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EIC Accelerator EIC Accelerator
FÖRDERMITTEL

EIC Accelerator

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FÜR WEN?
Start-ups, Spin-outs, KMU und Einzelpersonen aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern
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WOFÜR?
Förderung, Skalierung und Einführung von marktfähigen Innovationen

Das Accelerator-Programm des European Innovation Council (EIC) richtet sich an Innovationen, die auf wissenschaftlichen Entdeckungen oder technologischen Durchbrüchen aufbauen, so genannte “Deep Tech”. Das Programm (früher bekannt als KMU-Instrument) wird eingesetzt, um marktfähige Innovationen zu fördern, zu skalieren und umzusetzen sowie um den Zeitraum bis zur Erwirtschaftung von Gewinnen abzudecken.

Über die EIC-Programme

Das Ziel des EIC ist es, Bottom-up-Ideen zu finanzieren, um sie international zu skalieren. Das Programm unterstützt innovative, risikoreiche/gewinnbringende Ideen, die das Potenzial haben, sich international zu etablieren. Der EIC bietet Unterstützung durch folgende Förderprogramme:

  1. EIC Pathfinder
  2. EIC Transition
  3. EIC Accelerator

Der EIC Accelerator ist, wie auch die anderen Programme, in zwei Arten von Ausschreibungen unterteilt: Open und Challenges.

KMU Innovativ

EIC Accelerator Open

Der EIC Accelerator unterstützt Innovationen, die das Potential haben neue Märkte zu erschließen. Dies kann entweder durch eine reine Zuschussfinanzierung oder durch eine Mischfinanzierung, bei der Zuschüsse und Eigenkapital kombiniert werden, realisiert werden.

Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf hochwirksamen Innovationen oder technologischen Durchbrüchen (sog. “Deep Tech”), für die eine umfangreiche Förderung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist, bevor Gewinne erzielt werden können. Aufgrund der damit verbundenen Risiken, gestaltet es sich häufig schwierig Finanzierungsmittel für diese innovativen Projekte zu beschaffen. Die Unterstützung durch den EIC Accelerator soll daher InnovatorInnen ermöglichen, in kürzerer Zeit die notwendigen Beträge für ein Scale-up zu erhalten.

Der Accelerator unterstützt sowohl die späteren Phasen der Technologieentwicklung als auch Skalierungsverfahren. Ihre technologische Innovation muss daher mindestens einen Reifegrad von 5 oder 6 (TRL, Technology Rediness Level) haben.

EIC Accelerator Challenges

Die EIC Accelerator Challenges unterstützen Unternehmen (insbesondere Start-ups und KMU) bei der Skalierung von bedeutenden Innovationen, die das Potenzial haben, neue Märkte zu schaffen oder bestimmte Bereiche bestehender Märkte nachhaltig zu verändern. Das Programm ist offen für Innovationen in spezifischen Technologie- oder Anwendungsfeldern, die durch die folgenden Challenges beschrieben werden:

Strategische digitale und medizinische Technologien

Die Ausschreibung ist offen für Innovationen von Unternehmen, die sich als potentiell weltweit führend in der Entwicklung strategischer Technologien etablieren können. Im Bereich digitale Technologien betrifft dies zum Beispiel Endgeräte, Methoden, Systeme, Künstliche Intelligenz, Blockchain, Cybersecurity, Cloud-Infrastruktur-Technologien oder Technologien für das „Internet of Things“.

Hinsichtlich medizinischer Technologien könnte dies die Entwicklung von Innovationen in den Bereichen von KI-gesteuerten Werkzeugen für die Frühdiagnose, Point-of-Care-Diagnostik, neuartige Ansätze in der Zell- und Gentherapie, die Entwicklung neuartiger Biomarker für die klinische Prognose oder für Überwachungszwecke in einem breiten Spektrum von Erkrankungen bedeuten.

Green-Deal-Innovationen für den wirtschaftlichen Aufschwung

Ihr Projekt muss die Umsetzung des Green Deal unterstützen, indem es einen signifikanten Beitrag zu mindestens einem der folgenden Nachhaltigkeitsziele leistet:

  • Steigerung der Klimaschutz- und/oder Anpassungsambitionen der EU;
  • Versorgung mit sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie;
  • Umstellung der Industrie auf eine saubere und/oder Kreislaufwirtschaft (einschließlich Abfallvermeidung und/oder Recycling);
  • Energie- und ressourceneffizientes Bauen und Renovieren;
  • Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität;
  • Übergang zu einem fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystem;
  • Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und biologischer Vielfalt (einschließlich naturbasierter Lösungen, die einen Zusatznutzen für eine Anpassung an das sich ändernde Klima und für den Klimaschutz bieten);
  • Verwirklichung des Ziels einer schadstofffreien und giftfreien Umwelt.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Förderung durch den EIC Accelerator steht Start-ups, Spin-outs, KMU und Privatpersonen aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern offen, die ihr Start-up/KMU mit dem Ziel der Skalierung starten wollen. In Ausnahmefällen können sich auch kleine mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern bewerben. Hinweis: Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich können die Förderung nur in Form eines reinen Zuschusses beantragen und erhalten, sprich eine Mischfinanzierung ist nicht möglich.  Die Unterzeichnung einer Zuschussvereinbarung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses der Assoziationsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.

