Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZul) ist ein deutsches Gesetz, das steuerliche Anreize für Unternehmen bietet, die in Forschung und Entwicklung investieren. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) anzuregen und die Innovation in Deutschland zu fördern.
Beratung zur Forschungszulage
Welche Projekte kommen für die Forschungszulage in Frage?
Nahezu alle Innovationsvorhaben sind im Rahmen der Forschungszulage förderfähig: Zum Beispiel die Entwicklung von Systemen, Techniken und Werkstoffen, aber auch die Entwicklung von Software, Medikamenten und Behandlungsmethoden. Das Förderinstrument deckt die gesamte Bandbreite unternehmerischer Forschung und Entwicklung themenoffen ab – von der Grundlagenforschung über die industrielle Forschung bis hin zur experimentellen Entwicklung. Der Übergang zur wettbewerblichen Produktentwicklung ist hier fließend und oft genug sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass ihre Entwicklungsarbeiten förderfähig sind.
Für wen ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage kann von allen steuerpflichtigen deutschen Unternehmen beantragt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen jeder Größe, vom KMU bis zum Großunternehmen, die Forschungszulage nutzen können.
Wachstumschancengesetz: Investitionen in F&E werden noch attraktiver
Mit dem Wachstumschancengesetz bietet die Forschungszulage deutschen Unternehmen ab dem 28. März 2024 eine noch attraktivere Möglichkeit, in Forschung und Entwicklung zu investieren und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch erhöhte Fördersätze, einen erweiterten Anwendungsbereich und vereinfachte Antragsverfahren wird die Forschungszulage effektiver, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die in nachhaltige Innovationen investieren, können zusätzliche Vorteile nutzen. Die Forschungszulage bleibt damit ein wichtiger Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Antrag im Jahr 2024
Innovative deutsche Unternehmen können sich auch im Jahr 2024 wieder für die Forschungszulage bewerben und bis zu 3,5 Mio. EUR an Steuervergünstigungen erhalten. Der Fördersatz beträgt 25% – 35% für interne F&E-Mitarbeiter und 15% – 24,5% für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die Unternehmen extern in Auftrag geben. Haben Sie die Forschungszulage in den letzten Jahren nicht genutzt, aber Innovationsprojekte laufen gehabt? Gute Nachrichten! Sie können die Forschungszulage noch rückwirkend für die Jahre 2020 bis 2022 beantragen.
Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage
Beantragt wird die Forschungszulage in einem zweistufigen Verfahren: Erst beurteilt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das F&E-Projekt inhaltlich. In der zweiten Stufe folgt die finanzielle Prüfung und Feststellung der förderfähigen Aufwendungen. Das Genehmigungsverfahren durch die Bescheinigungsstelle (BSFZ) dauert lange und die BSFZ stellt oft viele Fragen zu den F&E-Projekten. Mit dem positiven Bescheid – durch den man einen Rechtsanspruch auf Förderung erhält – wendet man sich später an sein Finanzamt. Auch hier werden gegebenenfalls weitere Fragen gestellt und das Feststellungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage
Wollen Sie sicher sein, dass Ihnen die Forschungszulage gewährt wird? Dann ziehen Sie unsere Spezialist*innen hinzu. Dank unserer Erfahrung bereiten wir Anträge vor, die die besten Chancen auf Bewilligung haben. Darüber hinaus überwachen wir den gesamten Bewerbungsprozess, um sicherzustellen, dass alle Schritte rechtzeitig abgeschlossen werden.
Ein erfolgreicher FZul-Antrag erfordert eine aussagekräftige Projektbeschreibung. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und Spezialist*innen mit einschlägigem Hintergrund, schreibt FirstBlue Fördermittelberatung Anträge mit der höchsten Chance auf Bewilligung und übernimmt den gesamten Antragsprozess. Unsere Spezialist*innen beraten Sie gerne. Senden Sie uns eine E-Mail an info@firstblue.com oder rufen Sie uns an: 0211 8220 4040.