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Forschungszulage: Wann gelte ich als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ – und welche Möglichkeiten habe ich dennoch?

Sven Jansen
Senior Consultant
12 August 2025

Die Forschungszulage ist ein starkes Instrument, um F&E-Kosten zu senken. Gleichzeitig gelten beihilferechtliche Grenzen – allen voran die Einstufung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS). Dieser Beitrag ordnet ein, wann der UiS-Status vorliegt, wann er geprüft wird und welche Rolle der Konzernverbund spielt. Ziel: Ein praxisnaher Überblick, damit Sie wissen, worauf es ankommt – und wo eine individuelle Prüfung sinnvoll ist.

1 – Die UiS-Kriterien im Überblick (Art. 2 Nr. 18 AGVO)

Bevor über Anträge oder Gestaltungen gesprochen werden kann, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Grundlogik: Es gibt mehrere alternative Auslöser, die jeweils für sich genommen zum UiS-Status führen können. Die Tabelle fasst das auf das Wesentliche zusammen.

Buchstabe Kurz-Definition Gilt ab …
a) Kapitalgesellschaften > 50 % des gezeichneten Stammkapitals sind durch kumulierte Verluste aufgezehrt. sofort (Bilanzstichtag)
b) PersGes mit unbeschränkt Haftenden > 50 % der buchmäßigen Eigenmittel verloren. sofort
c) Insolvenzreife Insolvenzverfahren läuft oder rechtliche Eröffnungsvoraussetzungen liegen vor. sofort
d) Rettungs-/ Umstrukturierungsbeihilfe offen Kredit/Garantie nicht erledigt oder Umstrukturierungsplan läuft. sofort
e) Nur Nicht-KMU (Großunternehmen) In zwei aufeinander­folgenden Jahren: 1) Debt/Equity > 7,5 und 2) EBITDA-Zinsdeckung < 1,0. nach 2 Jahren

Nicht alle Kriterien betreffen jedes Unternehmen – aber sobald eines davon passt, ist die Schwelle erreicht.

2 – Wann wird geprüft? – Das Bilanzstichtagsprinzip

Der Anspruch auf Forschungszulage entsteht mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen angefallen sind. Genau zu diesem Stichtag wird der UiS-Status ermittelt – nicht bei Antragstellung und nicht bei Auszahlung.
Konsequenz: Ein später auftretender UiS-Status hebt keinen zuvor entstandenen Anspruch auf.

3 – Welche Rolle kann ein Konzernverbund spielen?

In Konzernen stellt sich schnell die Frage: Zählt die Einzelgesellschaft oder der Verbund? Hier gilt ein pragmatischer Grundsatz:

  • Vollkonsolidierung vorhanden? Dann wird der UiS-Status auf Konzernebene beurteilt. Ist der Gesamtkonzern nicht UiS, gilt die Tochter in der Regel ebenfalls nicht als UiS – selbst wenn ihre Einzelbilanz schwach aussieht.
  • Nicht vollkonsolidiert (z. B. Quote/At-Equity)? Dann greift die Konzernbetrachtung nicht automatisch. In solchen Fällen ist es wichtig, die Einzelperspektive sauber zu prüfen.

4 – Auftragsforschung als Alternative?

Wenn der Konzernschutz nicht greift, liegt der Gedanke nahe, den Antrag über die Muttergesellschaft zu stellen und Tätigkeiten als Auftragsforschung zu deklarieren. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Bei verbundenen Unternehmen herrschen feste Regeln für die Grenzen zwischen Eigen- und Auftragsforschung – und diese sind nicht immer selbsterklärend. Damit ein Vorhaben als Auftragsforschung gilt (und der Auftraggeber die Zulage beantragen kann), müssen folgenden Prinzipien erfüllt sein:

  1. Gezielter Projektauftrag: Eine Konzerngesellschaft beauftragt eine andere ausdrücklich mit einer klar abgegrenzten F&E-Aufgabe.
  2. Steuerung/Einfluss: Der Auftraggeber bestimmt Ziele und hat bei der Umsetzung entscheidenden Einfluss.
  3. Eigenständiges Entgelt/Budget: Es gibt ein separates Projektentgelt oder Budget – erkennbar getrennt von interner Kostenumlage.
  4. Dritteinbindung nur mit Zustimmung: Unteraufträge an Dritte erfolgen nur mit vorheriger Freigabe des Auftraggebers.

Fehlt eines dieser Elemente, geht die Verwaltung meist von Eigenforschung der ausführenden Gesellschaft aus – das verschiebt die Antragsberechtigung.

5 – Wenn UiS-Risiko besteht – typische Wege

Ohne in Details zu gehen, gibt es drei bewährte Stellhebel:

  • Bilanz stärken (Eigenkapitalmaßnahmen, sauber terminiert zum Stichtag),
  • Konzernschutz nutzen (Vollkonsolidierung belegen; Kennzahlen auf Gruppenebene prüfen),
  • Auftragsforschung einsetzen (rechtssicher gestalten, Antragsberechtigung auf Auftraggeberseite).

Welche Variante passt, hängt von Geschäftsjahr, Konzernstruktur und Timing ab. Genau dort entscheidet sich die Förderfähigkeit.

Fazit

Für die Forschungszulage zählen Stichtag und – im Konzern – der Konsolidierungskreis. Wer diese zwei Stellschrauben im Blick behält und Auftragsforschung klar abgrenzt, hält sich die Förderung offen. Die genaue Umsetzung ist jedoch situationsabhängig.

Gern prüfen wir Ihren Fall unverbindlich: Ein Erstgespräch (20–30 Minuten) reicht meist, um zu sehen, welche Route sich lohnt – und wie Sie zügig zur Zulage kommen. Wir gehen deutlich weiter als reine Antragsschreiber – mit unserer Erfahrung begleiten wir Ihr Unternehmen in jeder Phase des FZulG-Prozesses!

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