Arbeiten Sie an einer Innovation und haben Sie Interesse, sich für die Accelerator-Förderung zu bewerben? Achten Sie darauf, dass Ihre Innovation mindestens auf TRL 5 bis 6 ist. Das bedeutet, dass sie in einem Labor oder einer anderen relevanten Umgebung getestet und validiert wurde.

Fast Track Scheme: Das “Fast Track” Verfahren bietet einen speziellen Evaluierungspfad für bestehende Horizon Europe oder Horizon 2020-Projekte für den EIC Accelerator. Sie können für dieses Verfahren in Frage kommen, wenn Ihre Technologie in einem Projekt entwickelt wurde, das durch EIC Pathfinder oder Transition (auch im Rahmen von EIC Pilot), ERC Proof of Concept, EIT oder Eurostars-2 gefördert wird. Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.

Antragsverfahren

Die Bewerbung für den EIC Accelerator erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

Stufe 1: Die Kurzbewerbung muss in einem Online-KI-Portal erstellt werden und kann (nach dem 8. April 2021) jederzeit eingereicht werden. Die Kurzbewerbung wird dann innerhalb von vier Wochen von vier Experten evaluiert. Der Antrag sollte folgende Aspekte beinhalten:

  • Eine Reihe von Fragen, die einem 5-seitigen Formular entsprechen, das die Innovation, den potenziellen Markt und das Projektteam beschreibt;
  • Ein Pitch Deck von bis zu 10 Folien;
  • Ein Video-Pitch von bis zu 3 Minuten, in dem das Kernteam die Motivation für seinen Antrag darlegt.

Stufe 2: Wenn Ihre Kurzbewerbung erfolgreich ist, werden Sie eingeladen, innerhalb von 12 Monaten einen vollständigen Antrag zur Fernbewertung einzureichen. In diesem Schritt müssen Sie sich für zwischen der Open oder einer der Challenges-Ausschreibungen entscheiden. Auch diese Bewerbung wird im Online-KI-Portal erstellt und besteht aus einem vollständigen Geschäftsplan und detaillierten Informationen zu den Finanzen und der Struktur des Unternehmens. Sie werden innerhalb von 5 Wochen informiert, ob Sie zu einem persönlichen Interview mit der EIC-Jury eingeladen werden. Diese Interviews finden ca. 8-9 Wochen nach dem Stichtag statt (für 2021 liegen diese Termine voraussichtlich im September und Dezember). Bei dem Interview werden Sie von einem Gremium bestehend aus maximal 6 Jurymitgliedern bewertet. Den endgültigen Bescheid erhalten Sie innerhalb von 2-3 Wochen nach dem Interview.

Begrenzung der Wiedereinreichungen

Der EIC hat folgende Maßnahmen eingeleitet, um die Erfolgsbilanz zu erhöhen, indem die erneute Einreichung von Anträgen eingeschränkt wird:

Stufe 1: Wenn Ihre Kurzbewerbung abgelehnt wird, können Sie Ihren Projektantrag maximal einmal erneut einreichen – unter der Voraussetzung, dass wesentliche Verbesserungen vorgenommen wurden. Werden Sie erneut abgelehnt, dürfen Sie 12 Monate lang keine Wiedereinreichung vornehmen. Danach dürfen Sie nur noch einen neuen oder deutlich verbesserten Antrag einreichen.

Stufe 2:

  • Wenn Ihr Vollantrag einmal abgelehnt wurde, können Sie Ihn direkt zu einem der beiden darauffolgenden Stichtage erneut einreichen. Zweimal abgelehnt, dürfen Sie erst nach einer 12-monatigen Bedenkzeit einen neuen oder deutlich verbesserten Projektantrag der ersten Stufe (!) einreichen.
  • Wenn Sie nach dem Interview mit einem potentialGo (potentielles Go) der Jury abgelehnt wurden, erhalten Sie die einmalige Möglichkeit spezifische Verbesserungen vor einem der nächsten beiden Interviews vorzunehmen. Bei einer erneuten Ablehnung oder einer ersten Ablehnung ohne ein potenzielles Go müssen Sie wieder bei der ersten Stufe (!) beginnen und dürfen erst nach einer 12-monatigen Bedenkzeit einen neuen oder deutlich verbesserten Antrag einreichen.

Zuschuss

Sie können entweder einen reinen Zuschuss oder eine Mischfinanzierung beantragen, um die Entwicklung Ihrer Technologie zu fördern (TRL 5/6 bis 8). Die Mischfinanzierung setzt sich aus einer Investitionskomponente (mind. 500.000 EUR / max. 15 Mio. EUR) zusätzlich zur Förderung (max. 2,5 Mio. EUR; 70% Rückzahlungsquote) zusammen. In einzelnen Fällen bietet der EIC Accelerator eine Investitionskomponente für Implementierung und Skalierungsprojekte (TRL 9).

Bringen Sie Ihre Bewerbung auf das nächste Level!

Unser Spezialistenteam besteht aus BeraterInnen mit relevanten wissenschaftlichen Abschlüssen (MSc und PhD). Eine unserer Aufgaben ist es, Fördermittelberatung in Bezug auf wissenschaftliche Grundlagenforschung zu leisten. Da unsere SpezialistInnen einen wissenschaftlichen Hintergrund in Ihrem Forschungsgebiet haben, sind sie in der Lage, Sie optimal bei Ihrer Antragsstellung zu unterstützen und Ihren Antrag auf das nächste Level zu bringen!

Haben Sie Interesse an unseren Dienstleistungen oder möchten Sie sich von einem unserer SpezialistInnen beraten lassen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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