Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung durch den EIC Accelerator steht Start-ups, Spin-outs, KMU und Privatpersonen aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern offen, die ihr Start-up/KMU mit dem Ziel der Skalierung starten wollen. In Ausnahmefällen können sich auch kleine mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern bewerben. Hinweis: Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich können die Förderung nur in Form eines reinen Zuschusses beantragen und erhalten, sprich eine Mischfinanzierung ist nicht möglich. Die Unterzeichnung einer Zuschussvereinbarung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses der Assoziationsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich.
Arbeiten Sie an einer Innovation und haben Sie Interesse, sich für die Accelerator-Förderung zu bewerben? Achten Sie darauf, dass Ihre Innovation mindestens auf TRL 5 bis 6 ist. Das bedeutet, dass sie in einem Labor oder einer anderen relevanten Umgebung getestet und validiert wurde.
Fast Track Scheme: Das “Fast Track” Verfahren bietet einen speziellen Evaluierungspfad für bestehende Horizon Europe oder Horizon 2020-Projekte für den EIC Accelerator. Sie können für dieses Verfahren in Frage kommen, wenn Ihre Technologie in einem Projekt entwickelt wurde, das durch EIC Pathfinder oder Transition (auch im Rahmen von EIC Pilot), ERC Proof of Concept, EIT oder Eurostars-2 gefördert wird. Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen.
Antragsverfahren
Die Bewerbung für den EIC Accelerator erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Stufe 1: Die Kurzbewerbung muss in einem Online-KI-Portal erstellt werden und kann (nach dem 8. April 2021) jederzeit eingereicht werden. Die Kurzbewerbung wird dann innerhalb von vier Wochen von vier Experten evaluiert. Der Antrag sollte folgende Aspekte beinhalten:
- Eine Reihe von Fragen, die einem 5-seitigen Formular entsprechen, das die Innovation, den potenziellen Markt und das Projektteam beschreibt;
- Ein Pitch Deck von bis zu 10 Folien;
- Ein Video-Pitch von bis zu 3 Minuten, in dem das Kernteam die Motivation für seinen Antrag darlegt.
Stufe 2: Wenn Ihre Kurzbewerbung erfolgreich ist, werden Sie eingeladen, innerhalb von 12 Monaten einen vollständigen Antrag zur Fernbewertung einzureichen. In diesem Schritt müssen Sie sich für zwischen der Open oder einer der Challenges-Ausschreibungen entscheiden. Auch diese Bewerbung wird im Online-KI-Portal erstellt und besteht aus einem vollständigen Geschäftsplan und detaillierten Informationen zu den Finanzen und der Struktur des Unternehmens. Sie werden innerhalb von 5 Wochen informiert, ob Sie zu einem persönlichen Interview mit der EIC-Jury eingeladen werden. Diese Interviews finden ca. 8-9 Wochen nach dem Stichtag statt (für 2021 liegen diese Termine voraussichtlich im September und Dezember). Bei dem Interview werden Sie von einem Gremium bestehend aus maximal 6 Jurymitgliedern bewertet. Den endgültigen Bescheid erhalten Sie innerhalb von 2-3 Wochen nach dem Interview.
Begrenzung der Wiedereinreichungen
Der EIC hat folgende Maßnahmen eingeleitet, um die Erfolgsbilanz zu erhöhen, indem die erneute Einreichung von Anträgen eingeschränkt wird:
Stufe 1: Wenn Ihre Kurzbewerbung abgelehnt wird, können Sie Ihren Projektantrag maximal einmal erneut einreichen – unter der Voraussetzung, dass wesentliche Verbesserungen vorgenommen wurden. Werden Sie erneut abgelehnt, dürfen Sie 12 Monate lang keine Wiedereinreichung vornehmen. Danach dürfen Sie nur noch einen neuen oder deutlich verbesserten Antrag einreichen.
Stufe 2:
- Wenn Ihr Vollantrag einmal abgelehnt wurde, können Sie Ihn direkt zu einem der beiden darauffolgenden Stichtage erneut einreichen. Zweimal abgelehnt, dürfen Sie erst nach einer 12-monatigen Bedenkzeit einen neuen oder deutlich verbesserten Projektantrag der ersten Stufe (!) einreichen.
- Wenn Sie nach dem Interview mit einem potentialGo (potentielles Go) der Jury abgelehnt wurden, erhalten Sie die einmalige Möglichkeit spezifische Verbesserungen vor einem der nächsten beiden Interviews vorzunehmen. Bei einer erneuten Ablehnung oder einer ersten Ablehnung ohne ein potenzielles Go müssen Sie wieder bei der ersten Stufe (!) beginnen und dürfen erst nach einer 12-monatigen Bedenkzeit einen neuen oder deutlich verbesserten Antrag einreichen.