Die Industrie steht vor einem tiefgreifenden Wandel: Klimaneutralität bis spätestens 2045 ist keine Option mehr, sondern Verpflichtung. Für viele energieintensive Betriebe bleiben trotz technologischer Innovationen die wirtschaftlichen Hürden hoch. Hier setzen die CO₂-Differenzverträge an, ein Förderinstrument, das gezielt die Mehrkosten klimafreundlicher Produktionsverfahren gegenüber fossilen Referenzprozessen kompensiert.
Als erfahrene Fördermittel- und Transformationsberatung begleitet FirstBlue Unternehmen nicht nur strategisch, sondern auch operativ bei der Umsetzung solcher Vorhaben. Bereits in der ersten Runde haben wir mehrere Kunden erfolgreich unterstützt.
Was sind CO₂-Differenzverträge?
Das Förderprogramm „CO₂-Differenzverträge“ (vormals „Klimaschutzverträge“) verfolgt das Ziel, Industrieunternehmen dabei zu helfen, CO₂-arme Produktionsverfahren in erheblichem Umfang umzusetzen –insbesondere dort, wo die Marktwirtschaft allein noch nicht greift. Der Staat gleicht über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren die Differenz zwischen den Mehrkosten klimafreundlicher Verfahren und fossiler Referenzprozesse aus. Damit werden sowohl CAPEX als auch OPEX-Mehraufwendungen sowie Preisrisiken (z. B. Energie oder CO₂) adressiert.
Zielbranchen & Förderschwerpunkte
Gefördert werden Projekte aus energieintensiven Branchen wie Papier, Glas/Keramik, Chemie, Stahl, Metall- und Zementindustrie.
Wesentliche Merkmale:
- Produktionsstandort Deutschland
- Mindestgröße des Vorhabens: z. B. mindestens 5 kt CO₂-Äquivalente pro Jahr im Referenzsystem FirstBlue
- Technologieoffenheit: Neben Elektrifizierung und Wasserstoff werden u. a. auch CCS/CCU-Projekte gefördert.
Die Rolle von FirstBlue
FirstBlue steht Ihnen bei allen Phasen zur Seite, von der strategischen Planung bis zur Umsetzung und Begleitung über die Vertragslaufzeit. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Förderstrategie und Förderfähigkeit prüfen
- Kosten-Nutzen-Analyse (CBA) inkl. Modellierung von Szenarien
- Identifikation von relevanten Risiken – z. B. Energie- & Rohstoffversorgung, Genehmigungen, Logistik
- Vorbereitung und Einreichung im vorbereitenden Verfahren
- Begleitung bei Antrags- und Vergabeprozess und darüber hinaus
Wir haben bereits mehrere Kunden im Rahmen der ersten Runde der Klimaschutzverträge begleitet, das schafft Erfahrungs- und Umsetzungswerte, von denen Sie profitieren.
Warum jetzt handeln?
Für die Teilnahme am nächsten Gebotsverfahren ist die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren bis 01. Dezember 2025 erforderlich. Ohne diesen Schritt ist eine Gebotsabgabe nicht möglich.