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Der Prozess des Förderprogramms Klimaschutzverträge
FÖRDERMITTEL

Interreg Europe

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FÜR WEN?
Öffentliche Stellen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und private gemeinnützige Organisationen
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FÖRDERQUOTE
bis zu 80% der förderfähigen Kosten

Das Programm Interreg Europe unterstützt Regierungen bei der Verbesserung von regionalen Entwicklungsstrategien, -instrumenten und -programmen. Durch den Austausch von Ideen und Erfahrungen können die Behörden in allen 27 EU-Ländern, der Schweiz und Norwegen gemeinsam neue politische Instrumente entwickeln. Das Programm richtet sich in erster Linie an öffentliche Organisationen, aber auch private Parteien und Nichtregierungsorganisationen können als Partner an einem Projekt teilnehmen.

Interreg Europe: Zahlen und Fakten

Für den Zeitraum 2021-2027 steht ein Gesamtbudget von 394 Millionen Euro zur Verfügung. Es wird erwartet, dass mehr als 80% dieses Budgets in Projekte fließen, die zur Verwirklichung des Ziels eines grüneren, intelligenteren und sozialeren Europas beitragen. Das Programm regt jedoch Kooperationsprojekte und Wissensplattformen zu allen Themen der Kohäsionspolitik an:

  • Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa.
  • Ein grüneres, kohlenstoffärmeres und widerstandsfähigeres Europa.
  • Ein stärker vernetztes Europa.
  • Ein sozialeres und integratives Europa.
  • Ein bürgernahes Europa.
  • Bessere regionale  Verwaltung.

Die Förderung kann bis zu 80% der Projektkosten für Regierungen, Wissenseinrichtungen und andere öffentliche Stellen betragen. Private Parteien und NRO können bis zu 70% erhalten. Teilnehmer aus Norwegen können eine Kofinanzierung von bis zu 50 % erhalten. Die Schweiz verwaltet die Finanzierung ihrer Teilnehmer direkt. Der Fördersatz liegt hier projektbezogen zwischen 30-50%.

Teilnehmende Länder

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Norwegen können an einem Interreg Europe-Projekt teilnehmen. Die Schweiz und Norwegen können allerdings nicht als Hauptantragsteller fungieren. Je nach Förderaufruf muss der Antrag Partner aus drei, vier oder fünf der geografischen Gebieten einbeziehen. Die Gebiete sind:

   Gebiet Zugehörige Länder
   Nord Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Norwegen, Schweden
   Ost Bulgarien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
   Süd Griechenland, Italien, Kroatien,  Malta, Portugal, Spanien, Zypern
   West Belgien, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweiz
   Kandidatenländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Ukraine

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