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Die Forschungszulage wird weiter gestärkt – ein klares Signal für Innovation!

Heinz Peter Stuckert
Senior Consultant
08 April 2025

Die neue Bundesregierung will die Forschungszulage weiter verbessern

Am gestrigen Mittwoch, 08.04.25, haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Das Papier trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ und soll die Arbeitsgrundlage für die neue Bundesregierung aus Union und Sozialdemokraten sein.

Die zukünftigen Koalitionspartner streben nicht weniger als eine „umfassende Erneuerung“ Deutschlands an. Dazu passt, dass der Bereich Bildung, Forschung und Innovation unter Pkt. 2.4 einen breiten Raum im Koalitionsvertrag einnimmt. Dabei wird explizit auf die Forschungszulage, eine der beliebtesten Fördermöglichkeiten für Forschung und Entwicklung eingegangen: „Bei der steuerlichen Forschungszulage heben wir den Fördersatz und die Bemessungsgrundlage deutlich an und vereinfachen das Verfahren.“

Darum geht es bei der Forschungszulage

Die Forschungszulage können innovative Unternehmen in Deutschland seit dem Jahr 2020 für Ihre FuE-Projekte bekommen. Und zwar 35% auf die zulagenfähigen Kosten eines Projektes (Großunternehmen 25%). Zulagenfähig sind die eigenen Personalkosten, die Kosten für FuE-Aufträge und neuerdings auch die Abschreibungen auf bewegliche Güter, die für das Projekt notwendig sind. Pro Jahr können Unternehmen bis zu 10 Mio. EUR FuE-Kosten in Ansatz bringen. Das heißt, dass sie bis zu 3,5 Mio. EUR Forschungszulage pro Jahr bekommen können (große Unternehmen 2,5 Mio. EUR).

Der Clou an der Forschungszulage ist, dass man sie nicht nur für FuE-Projekte bekommen kann, die erst noch starten, sondern auch für bereits laufende FuE-Arbeiten. Sogar bereits abgeschlossene FuE-Projekte sind noch zulagenfähig. Das ist ein deutlicher Vorteil der Forschungszulage gegenüber klassischen Förderprogrammen.

Ein kurzer Satz weckt hohe Erwartungen

Der Satz zur Forschungszulage im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist zwar recht kurz, lässt aber auf eine weitere Aufwertung der steuerlichen Forschungsförderung hoffen. Denn sowohl die Erhöhung des Fördersatzes als auch die Anhebung der Bemessungsgrenze würden mehr Fördergeld für innovative Unternehmen bedeuten. Die Bemessungsgrenze ist bereits im Frühjahr letzten Jahres mit dem Wachstumschancengesetz auf 10 Mio. EUR erhöht worden. Allerdings war ursprünglich eine Erhöhung auf 12 Mio. EUR angepeilt. Da der Koalitionsvertrag keine konkrete Zielmarke nennt, bleibt spannend, ob die neue Regierung die Erhöhung auf 12 Mio. EUR einfach nachholt oder sogar übertrifft.

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