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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
FÖRDERMITTEL

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

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FÜR WEN?
Alle Unternehmen
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WOFÜR?
Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat der Gesetzgeber in Deutschland einen Anreiz zur energieeffizienten Gebäudesanierung in Form eines niedrigschwelligen Förderprogramms geschaffen. Was vielen als Zuschuss etwa für Photovoltaikanlagen in privaten Wohnhäusern bekannt ist, eignet sich nicht zuletzt wegen der höheren Fördermaxima auch für Nichtwohngebäude von Unternehmen. Unter dem Kürzel BEG NWG lassen sich so Maßnahmen zur Wärmedämmung und Heizungsoptimierung sowie Sanierungen der Anlagentechnik und vor allem der Einbau effizienter, ressourcen- und umweltschonender Wärmeerzeuger fördern.

Förderumfang und -sätze

Die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

    Gefördert werden mit einem Fördersatz von 15% folgende Maßnahmen:

    • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
    • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

    Maßnahmen dieser Art erfordern die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

  • Anlagentechnik (außer Heizung)

    Gefördert werden mit einem Fördersatz von 15% folgende Maßnahmen:

    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
    • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
    • Kältetechnik zur Raumkühlung
    • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme

    Maßnahmen dieser Art erfordern die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

    Gefördert werden mit einem variablen Fördersatz folgende Maßnahmen:

    • Solarkollektoranlagen mit 25%
    • Biomasseheizungen mit 10%
    • Wärmepumpen mit 25%
    • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien mit bis zu 25%
    • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit bis zu 25%
    • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz mit 25%

    Unter bestimmten Umständen, etwa beim Einbau besonders emissionsarmer Anlagen, kann eine höhere Förderung realisiert werden. Wird eine bestehende, Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder neuerdings auch Gasetagen- sowie Gaszentralheizung ausgetauscht, wird ein weiterer Bonus von 10% gewährt.

  • Heizungsoptimierung

    Gefördert werden mit einem Fördersatz von 15% folgende Maßnahmen:

    • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
    • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
    • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
    • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
    • die Dämmung von Rohrleitungen
    • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
    • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Fazit

Als klassisches Subventionsprogramm ist die BEG, sofern der Antragssteller die notwendigen Bedingungen erfüllt, zwar perspektivisch risikoarm, aber kompliziert in der Beantragung. Es bedarf in der Regel einer eingehenden Prüfung, um die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln und den genauen Vorteil zu errechnen, welche sich im Falle eines Antrags in eine technisch ausgereifte Dokumentation des Sanierungsvorhabens übersetzen muss. Viele Unternehmen scheuen zum eigenen Nachteil leider diesen Aufwand.

Denn die Begrenzung der Fördersumme des Sanierungsvorhabens auf 1000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. auf maximal 5 Millionen Euro sollte gerade bei größeren Sanierungsmaßnahmen einen strategischen Anreiz für Unternehmen bieten – nicht zuletzt können durch die bezuschussten Maßnahmen dauerhaft Kosten eingespart werden.

Solarkollektoranlagen

Beantragung durch FirstBlue

Sollten auch Sie sich von der Kompliziertheit des Förderprogramms erschlagen fühlen, sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Angesichts steigender Energiepreise und energiepolitischer Unsicherheit amortisieren sich Investitionen in die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in immer kürzerer Zeit – kann man hier noch eine staatliche Förderung realisieren, wird man kaum Argumente gegen ein solches Vorhaben finden können. Um eine bestmögliche Förderkombination zu finden und Ihren Arbeitsaufwand überschaubar zu halten, beantragen wir für Sie gerne jene Fördermittel und beraten Sie bei Ihren Investitionen in die Zukunft. Für eine unverbindliche Beratung können Sie uns gerne unter der 0211 8220 4040 anrufen oder per Mail an info@firstblue.com erreichen.

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