Bei Software-Innovationen und informationstechnischen Entwicklungen können IT-Unternehmen mithilfe der Forschungszulage (FZul) die F&E-Kosten senken. Mit dieser Subventionsregelung reduzieren Sie die Kosten Ihrer Innovationsprojekte. Ihr Zuschuss kann sich auf bis zu 3,5 Mio.€ por Jahr belaufen!
Entwickelt Ihr Unternehmen Software unter Verwendung von Techniken wie Artificial Intelligence (AI), Machine Learning, Big Data oder Smart Apps? Lassen Sie sich die Förderung nicht entgehen und kontaktieren Sie uns! Unsere IT-Spezialisten informieren Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch über diese Subventionsmöglichkeit. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!
Bedingungen IT-Projekt für Forschungszulage
Um für die Forschungszulage infrage zu kommen, ist es wichtig, dass die Software- oder IT-Entwicklung für Ihre Organisation technologisch neu ist. Die Software muss ein für Ihr Unternehmen neues informationstechnisches Prinzip enthalten, welches über den aktuellen Stand der Technik hinausgeht. Auch die Kombination oder die Integration von Softwarekomponenten ist unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, sofern hierbei neuartige, technologische Ansätze verfolgt werden. Eine technologische Entwicklung gilt als neu, wenn sie mit technischen Hürden verbunden ist, für die Ihre F&E-Mitarbeiter nicht sofort eine fertige Lösung parat haben. Es ist notwendig, dass Sie die Softwarekomponenten selbst entwickeln oder von externen Spezialisten entwickeln lassen. Die Entwicklung in programmierbaren Standardpaketen ist nicht förderfähig.
Welche IT-Projekte kommen für die Forschungszulage in Frage?
Nahezu alle Innovationsvorhaben sind im Rahmen der FZul förderfähig: Zum Beispiel die Entwicklung von Desktop Applications, Künstlicher Intelligenz, Machine Learning, Apps, Robotics und Cloud software.
Für welche Unternehmen ist die Forschungszulage interessant?
Steuerpflichtige Unternehmen im Sinne des Körperschaftssteuer- bzw. Einkommenssteuergesetzes sind antragsberechtigt.
Wie viel von meinen F&E-Kosten kann ich nach der Forschungszulage geltend machen?
Der Fördersatz der FZul beträgt bis zum 27.03.2024 25% der eigenen F&E- Personalkosten und 15% der externen Kosten. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf 4 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZulG-Vorteil kann also bis zu 1 Million Euro pro Jahr betragen. Ab dem 28.03.2024 können abhängig von Unternehmensgröße bis zu 35 % der eigenen F&E-Kosten (Personal und Abschreibung von Wirtschaftsgütern) und 15% bis 24,5% der externen Kosten geltend gemacht werden. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr. Ihr Forschungszulage-Vorteil kann also bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr betragen.
Kann ich Hilfe bei der Antragstellung für die Forschungszulage bekommen?
Ja, FirstBlue unterstützt Unternehmen bei der Beantragung der Forschungszulage. Unsere Spezialist*innen haben umfangreiche Erfahrungen mit dem Programm und wissen, wie ein guter Antrag gestaltet sein muss. Wir übernehmen für Sie den gesamten Antragsprozess auf “no-cure-no-pay”-Basis.
Persönliche Beratung zur Forschungszulage
Ein erfolgreicher FZul-Antrag erfordert eine aussagekräftige Projektbeschreibung. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und Spezialist*innen mit einschlägigem Hintergrund, schreibt FirstBlue Fördermittelberatung Anträge mit der höchsten Chance auf Bewilligung und übernimmt den gesamten Antragsprozess. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Senden Sie uns eine E-Mail an info@firstblue.com oder rufen Sie uns an: 0211 8220 4040.
Beratung zur Forschungszulage
Oder wenden Sie sich direkt an einen Spezialisten:
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