Mit dem Wachstumschancengesetz bietet die Forschungszulagengesetz (FZulG) deutschen Unternehmen ab dem 28. März 2024 eine noch attraktivere Möglichkeit, in Forschung und Entwicklung zu investieren und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch erhöhte Fördersätze, einen erweiterten Anwendungsbereich und vereinfachte Antragsverfahren wird die Forschungszulage effektiver, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die in nachhaltige Innovationen investieren, können zusätzliche Vorteile nutzen. Die Forschungszulage bleibt damit ein wichtiger Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Erhöhung der Fördersätze
Im Zuge des Wachstumschancengesetzes erfahren die Förderungsätze der FZulG im Jahr 2024 bedeutende Anpassungen, die Unternehmen dazu ermutigen, vermehrt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Diese Anpassungen umfassen:
- Erhöhung der maximal förderfähigen Ausgaben auf 10 Millionen Euro jährlich, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Ausgaben.
- Möglichkeit zur Einbeziehung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter unter bestimmten Bedingungen.
- Anhebung der Forschungsprämie für kleine und mittlere Unternehmen von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.
- Steigerung der Anrechenbarkeit von Auftragsforschungskosten von 60 auf 70 Prozent.
- Erhöhung der Pauschale für Eigenleistungen von 40 auf 70 Euro pro Stunde.
Erweiterung des Anwendungsbereichs
Die FZulG soll so ausgestaltet werden, dass sie von einem breiteren Spektrum von Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll der Zugang zur Forschungsprämie erleichtert und damit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der KMU in Deutschland gestärkt werden. Durch ein flexibles und unkompliziertes Antragsverfahren können Unternehmen die Förderung mit deutlich geringerem Aufwand als bei anderen Förderprogrammen beantragen.