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Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument, das deutsche Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung (F&E) unterstützt. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen bei der Realisierung innovativer Vorhaben finanziell zu entlasten. Deutsche Unternehmen können für innovative Projekte eine Forschungszulage beantragen. Der maximale Vorteil, der sich daraus ergeben kann, liegt bei 4,2 Millionen € pro Jahr.
Die Forschungszulage wird in Form einer steuerlichen Zulage gewährt und kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Unternehmen noch keine Gewinne erzielt. Dadurch bietet sie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups einen attraktiven Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Welche Arten von Projekten sind förderfähig?
Förderfähig sind Projekte, die dem Bereich Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind. Dazu zählen insbesondere:
- Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ohne unmittelbare kommerzielle Zielsetzung.
- Industrielle Forschung: planmäßige Forschung mit dem Ziel, neues Wissen und neue Fähigkeiten für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erlangen.
- Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandenen Wissens zur Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen.
Wichtig ist, dass das Projekt neuartig ist, ein technisches oder wissenschaftliches Risiko aufweist und nicht ohne Weiteres mit bestehendem Wissen lösbar ist.
Für wen ist die Forschungszulage gedacht?
Die Forschungszulage richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von:
- Unternehmensgröße (Start-ups, KMU und Großunternehmen)
- Branche
- Rechtsform
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eigenständig Forschung und Entwicklung betreibt oder entsprechende FuE-Tätigkeiten in Auftrag gibt. Auch Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen können förderfähig sein.
Wie beantragt man die Forschungszulage?
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten:
-
Bescheinigung der Förderfähigkeit
Zunächst wird das FuE-Projekt bei der zuständigen Bescheinigungsstelle (BSFZ) eingereicht. Dort wird geprüft, ob das Projekt die Voraussetzungen für Forschung und Entwicklung erfüllt. -
Antrag beim Finanzamt
Nach positiver Bescheinigung wird die Forschungszulage im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt. Die Zulage wird anschließend mit der festgesetzten Steuer verrechnet oder ausgezahlt.
Eine sorgfältige Projektbeschreibung und Dokumentation der FuE-Aktivitäten sind dabei entscheidend für einen erfolgreichen Antrag.
Forschungszulage rückwirkend beantragen
Sie haben Ihr Innovationsprojekt bereits abgeschlossen und möchten dennoch von den letzten Jahren profitieren? Gute Nachrichten! Sie können die Forschungszulage rückwirkend für die Jahre 2022 bis 2025 beantragen.
Wachstumschancengesetz: Investitionen in F&E wurden noch attraktiver
Die Forschungszulage wurde 2024 mit dem Wachstumschancengesetz erweitert, das deutschen Unternehmen seit dem 28. März 2024 eine noch attraktivere Möglichkeit bietet, in Forschung und Entwicklung zu investieren und ihre Innovationskraft zu stärken. Durch erhöhte Fördersätze, einen erweiterten Anwendungsbereich und vereinfachte Antragsverfahren wird die Forschungszulage effektiver, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die in nachhaltige Innovationen investieren, können zusätzliche Vorteile nutzen. Die Forschungszulage bleibt damit ein wichtiger Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Weitere Vorteile seit 2026: Zuschusshöhe steigt und weitere Kosten können geltend gemacht werden
Ab 2026 können Sie nun bis zu 12 Mio. € für F&E-Aktivitäten ausgeben, wodurch Sie als Großunternehmen bis zu 3 Mio. € und als KMU bis zu 4,2 Mio. € erhalten können. Neben weiteren profitablen Möglichkeiten können nun auch bis zu 20 % Gemein- und Betriebskosten geltend gemacht werden. Lesen Sie hier weitere Informationen zu allen Änderungen der Forschungszulage 2026. Die Forschungszulage wird damit ein noch bedeutender Eckpfeiler für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage
FirstBlue ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung in der Förderung von Forschung und Entwicklung. Wir unterstützen Unternehmen umfassend bei der Beantragung der Forschungszulage und übernehmen den gesamten Antragsprozess – von der ersten Analyse der Förderfähigkeit bis zur erfolgreichen Einreichung beim Finanzamt.
Unsere Experten begleiten Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung der Projektbeschreibung, der Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle sowie bei der korrekten Erfassung der förderfähigen Aufwendungen. So stellen wir sicher, dass alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt werden und Sie das maximale Förderpotenzial ausschöpfen können.
Mit FirstBlue reduzieren Sie den administrativen Aufwand erheblich und gewinnen Planungssicherheit, während Sie sich voll und ganz auf Ihre Forschungs- und Innovationsprojekte konzentrieren können.
Unterstützung bei der Beantragung von Forschungszulage
Sven Jansen, BSc
Warum FirstBlue für die Beantragung der Forschungszulage?
- Spezialisierte Expertise in der Forschungszulage
- Wissenschaftliche Aufbereitung auf höchstem Niveau
- Effizienter Prozess mit minimalem Aufwand für Unternehmen
- Transparente Zusammenarbeit & klare Erfolgsorientierung
