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FÖRDERMITTEL

Forschungszulage: Forschungsförderinstrument für Unternehmen

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FÜR WEN?
Deutsche KMU und Großunternehmen
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WOFÜR?
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
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FÖRDERHÖHE
Bis zu 4,2 Millionen € (KMUs) oder 3 Millionen € (Großunternehmen) pro Jahr

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Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das deutsche Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung (F&E) unterstützt. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen bei der Realisierung innovativer Vorhaben finanziell zu entlasten. Deutsche Unternehmen können für innovative Projekte eine Forschungszulage beantragen. Der maximale Vorteil, der sich daraus ergeben kann, liegt bei 4,2 Millionen € pro Jahr.
Die Forschungszulage wird in Form einer steuerlichen Zulage gewährt und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen noch keine Gewinne erzielt. Dadurch bietet sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups einen attraktiven Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Welche Arten von Projekten sind förderfähig?

Förderfähig sind Projekte, die dem Bereich Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne unmittelbare kommerzielle Zielsetzung.
  • Industrielle Forschung: planmäßige Forschung mit dem Ziel, neues Wissen und neue Fähigkeiten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erlangen.
  • Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandenen Wissens zur Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.

Wichtig ist, dass das Projekt neuartig ist, ein technisches oder wissenschaftliches Risiko aufweist und nicht ohne Weiteres mit bestehendem Wissen lösbar ist.

Für wen ist die Forschungszulage gedacht?

Die Forschungszulage richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von:

  • Unternehmensgröße (Start-ups, KMU und Großunternehmen)
  • Branche
  • Rechtsform

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenständig Forschung und Entwicklung betreibt oder entsprechende FuE-Tätigkeiten in Auftrag gibt. Auch Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können förderfähig sein.

Wie beantragt man die Forschungszulage?

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:

  1. Bescheinigung der Förderfähigkeit
    Zunächst wird das FuE-Projekt bei der zuständigen Bescheinigungsstelle (BSFZ) eingereicht. Dort wird geprüft, ob das Projekt die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt.

  2. Antrag beim Finanzamt
    Nach positiver Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Zulage wird anschließend mit der festgesetzten Steuer verrechnet oder ausgezahlt.

Eine sorgfältige Projektbeschreibung und Dokumentation der FuE-Aktivitäten sind dabei entscheidend für einen erfolgreichen Antrag.

Forschungszulage rückwirkend beantragen

Sie haben Ihr Innovationsprojekt bereits abgeschlossen und möchten dennoch von den letzten Jahren profitieren? Gute Nachrichten! Sie können die Forschungszulage rückwirkend für die Jahre 2022 bis 2025 beantragen.

Wachstumschancengesetz: Investitionen in F&E wurden noch attraktiver

Die Forschungszulage wurde 2024 mit dem Wachstumschancengesetz erweitert, das deutschen Unternehmen seit dem 28. März 2024 eine noch attraktivere Möglichkeit bietet, in Forschung und Entwicklung zu investieren und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch erhöhte Fördersätze, einen erweiterten Anwendungsbereich und vereinfachte Antragsverfahren wird die Forschungszulage effektiver, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die in nachhaltige Innovationen investieren, können zusätzliche Vorteile nutzen. Die Forschungszulage bleibt damit ein wichtiger Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Weitere Vorteile seit 2026: Zuschusshöhe steigt und weitere Kosten können geltend gemacht werden

Ab 2026 können Sie nun bis zu 12 Mio. € für F&E-Aktivitäten ausgeben, wodurch Sie als Großunternehmen bis zu 3 Mio. € und als KMU bis zu 4,2 Mio. € erhalten können. Neben weiteren profitablen Möglichkeiten können nun auch bis zu 20 % Gemein- und Betriebskosten geltend gemacht werden. Lesen Sie hier weitere Informationen zu allen Änderungen der Forschungszulage 2026. Die Forschungszulage wird damit ein noch bedeutender Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.

Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage

FirstBlue ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung in der Förderung von Forschung und Entwicklung. Wir unterstützen Unternehmen umfassend bei der Beantragung der Forschungszulage und übernehmen den gesamten Antragsprozess – von der ersten Analyse der Förderfähigkeit bis zur erfolgreichen Einreichung beim Finanzamt.

Unsere Experten begleiten Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Projektbeschreibung, der Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle sowie bei der korrekten Erfassung der förderfähigen Aufwendungen. So stellen wir sicher, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt werden und Sie das maximale Förderpotenzial ausschöpfen können.

Mit FirstBlue reduzieren Sie den administrativen Aufwand erheblich und gewinnen Planungssicherheit, während Sie sich voll und ganz auf Ihre Forschungs- und Innovationsprojekte konzentrieren können.

Wir sind stolz auf die Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten!

Die Forschungszulage im Überblick

Die Forschungszulage bietet Unternehmen einen erheblichen finanziellen Vorteil, da ein Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten direkt vom Staat erstattet wird. Die Förderung erfolgt als steuerliche Zulage und ist nicht rückzahlungspflichtig.

