Die deutsche Bundesregierung verfügt über mehrere Förderprogramme, um Energieeinsparungen und den Übergang zu nachhaltigeren Energien zu fördern. Wir haben zwei dieser Programme ausgesucht, die sowohl für KMU als auch für Großunternehmen gelten und Investitionsvorhaben unterstützen sollen:
- Der Förderwettbewerb Energieeffizienz
- Die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss – Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Ist Ihre Organisation in Deutschland ansässig und suchen Sie nach neuen Wegen, in nachhaltige Energien zu investieren? Dann lesen Sie weiter, um zu erfahren, ob die oben genannten Zuschüsse für Ihr Projekt in Frage kommen könnten.
Förderfähige Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen
Investitionen kommen sowohl für hocheffiziente Technologien, als auch für Technologien zum Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Prozesswärme oder -kälte) in Frage. Wenn die Amortisationsdauer einer solchen Investition mehr als 2 Jahre beträgt, können bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden. Bei einer längeren Amortisationszeit von über 4 Jahren kann die Förderquote bis zu 50% betragen. Die maximale Förderung beträgt 5 bis 10 Mio. EUR pro Projekt. Beispiele für förderfähige Investitionen sind:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien;
- Energetische Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse;
- Maßnahmen zur Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz;
- Umwandlung von Abwärme in Elektrizität oder externe Nutzung von Abwärme;
- Prozesswärmeversorgung aus erneuerbaren Energien;
- Beschaffung und Installation von Sensor-, Mess- und Regeltechnik.
Dabei macht es keinen Unterschied ob eine veraltete Technik erneuert, eine Anlage vor Ablauf der Lebensdauer ausgetauscht oder neue Komponenten hinzugefügt werden. Energieeinsparung ist das Schlüsselwort!
Hauptmerkmale der Förderprogramme
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Modul 4 | Förderwettbewerb Energieeffizienz | |
Für wen | Alle Unternehmen | Alle Unternehmen |
Typ | Zuschuss | Wettbewerb |
Prozentsatz des Zuschuss | Bis zu 30% für Großunternehmen, 40% für KMU | Bis zu 50% |
Minimale Rückzahlungsfrist | 2 Jahre | 4 Jahre |
Maximaler Zuschuss | 10 Mio. EUR | 5 Mio. EUR |
Bewerbung einreichen | Einsparkonzept
Kernstück des Antrags ist ein so genanntes “Einsparkonzept”. Dieses Dokument muss eine Beschreibung der aktuellen und künftigen Situation enthalten, basierend auf einer Berechnung der CO2 Emissionsreduzierung. Auf der Grundlage der Amortisationsdauer und der zu erwartenden CO2 Einsparungen kann Hezelburcht Sie bei der Auswahl eines, Ihrer Situation angemessenen, Finanzierungskonzepts beraten und eine unterstützende Finanzierungsstrategie vorschlagen.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur Investitionskosten, die nach Bewilligung des Antrags getätigt werden, förderfähig sind. Kosten, die für die Erstellung des Einsparkonzepts anfallen, bilden die Ausnahme dieser Regel, da dieses Dokument Teil des Antrags ist.
Weitere Informationen zum Einsparkonzept
Möchten Sie mehr über die beiden deutschen Förderprogramme zur Ermöglichung von Energieeffizienzmaßnahmen erfahren? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir informieren Sie gerne welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt oder Ihre Organisation in Frage kommen.