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FÖRDERMITTEL

Umweltinnovationsprogramm

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FÜR WEN?
Deutsche Unternehmen
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WOFÜR?
Gefördert werden großtechnische Investitionen mit Vorbildcharakter – von der Abwasserbehandlung bis zur Circular Economy.
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FÖRDERHÖHE
Bis zu 30 % Förderung, max. 7,5 Mio. €

Förderung großtechnischer Umweltinnovationen mit Vorbildcharakter

Das Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums richtet sich an Unternehmen, die als Pioniere in innovative, umweltschonende Technik investieren wollen. Ziel ist es, die Praxistauglichkeit der neuartigen Maschinen oder Anlagen unter realen Bedingungen zu demonstrieren und damit deren Verbreitung zu unterstützen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die geplante Investition über den Stand der Technik hinausgeht oder eine neuartige Kombination bewährter Verfahren darstellt. Das antragstellende Unternehmen kann die neue Technik selbst entwickelt haben, muss es aber nicht. Sie kann auch von einem Dritten stammen. Wichtig ist, dass der Antragsteller deren Erstanwender ist.

Förderschwerpunkte

Das Umweltinnovationsprogramm adressiert Vorhaben in folgenden Umweltbereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Auf der offiziellen Webseite des Programms sind zahlreiche Beispiele bereits geförderter Projekte aufgeführt – sie zeigen, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten sind.

Förderhöhe und Antragsverfahren

Die Förderquote beträgt bis zu 30% der förderfähigen Investitionskosten. Neben den reinen Anschaffungskosten können auch Aufwendungen für die Inbetriebnahme bezuschusst werden. In der Praxis bewegen sich die Zuschüsse meist im sechsstelligen Bereich, möglich sind jedoch auch Förderungen von bis zu 7,5 Millionen Euro.

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, die jederzeit beim Bundesumweltministerium eingereicht werden kann. Nach positiver Bewertung folgt im zweiten Schritt der formale Förderantrag.

Unser Service

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Förderfähigkeit, der Erstellung der Projektskizze sowie beim gesamten Antragsverfahren. Interessiert? Jetzt Kontakt aufnehmen.

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