses Bedarfs…
Förderfähigen Kosten des FZulG
Matchbird GmbH
Die Matchbird GmbH ist ein Networking-Dienstleister und verbindet seit Jahren Unternehmen, um branchenübergreifende unkonventionelle Kooperationen zu fördern mit dem Ziel die besten Synergieeffekte zu erlangen. Der eigens entwickelte auf dem Serendipitäts-Prinzip basierende Matchingprozess wurde bis vor kurzem ausschließlich manuell durch erfahrene Koordinatoren, auf Basis der vorliegenden Unternehmensinformationen durchgeführt.
P-CATION
P-CATION
P-CATION ist ein junges und innovatives Unternehmen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Mittelstand bei der Digitalisierung zu unterstützen. Um für jeden die ideale Lösung zu finden, haben Sie sich auf maßgeschneiderte Software, Business Intelligence (BI) und ERP- Produkte spezialisiert.
Sioux technologies
Sioux Technologies GmbH
Sioux Technologies ist ein globaler Technologiepartner, der seit mehr als zwanzig Jahren an der Spitze der High-Tech-Entwicklung steht. Sioux kombiniert hohe Fachkompetenz in den Bereichen Software, Elektronik und Mechatronik, um Lösungen und Innovationen in (u. a.) der Medizintechnikbranche zu kreieren.
software
Planon Software
Planon ist ein internationales Softwareunternehmen, das Organisationen bei der integrierten Optimierung aller Geschäftsprozesse rund um Gebäude, Menschen und Arbeitsplätze unterstützt. Planon bietet Softwarelösungen zur Optimierung von Facility- und Property-Management-Prozessen an.  

Nutzen Sie das FZulG mit den IT-Spezialisten von FirstBlue

Ein erfolgreicher FZulG-Antrag erfordert eine aussagekräftige Projektbeschreibung und verschiedene administrativen Verpflichtungen. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung und Fachleuten mit einschlägigem Hintergrund schreibt FirstBlue Anträge mit der höchsten Chance auf Bewilligung und kümmert sich um den gesamten Antragsprozess! Sie gehen kein Risiko ein. Unsere IT-Spezialisten beraten Sie gerne unverbindlich für einen noch besseren Business Case. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung! Rufen Sie uns an: 0211 8220 4040 oder Senden Sie eine E-mail an info@firstblue.com.
  • Welche IT-Projekte kommen für die Forschungszulage in Frage?

    Nahezu alle Innovationsvorhaben sind im Rahmen des FZulG förderfähig: Zum Beispiel die Entwicklung von Desktop Applications, Künstlicher Intelligenz, Machine Learning, Apps, Robotics und Cloud software

  • Für welche Unternehmen ist die Forschungszulage interessant?

    Steuerpflichtige Unternehmen im Sinne des Körperschaftssteuer- bzw. Einkommenssteuergesetzes sind antragsberechtigt.

  • Wie viel von meinen F&E-Kosten kann ich nach dem Forschungszulagengesetz geltend machen?

    Der Fördersatz des FZulG beträgt bis zum 27.03.2024 25% der eigenen F&E- Personalkosten und 15% der externen Kosten. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf 4 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZulG-Vorteil kann also bis zu 1 Million Euro pro Jahr betragen. Ab dem 28.03.2024 können abhängig von Unternehmensgröße bis zu 35 % der eigenen F&E-Kosten (Personal und Abschreibung von Wirtschaftsgütern) und 15% bis 24,5% der externen Kosten geltend gemacht werden. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZulG-Vorteil kann also bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr betragen.

  • Kann ich Hilfe bei der Antragstellung für das Forschungszulagengesetz bekommen?

    Ja, FirstBlue unterstützt Unternehmen bei der Beantragung des Forschungszulagengesetz. Unsere Spezialisten haben umfangreiche Erfahrungen mit dem Programm und wissen, wie ein guter Antrag gestaltet sein muss. Wir übernehmen für Sie den gesamten Antragsprozess auf “no-cure-no-pay”-Basis.