Die Forschungszulage bleibt auch 2025 eines der zentralen Instrumente zur Förderung von Innovation. Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende und vergangene Projekte auf Förderfähigkeit zu prüfen. Besonders wichtig: Für das Jahr 2021 müssen Anträge spätestens bis zum 31. Dezember 2025 im BSFZ-Portal eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verschenkt bares Geld.
Auch nachträglich einsetzbar
Die Zulage ist dabei nicht nur ein Vorteil für aktuelle Vorhaben, sondern auch ein Rückfluss für Investitionen aus den letzten Jahren. Damit bietet sie Unternehmen eine seltene Chance, Innovationskosten nachträglich in Liquidität umzuwandeln – unabhängig vom Projekterfolg.
Unterstützung von FirstBlue
FirstBlue ist Ihr Partner, um diese Potenziale konsequent zu nutzen. Wir sorgen für eine passgenaue Vorbereitung der Anträge, höchste Qualität in der Argumentation und eine effiziente Prozessführung. So verwandeln Sie Ihre Innovationskraft in finanzielle Stärke – rechtzeitig, sicher und nachhaltig.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer frühzeitig handelt, sichert sich einen klaren Vorsprung. Projekte, die jetzt identifiziert und aufbereitet werden, schaffen finanzielle Spielräume für neue Investitionen und Wachstum.
Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit zeigt die Forschungszulage ihre Stärke: Sie bietet Verlässlichkeit, Transparenz und eine solide Basis, um innovative Vorhaben langfristig zu finanzieren.