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FÖRDERMITTEL

Forschungszulage: Steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen

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FÜR WEN?
Deutsche KMU und Großunternehmen
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WOFÜR?
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
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FÖRDERHÖHE
Bis zu 3,5 Millionen EUR (KMUs) oder 2,5 Millionen EUR (Großunternehmen) pro Jahr

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage (FZul) ist ein deutsches Gesetz, das steuerliche Anreize für Unternehmen bietet, die in Forschung und Entwicklung investieren. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) anzuregen und die Innovation in Deutschland zu fördern.
Beratung zur Forschungszulage

Welche Projekte kommen für die Forschungszulage in Frage?

Nahezu alle Innovationsvorhaben sind im Rahmen der Forschungszulage förderfähig: Zum Beispiel die Entwicklung von Systemen, Techniken und Werkstoffen, aber auch die Entwicklung von Software, Medikamenten und Behandlungsmethoden. Das Förderinstrument deckt die gesamte Bandbreite unternehmerischer Forschung und Entwicklung themenoffen ab – von der Grundlagenforschung über die industrielle Forschung bis hin zur experimentellen Entwicklung. Der Übergang zur wettbewerblichen Produktentwicklung ist hier fließend und oft genug sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass ihre Entwicklungsarbeiten förderfähig sind.

Für wen ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen deutschen Unternehmen beantragt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen jeder Größe, vom KMU bis zum Großunternehmen, die Forschungszulage nutzen können.

Wachstumschancengesetz: Investitionen in F&E werden noch attraktiver

Mit dem Wachstumschancengesetz bietet die Forschungszulage deutschen Unternehmen ab dem 28. März 2024 eine noch attraktivere Möglichkeit, in Forschung und Entwicklung zu investieren und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch erhöhte Fördersätze, einen erweiterten Anwendungsbereich und vereinfachte Antragsverfahren wird die Forschungszulage effektiver, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die in nachhaltige Innovationen investieren, können zusätzliche Vorteile nutzen. Die Forschungszulage bleibt damit ein wichtiger Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Antrag im Jahr 2024

Innovative deutsche Unternehmen können sich auch im Jahr 2024 wieder für die Forschungszulage bewerben und bis zu 3,5 Mio. EUR an Steuervergünstigungen erhalten. Der Fördersatz beträgt 25% – 35% für interne F&E-Mitarbeiter und 15% – 24,5% für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Unternehmen extern in Auftrag geben. Haben Sie die Forschungszulage in den letzten Jahren nicht genutzt, aber Innovationsprojekte laufen gehabt? Gute Nachrichten! Sie können die Forschungszulage noch rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2022 beantragen.

Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage

Beantragt wird die Forschungszulage in einem zweistufigen Verfahren: Erst beurteilt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das F&E-Projekt inhaltlich. In der zweiten Stufe folgt die finanzielle Prüfung und Feststellung der förderfähigen Aufwendungen. Das Genehmigungsverfahren durch die Bescheinigungsstelle (BSFZ) dauert lange und die BSFZ stellt oft viele Fragen zu den F&E-Projekten. Mit dem positiven Bescheid – durch den man einen Rechtsanspruch auf Förderung erhält – wendet man sich später an sein Finanzamt. Auch hier werden gegebenenfalls weitere Fragen gestellt und das Feststellungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage

Wollen Sie sicher sein, dass Ihnen die Forschungszulage gewährt wird? Dann ziehen Sie unsere Spezialist*innen hinzu. Dank unserer Erfahrung bereiten wir Anträge vor, die die besten Chancen auf Bewilligung haben. Darüber hinaus überwachen wir den gesamten Bewerbungsprozess, um sicherzustellen, dass alle Schritte rechtzeitig abgeschlossen werden.

Ein erfolgreicher FZul-Antrag erfordert eine aussagekräftige Projektbeschreibung. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und Spezialist*innen mit einschlägigem Hintergrund, schreibt FirstBlue Fördermittelberatung Anträge mit der höchsten Chance auf Bewilligung und übernimmt den gesamten Antragsprozess. Unsere Spezialist*innen beraten Sie gerne. Senden Sie uns eine E-Mail an info@firstblue.com oder rufen Sie uns an: 0211 8220 4040.

