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Neue BIK-Förderchance Neue BIK-Förderchance

Neue BIK-Förderchance: Zweites Förderfenster für die Dekarbonisierung industrieller Prozesse

Dr. Andrea Puschhof
Principal Consultant
10 March 2025

Die Transformation der Industrie in Richtung Klimaneutralität ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, CO₂-intensive Prozesse grundlegend umzubauen – und genau hier setzt die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) an.

Das zweite Förderfenster für Teilmodul 2 im Modul 1 ist jetzt geöffnet und bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die ihre Produktionsprozesse elektrifizieren oder auf erneuerbaren Wasserstoff umstellen.

Wer kann profitieren?

Gefördert werden Unternehmen, die ihre industriellen Produktionsprozesse durch den Einsatz von erneuerbarem Strom oder Wasserstoff dekarbonisieren und dabei ihre direkten Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (Scope 1) senken.

Ablauf und Fristen

Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

📌 Stufe 1: Einreichung einer Projektskizze
🗓 Zeitraum: 1. März 2025 bis 15. Mai 2025
👉 Unternehmen reichen ihre Skizze über das Online-Portal ein. Das Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) und das Umweltbundesamt (UBA) bewerten alle eingereichten Skizzen und wählen die besten Vorhaben aus.

📌 Stufe 2: Förderantrag einreichen
👉 Die besten Skizzen werden vom KEI zur detaillierten Antragstellung über “easy-Online” aufgefordert. Bei Förderungen über 15 Millionen Euro ist eine Landeskofinanzierung erforderlich.

Förderkonditionen im Überblick:

Bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen
Förderquote von bis zu 60 % für Investitionen in Wasserstoff-Technologien
Förderquote von bis zu 30 % für Elektrifizierungsmaßnahmen
Projekte müssen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden

Wichtige Förderkriterien

🔹 Keine Standardtechnologie – Die geförderte Technologie darf nicht bereits flächendeckend in der Industrie etabliert sein.
🔹 Nur erneuerbarer Wasserstoff – Fossile Wasserstoffquellen sind ausgeschlossen.
🔹 Keine Kapazitätserweiterung – Die Förderung darf nicht zur Erhöhung der Produktionskapazität führen.
🔹 Verbindliche Umsetzung – Strikte Fristen für Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlagen.

Wie geht es weiter?

Die Einreichungsfrist endet am 15. Mai 2025, daher sollten interessierte Unternehmen sofort mit der Planung beginnen.

Wir von Firstblue begleiten Sie von der Projektskizze bis zur erfolgreichen Antragstellung – mit unserem Expertenwissen und unserer Erfahrung im Bereich der Fördermittelberatung stellen wir sicher, dass Ihr Vorhaben die bestmöglichen Chancen auf Förderung hat.

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