Ein neues Förderprogramm, die “Klimaschutzverträge”, soll in den nächsten 15 Jahren die energieintensive Industrie dabei unterstützen, eine CO2-neutrale Produktion zu entwickeln und umzusetzen. Dabei werden die Mehrkosten für die klimaneutrale Produktion vom Staat bezuschusst.
Klimaschutzverträge sollen energieintensive Industrien zur Umstellung auf nachhaltige Produktionsprozesse animieren und ihnen helfen, die damit verbundenen Kosten und Risiken zu managen. Energieintensive Branchen wie die Papier-, Chemie-, Metall- oder Glasindustrie sollen beim Aufbau und Betrieb klimafreundlicher Produktionsprozesse unterstützt werden. Aus dem ersten Gebotsverfahren sind 15 Klimaschutzverträge hervorgegangen. Sie haben einen Wert von 2,8 Millionen €.
Klimaschutzverträge: Förderung einer nachhaltigen Industrie
Erfahren Sie mehr darüber, wie die Umstellung auf klimafreundliche Technologien direkt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beiträgt und die Klimaziele bis 2045 unterstützt. Erfahren Sie mehr über das innovative Vergabeverfahren für Klimaschutzverträge und wie es Unternehmen ermöglicht, ihre CO2-Emissionen effizient und kostengünstig zu reduzieren.
Was sind die wichtigsten Faktoren zur Abgabe eines Gebots?
• Vorhabenbeschreibung: Das Vorhaben muss klar definiert und dem Sektor zuzuordnen sein. Ein Drittel des Fördervolumens kann maximal einem Sektor zugutekommen.
• Referenzsysteme: Für förderfähige Produkte müssen Referenzsysteme definiert sein, und Mehrkosten für Produkte mit definierten Referenzsystemen sind förderfähig.
• Standortvorgaben: Die Produktion muss in Deutschland stattfinden, es sei denn, es handelt sich um Elektrolyseanlagen mit einer Leistung von über 10 MW.
• Mindestgröße der Treibhausgasemissionen: Das Vorhaben muss eine Mindestgröße von 5 kt CO2-Äquivalent pro Jahr aufweisen.
• Technologieeinsatz: Neben dem Fokus auf Wasserstofftechnologien werden auch Projekte zu Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS) berücksichtigt.
• Minimale Fördersumme: Die maximale gesamte Fördersumme darf nicht unter 15 Millionen Euro liegen.
• Schwellenwerte für Treibhausgasemissionsminderungen: Das Vorhaben muss mit den Klimazielen vereinbar sein und bestimmte Emissionsminderungsziele erreichen.
Neue Industrieanlagen: Anschubfinanzierung durch Klimaschutzverträge
Entdecken Sie, wie Klimaschutzverträge transformative Technologien fördern und den Weg für eine klimafreundliche Industrie ebnen, ohne langfristige staatliche Unterstützung. Klimaschutzverträge basieren auf privatwirtschaftlichen Absicherungsverträgen, um Preisrisiken abzusichern und eine bedarfsgerechte staatliche Unterstützung zu gewährleisten.
Wie bewirbt man sich für Klimaschutzverträge?
Es ist erforderlich, dass die Unternehmen bereits am Vorbereitungsverfahren bis Ende September 2024 teilgenommen haben. Im März 2025 erfolgte die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission. Der Start des Förderaufrufs für die zweite Gebotsrunde steht aktuell noch aus. Sobald dieser veröffentlich ist, können Unternehmen, die eine Einladung erhalten haben n der zweiten Ausschreibungsrunde mitbieten.
Sie haben eine Einladung vom BMWK erhalten und benötigen Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Klimaschutzverträge Beratung
Sind Sie interessiert an dem Förderprogramm, sind sich aber noch nicht sicher, ob Ihr Vorhaben dazu passt? Als niederländisches Unternehmen verfügen wir über langjährige Erfahrung mit Klimaschutzverträgen. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung. Rufen Sie uns an unter 0211 8220 4040 oder senden Sie eine E-mail an info@firstblue.com.
Beratung zu Klimaschutzverträge
Oder wenden Sie sich direkt an einen Spezialist*in:
Andrea Puschhof (Spezialistin Klimaschutzverträge)PRINCIPAL CONSULTANTE-Mail: a.puschhof@firstblue.com |