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FÖRDERMITTEL

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

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FÜR WEN?
Herstellende und dienstleistende Unternehmen
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WOFÜR?
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz

Bei der Herstellung, Weiterverarbeitung und Veredelung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen fallen neben Lohnkosten auch Kosten für Ressourcen und Energie an, welche – je nach Produkt oder Dienstleistung – andere Ausgaben um ein Vielfaches übersteigen können. Investitionen in ressourcen- und/oder energieeffizienzorientierte Transformationen von Prozessen tragen sich hier zumeist selbst und gehören in den entsprechenden Branchen prinzipiell zum Portfolio wichtiger strategischer Unternehmensentscheidungen. Da im Sinne der Nachhaltigkeit solche Maßnahmen neben einer ökonomischen auch eine ökologische Bedeutung besitzen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Ressourcen- und Energieeffizienzmaßnahmen. In der Folge verschiebt sich für diese Investitionen – sofern eine Förderung realisiert werden kann – die Amortisationsrechnung und es rücken auch solche Maßnahmen in das Blickfeld, welche vormals unwirtschaftlich waren.

Die fünf Module

Die fünf Module der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft im Überblick
  • Modul 1: Querschnittstechnologien

    In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert; im Einzelnen etwa

    • Elektrische Motoren und Antriebe
    • Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
    • Ventilatoren
    • Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
    • Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
    • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
    • Frequenzumrichter

    Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

  • Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

    Im Rahmen dieses Moduls werden der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.

    Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

  • Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

    Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 u.a. Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

    Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

  • Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

    Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen. Die Förderung ist technologieoffen.

    Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (900 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

  • Modul 5: Transformationskonzepte

    Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

    • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen
    • die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement)

    Transformationskonzepte werden mit einer Förderquote von 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Die maximale Förderung ist auf 80.000 Euro je Konzept begrenzt.

Fazit

Im wirtschaftlichen Handeln ist Effizienz eine zentrale Stellschraube, um Profitabilität zu sichern. Was unternehmerisch schon sinnig ist, schont in anderer Absicht auch die Ressourcen von Gesellschaft und Umwelt. Mit ihrem attraktiven Fördermaximum und üppigen Fördersätzen vermag die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ in der Fördermittellandschaft zu überzeugen. Nur mit dem richtigen Know-How allerdings kann die technisch anspruchsvolle Antragstellung gelingen – FirstBlue Fördermittelberatung übernimmt hier gerne für Sie die Beantragung!

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