  • Die Förderquote beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können von einer erhöhten Förderquote von bis zu 35 % profitieren.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei bis zu 12 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr, was einer maximalen Forschungszulage von bis zu 4,2 Millionen Euro jährlich (bzw. entsprechend höher bei Anwendung des KMU-Satzes) entspricht.

Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für FuE-Mitarbeitende sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Auftragsforschung. Die Forschungszulage kann unabhängig von der Ertragslage beantragt werden und wird auch dann ausgezahlt, wenn keine oder nur geringe Steuern anfallen.

Damit ist die Forschungszulage ein äußerst attraktives Instrument, um Innovationsprojekte finanziell abzusichern und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Forschungszulage Fördersatz 2026

 

 

Häufige Fragen zur Forschungszulage

Hier finden Sie eine Liste mit häufig gestellten Fragen.
  • Wer kann die steuerlichen Anreize der Forschungszulage in Anspruch nehmen?

    De steuerlichen Anreize der Forschungszulage können von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, sterven in Deutschland F&E-Maßnahmen durchführen, unabhängig von ihrer Große oder Branche.

  • Wie viel von meinen F&E-Kosten kann ich geltend machen?

    Die maximale Bemessungsgrundlage (also die Summe der förderfähigen Aufwendungen pro Wirtschaftsjahr) steigt für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2026 auf 12 Mio. Euro jährlich. Die Staffelung lautet:

    • 2 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Juli 2020
    • 4 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 28. März 2024
    • 10 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 27. März 2024 und vor dem 1. Januar 2026
    • 12 Mio. Euro für Aufwendungen nach dem 31. Dezember 2025
  • Welche Arten von F&E-Aktivitäten kommen für die steuerliche Förderung in Frage?

    Für die steuerliche Förderung im Rahmen der Forschungszulage kommen folgende Arten von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Frage:

    • Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie auf den Gewinn neuer Erkenntnisse abzielen, ohne eine unmittelbare praktische oder kommerzielle Anwendung zu verfolgen.

    • Industrielle Forschung: Planmäßige Forschung oder kritische Untersuchungen mit dem Ziel, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erlangen, um neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.

    • Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandenen wissenschaftlichen, technischen oder sonstigen relevanten Wissens zur Entwicklung, Erprobung oder wesentlichen Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.

    Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten einen Innovationsgrad, ein technisches oder wissenschaftliches Risiko sowie einen systematischen Entwicklungsansatz aufweisen und nicht allein auf routinemäßigen oder rein anwendungsbezogenen Tätigkeiten beruhen.

  • Wann kann ich mit den Steuervergünstigungen rechnen?

    Mit den Steuervergünstigungen aus der Forschungszulage können Sie rechnen, nachdem beide Antragsstufen erfolgreich abgeschlossen wurden.

    Zunächst muss das F&E-Projekt von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) als förderfähig anerkannt werden. Die Bearbeitungszeit hierfür beträgt in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate, abhängig von der Komplexität des Projekts und der Auslastung der Behörde.

    Nach Erhalt der Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt. Die Auszahlung oder Verrechnung erfolgt dann zusammen mit dem Steuerbescheid. Je nach Bearbeitungsdauer des Finanzamts kann die Gutschrift einige Wochen nach Abgabe der Steuererklärung erfolgen.

    Wichtig: Die Forschungszulage kann rückwirkend für bereits durchgeführte F&E-Projekte beantragt werden, sodass Unternehmen auch für vergangene Geschäftsjahre von der Förderung profitieren können.

  • Kann ich Hilfe bei der Antragstellung für die Forschungszulage bekommen?

    Ja, FirstBlue unterstützt Unternehmen beim Antragsprozess. Unsere Spezialisten und Experten verfügen über umfassende Erfahrung mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und -instrumenten, die nachweislich gute Ergebnisse liefern. Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess für Sie auf Basis des Prinzips „no cure, no pay“.

Diese Unternehmen nutzen die Forschungszulage bereits optimal mit FirstBlue

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Die Matchbird GmbH ist ein Networking-Dienstleister und verbindet seit Jahren Unternehmen, um branchenübergreifende unkonventionelle Kooperationen zu fördern mit dem Ziel die besten Synergieeffekte zu erlangen. Der eigens entwickelte auf dem Serendipitäts-Prinzip basierende Matchingprozess wurde bis vor kurzem ausschließlich manuell durch erfahrene Koordinatoren, auf Basis der vorliegenden Unternehmensinformationen durchgeführt.

Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage

Wollen Sie sicher sein, dass Ihnen die Forschungszulage gewährt wird? Dann ziehen Sie unsere Spezialistinnen und Spezialisten hinzu. Dank unserer Erfahrung bereiten wir Anträge vor, die die besten Chancen auf Bewilligung haben. Darüber hinaus überwachen wir den gesamten Bewerbungsprozess, um sicherzustellen, dass alle Schritte rechtzeitig abgeschlossen werden. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns:
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