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Forschungszulage (FZulG) für Unternehmen Forschungszulage (FZulG) für Unternehmen

Forschungszulagengesetz (FZulG) für Unternehmen

Arbeitet Ihr Unternehmen an den neuesten Innovationen? Entwickeln Sie neue Produkte, Prozesse oder Verfahren? Dann kommt Ihr Unternehmen möglicherweise für das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Frage. Mit das Forschungszulagengesetz kann ein Steuervorteil von bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr erreicht werden.

Wann hat Ihr Unternehmen Anspruch auf FZulG-Leistungen?

  • Sie sind in Deutschland steuerpflichtig.
  • Sie führen Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch.
  • Ihre FuE-Projekte führen zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren.

Erfüllen Sie diese Kriterien? Dann haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf das Forschungszulagengesetz. Diese Form der staatlichen Förderung steht allen Arten von Unternehmen offen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Rechtsform sie haben, wie viele Beschäftigte sie haben oder wie viel Umsatz sie machen. Sie sind nicht sicher, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt? Die Spezialisten von FirstBlue Fördermittelberatung prüfen, ob sie die Kriterien des Forschungszulagengesetz erfüllen und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Welche Projekte kommen in Frage?

Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung:

  • Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die vor allem dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen, ohne dass eine direkt erkennbare kommerzielle Anwendungsmöglichkeit besteht.
  • Industrielle Forschung: planmäßige Forschung mit dem Ziel, neue Erkenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen daraus zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen herbeizuführen.
  • Experimentelle Entwicklung: Kombination, Gestaltung und Nutzung von bereits vorhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten, um neue oder verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Dies kann auch Entwicklung von Prototypen, Pilotprojekten und Demonstrationsmaßnahmen einschließen.

Ein Vorhaben muss nicht eindeutig einer der drei Kategorien zugeordnet werden können, um für die Forschungszulage in Frage zu kommen.

Der Bewerbungsprozess von Anfang bis Ende

Das Bewerbungsverfahren ist ein zweistufiger Prozess, mit folgenden Schritten:

  1. Die Bewerbung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
    1. Vorbereitung des Antrags
    2. Antrag an die Zertifizierungsstelle
    3. Bewertung des Antrags (gefolgt von Genehmigung, zusätzlichen Fragen oder Ablehnung)
  2. Die Einreichung beim zuständigen Finanzamt
    1. Antrag auf Festsetzung des Zuschusses
    2. Das Verfahren beim Finanzamt (mit anschließender Genehmigung, zusätzlichen Fragen oder Ablehnung)
    3. Anrechnung der Leistung über die Steuererklärung

Haben Sie das gesamte Verfahren durchlaufen und einen Bescheid von den Steuerbehörden erhalten? Dann können Sie jetzt den Steuervorteil des FZulG mit Ihrer Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnen. Weitere Informationen über das gesamte Verfahren finden Sie hier.

Welche Fachgebiete kommen in Frage?

Sie können unabhängig von Ihrem Fachgebiet eine Forschungszulagengesetz-Förderung in Anspruch nehmen. Denken Sie zum Beispiel an:

  • IT und Elektronik
  • Energie, Öl- und Gasindustrie
  • Industrie und Handel
  • Verkehr und Logistik
  • Fertigungs- und Prozessindustrie
  • Banken und Versicherungen
  • Textilien, Luxusgüter und Kosmetika
  • Lebensmittelindustrie
  • Marketing und Kommunikation
  • Chemikalien und Pharmazeutika
  • Alternative Automobilhersteller
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Forschungszulage Referenzen

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von FZulG-Leistungen!

Unsere FZulG-Spezialisten prüfen, ob Sie alle Kriterien erfüllen und begleiten Sie den gesamten Prozess hindurch. Auf diese Weise garantieren wir Ihnen die höchsten Erfolgschancen! In der Zwischenzeit können Sie sich auf wichtigere Dinge wie Ihr Unternehmen, Ihr Projekt oder Ihre Innovation konzentrieren.

Unsere Experten prüfen unverbindlich die Möglichkeiten für Ihr Projekt. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung! Rufen Sie uns an: 0211 8220 4040 oder Senden Sie eine E-mail an info@firstblue.com.

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