HomeFördermittelBundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
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FÖRDERMITTEL

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

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FÜR WEN?
Herstellende und dienstleistende Unternehmen und andere Institutionen.
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WOFÜR?
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz

Bei der Herstellung, Weiterverarbeitung und Veredelung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen fallen neben Lohnkosten auch Kosten für Ressourcen und Energie an, welche – je nach Produkt oder Dienstleistung – andere Ausgaben um ein Vielfaches übersteigen können. Investitionen in ressourcen- und/oder energieeffizienzorientierte Transformationen von Prozessen tragen sich hier zumeist selbst und gehören in den entsprechenden Branchen prinzipiell zum Portfolio wichtiger strategischer Unternehmensentscheidungen. Da im Sinne der Nachhaltigkeit solche Maßnahmen neben einer ökonomischen auch eine ökologische Bedeutung besitzen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ressourcen- und Energieeffizienzmaßnahmen. In der Folge verschiebt sich für diese Investitionen – sofern eine Förderung realisiert werden kann – die Amortisationsrechnung und es rücken auch solche Maßnahmen in das Blickfeld, welche vormals unwirtschaftlich waren.

Für wen ist diese EEW Förderung geeignet?

Diese Förderung richtet sich an:

  • Herstellende Unternehmen: Betriebe, die Produkte entwickeln, herstellen, weiterverarbeiten oder veredeln.
  • Dienstleistende Unternehmen: Unternehmen, die in der Erbringung von Dienstleistungen tätig sind.
  • Andere Institutionen: Organisationen, die in energieintensiven Bereichen tätig sind und Effizienzsteigerungen realisieren möchten.

Die Förderung unterstützt Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (Kleine Unternehmen KU, Mittelere Unternehmen MU) profitieren von vereinfachten Antragsverfahren und erhöhten Fördersätzen. Auch für große Unternehmen (GU) gibt es viele große Unterstützungsmöglichkeiten.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen, die auf eine nachhaltige Optimierung der Ressourcennutzung und Energieeffizienz abzielen. Dazu zählen:

  • Reduzierung des Energieverbrauchs in bestehenden Prozessen.
  • Nutzung erneuerbarer Energien in der Produktion.
  • Einführung von Energiemanagementsystemen zur besseren Steuerung und Kontrolle von Energieflüssen.
  • Umstellung auf ressourcenschonende Technologien in Produktions- und Dienstleistungsprozessen.

Mit diesen Maßnahmen lassen sich nicht nur Betriebskosten signifikant senken, sondern auch die ökologische Bilanz verbessern.

Die sechs Module

Die sechs Module der Förderung im detail:
  • Modul 1: Querschnittstechnologien

    Dieses Modul fördert den Einsatz von energieeffizienten Standardtechnologien, die branchenübergreifend genutzt werden. Beispiele:

    • Hocheffiziente Motoren und Pumpen.
    • Druckluftsysteme und Kälteanlagen.
    • LED-Beleuchtungssysteme.

    Fördersatz: Bis zu 25 % (KU) und 20% (MU) der förderfähigen Kosten.

  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

    Gefördert wird die Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Prozesswärme, wie z. B.:

    • Solarkollektoren.
    • Geothermieanlagen.
    • Biomasseanlagen.

    Fördersatz: Bis zu 60 % (KU), 50 % (MU) und 40 % (KU) der Investitionsgesamtkosten.

  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagement-Software

    Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz durch intelligente Technologien wie:

    • Sensoren und Aktoren zur Überwachung von Energieflüssen.
    • Softwarelösungen für Energiemanagementsysteme.

    Fördersatz: Bis zu 45 % (KU), 35 % (MU) und 25 % (KU) der Investitionsgesamtkosten.

  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

    Hierbei geht es um die gezielte Verbesserung bestehender Produktionsprozesse und Anlagen, z. B.:

    • Optimierung der Ressourcennutzung durch innovative Technologien.
    • Reduzierung des Energieverbrauchs durch Prozessanpassungen.

    Basisförderung

    Ausschließlich Austauschinvestitionen, wobei die neue Anlage bestimmte Vorrausetzungen erfüllen muss.

    Fördersatz: Bis zu 15 % (KU), 10 % (MU) der Investitionsgesamtkosten.

    Premiumförderung

    Fördert Optimierungen, Austausch und Erweiterungen von Anlagen sowie Prozessumstellungen mit Fokus auf Energie- und Ressourceneffizienz sowie Elektrifizierung.

    Voraussetzungen:

    • THG-Einsparung: ≥ 30 % oder spezifische Einspargrenzen je Unternehmensgröße.
    • Einsparkonzept: Nachweis der Einsparungen notwendig.
    • Amortisationszeit: > 3 Jahre ohne Förderung.

    Förderquote:

    • Große Unternehmen: 10–25 %
    • Mittlere Unternehmen: 15–35 %
    • Kleine Unternehmen: 20–45 %
    • Maximaler Zuschuss: 20 Mio. € pro Vorhaben.

    Dekarbonisierungsbonus

    Zusätzliche Förderung (5–10 %) für:

    • Nutzung außerbetrieblicher Abwärme
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Nutzung oder Erzeugung von Wasserstoff.

    CO₂-Förderdeckel

    Begrenzt die maximale Förderung auf Basis der THG-Einsparung:

    • Große Unternehmen: 1.600 €/t CO₂
    • Mittlere Unternehmen: 2.200 €/t CO₂
    • Kleine Unternehmen: 2.600 €/t CO₂
  • Modul 5: Transformationskonzepte

    Förderung der Erstellung umfassender Strategien zur Umgestaltung hin zu ressourcen- und energieeffizienteren Betriebsabläufen. Inhalte können sein:

    • Analyse der Ist-Situation.
    • Erarbeitung von Maßnahmenplänen und Umsetzungsstrategien.

    Fördersatz: Bis zu 60 % (KU), 50 % (MU) und 40 % (KU) der Investitionsgesamtkosten.

  • Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

    Dieses Modul fördert die Integration von Energieeffizienzmaßnahmen bereits in der Planungsphase neuer Gebäude. Ziel ist es, von Anfang an energieoptimierte Standards zu setzen.

    Fördersatz: Bis zu 33 % (KU).

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Attraktive Fördersätze: Je nach Modul und Unternehmensgröße sind Fördersätze von bis zu 60 % möglich.
  • Breites Anwendungsspektrum: Maßnahmen für unterschiedlichste Branchen und Unternehmensgrößen förderfähig.
  • Schnelle Amortisation: Durch die Förderung werden Investitionen in Effizienzmaßnahmen wirtschaftlich tragfähig.
  • Positive Umweltbilanz: Ressourcenschonende Technologien tragen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei.
EEW

Unser Angebot – Ihre Förderchancen

Die Antragstellung für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ erfordert technisches Fachwissen und ein genaues Verständnis der Richtlinien. FirstBlue Fördermittelberatung unterstützt Sie mit:

  • Analyse Ihrer Vorhaben: Wir prüfen, welche Maßnahmen förderfähig sind.
  • Erstellung der Antragsunterlagen: Unsere Experten kümmern sich um die komplette Antragstellung.
  • Begleitung im Prozess: Wir stehen Ihnen von der Beratung bis zur Förderbewilligung zur Seite.

Mit unserem Know-how bringen wir Ihre Projekte effizient und erfolgreich voran. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – gemeinsam finden wir die passende Förderung für Ihr Unternehmen!

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