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Neue BMFTR-Förderung gestartet: Innovative Sicherheitslösungen jetzt in der Praxis erproben

Heinz Peter Stuckert
Senior Consultant
31 Juli 2025

Mit dem neuen Förderaufruf „Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen im Bereich der zivilen Sicherheit“ bietet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt gezielte Unterstützung für Projekte, die den letzten Schritt in die Anwendung gehen. Ziel der Förderung ist es, praxistaugliche Entwicklungen aus der zivilen Sicherheitsforschung in realen Einsatzszenarien zu demonstrieren – gemeinsam mit Behörden, Unternehmen, Forschungspartnern und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Bis zu 24 Monate Projektlaufzeit – Antragstellung bis 31. Oktober 2025

Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte, die bereits marktreife oder weit entwickelte Lösungen zur zivilen Gefahrenabwehr, Krisenvorsorge oder Sicherheitskoordination vorweisen können. Der Fokus liegt auf der Demonstration unter realitätsnahen Bedingungen: Sei es in kritischer Infrastruktur, bei Großveranstaltungen, im urbanen Raum oder in ländlichen Regionen. Die Förderung umfasst eine Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten.

Das Förderverfahren ist einstufig. Projektskizzen können bis zum 31. Oktober 2025 beim Projektträger eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Das BMBF unterstützt insbesondere Projekte, die auf Ergebnissen vorheriger Fördervorhaben der zivilen Sicherheitsforschung basieren – zum Beispiel aus den Programmen „Forschung für die zivile Sicherheit“ oder „Zivile Sicherheit – Innovationen für die Gesellschaft“. Gefördert werden u. a.:

  • Erprobung technischer Lösungen in realen Umgebungen
  • Weiterentwicklung von Systemlösungen zur Einsatzreife
  • Aufbau temporärer oder mobiler Demonstrationsplattformen
  • Evaluation der Anwendbarkeit, Wirksamkeit und Skalierbarkeit
  • Koordination mit Praxispartnern wie BOS, Kommunen oder Infrastrukturbetreibern

Ziel: Der Praxistest als Brücke zur Anwendung

Mit dieser Maßnahme schließt das BMFTR gezielt die Lücke zwischen Entwicklung und Markteintritt. Technologische und konzeptionelle Innovationen sollen unter realen Bedingungen auf ihre Einsatzfähigkeit geprüft und weiterentwickelt werden – ein wichtiger Schritt, um Sicherheitslösungen schnell und effektiv in die Breite zu bringen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Behörden sowie kommunale oder zivilgesellschaftliche Organisationen. Insbesondere Verbünde mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und Praxis werden ausdrücklich empfohlen.

Förderquote und Umfang

Die Förderquote richtet sich nach Art und Größe des Antragstellers. Eine Kofinanzierung ist in vielen Fällen erforderlich. Die Höhe der Förderung wird projektbezogen festgelegt. Insgesamt steht ein mehrjähriges Förderbudget zur Verfügung.

Sie möchten einen Antrag stellen?

FirstBlue unterstützt Sie bei der Entwicklung tragfähiger Projektideen, bei der Partnersuche und bei der professionellen Antragstellung. Wir kennen die Anforderungen des BMBF und begleiten Sie von der Skizze bis zur Förderung.

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