Füllen Sie die untenstehenden Felder aus und wir prüfen Ihr Projekt unverbindlich in Hinblick auf die Forschungszulage

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Die Forschungszulage im Überblick

Die Kosten, die als Bemessungsgrundlage für den Steuervorteil dienen, sind die Bruttolohnkosten des F&E-Personals einschließlich der Arbeitgeberbeiträge. Ausgaben für externe Dienstleister, die zu Ihrem Innovationsprojekt beitragen, sind ebenfalls förderfähig. Ab dem 28.03.2024 können die Abschreibungen von Wirtschaftsgütern geltend gemacht werden.

Der Fördersatz beträgt 25% – 35% der eigenen F&E-Kosten und 15% – 24,5% der externen Kosten. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZul-Vorteil kann also für KMUs bis zu 3,5 Millionen Euro und für Großunternehmen bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr betragen.

Beratung zur Forschungszulage

Forschungszulage Förderhöhe

 

 

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen.
  • Wer kann die steuerlichen Anreize der Forschungszulage in Anspruch nehmen?

    Die steuerlichen Anreize der Forschungszulage können von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die in Deutschland F&E-Maßnahmen durchführen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

  • Wie viel von meinen F&E-Kosten kann ich geltend machen?

    Der Fördersatz beträgt bis zum 27.03.2024 25% der eigenen F&E- Personalkosten und 15% der externen Kosten. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf 4 Millionen Euro pro Jahr. Ihr Forschungszulage Vorteil kann also bis zu 1 Million Euro pro Jahr betragen. Ab dem 28.03.2024 können abhängig von Unternehmensgröße bis zu 35 % der eigenen F&E-Kosten (Personal und Abschreibung von Wirtschaftsgütern) und 15% bis 24,5% der externen Kosten geltend gemacht werden. Der förderfähige Gesamtbetrag beläuft sich auf bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr. Ihr FZulG-Vorteil kann also bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr betragen.

  • Welche Arten von F&E-Aktivitäten kommen für die steuerliche Förderung in Frage?

    Die FZul deckt das gesamte Spektrum von F&E-Tätigkeiten ab, also Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, und ist themenoffen.

  • Wie beantrage ich die Steuervergünstigungen?

    Um die Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen zunächst einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage stellen, um die Förderwürdigkeit ihres Projekts feststellen zu lassen, und in einem zweiten Schritt eine finanzielle Prüfung durch das Finanzamt vornehmen lassen. Das Antragsverfahren erfordert in der Regel detaillierte Informationen über die durchgeführten F&E-Aktivitäten und die damit verbundenen Kosten.

  • Wann kann ich mit den Steuervergünstigungen nach rechnen?

    Der Zeitpunkt der steuerlichen Förderung hängt von den Besonderheiten des Einzelfalles ab. Im Allgemeinen werden die Steuervergünstigungen als Gutschrift auf die vom Unternehmen geschuldete Steuer gewährt und in der Steuererklärung des Unternehmens ausgewiesen. Sofern die Steuerschuld ausgeglichen werden kann, werden überschüssige Mittel direkt ausgezahlt.

  • Kann ich Hilfe bei der Antragstellung für die Forschungszulage bekommen?

    Ja, FirstBlue unterstützt Unternehmen bei der Beantragung. Unsere Spezialist*innen haben umfangreiche Erfahrungen mit dem Programm und wissen, wie ein guter Antrag gestaltet sein muss. Wir übernehmen für Sie den gesamten Antragsprozess auf “no-cure-no-pay”-Basis.

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Die Matchbird GmbH ist ein Networking-Dienstleister und verbindet seit Jahren Unternehmen, um branchenübergreifende unkonventionelle Kooperationen zu fördern mit dem Ziel die besten Synergieeffekte zu erlangen. Der eigens entwickelte auf dem Serendipitäts-Prinzip basierende Matchingprozess wurde bis vor kurzem ausschließlich manuell durch erfahrene Koordinatoren, auf Basis der vorliegenden Unternehmensinformationen durchgeführt.