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FÖRDERMITTEL

Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

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FÜR WEN?
Insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland
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WOFÜR?
Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien in drei Programmsäulen

Das BMWI stellt jährlich ein Budget von 60 Mio. EUR für FuE-Projekte im Bereich der Fahrzeug- und Systemtechnologie zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen, insbesondre KMUs, bei innovativen Vorhaben zu unterstützen und somit den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Höhe der Förderung ist nicht begrenzt, sie richtet sich nach der Größe des geplanten Vorhabens sowie den beteiligten Partnern.  

Innovationen spielen im internationalen Wettbewerb eine essenzielle Rolle. In der Vergangenheit haben insbesondere deutsche Unternehmen der Fahrzeug- und Systemtechnologien aufgrund erheblicher Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklung ihre Innovationskraft unter Beweis gestellt und somit Maßstäbe gesetzt.

Aufgrund aktueller Entwicklungen wie des digitalen Wandels und der Notwendigkeit immer energieeffizienter und klimafreundlicher Technologien ergeben sich neue Herausforderungen für den Verkehrssektor. Des Weiteren gewinnt die Vernetzung mit Informations- und Kommunikationstechnologien weiter an Bedeutung.

Um gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bekämpfen, hat die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket beschlossen. Zur Stärken der Fahrzeugindustrie ist deswegen der Förderrahmen „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferer“ geschaffen wurden, wobei „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ davon einen Teil bilden.

Gefördert werden technologische Lösungsansätze in drei Programmsäulen

  1. „Automatisiertes Fahren“ inklusive Schienenverkehr,
  2. „Innovative Fahrzeuge“, dies bedeutet: Förderung von Antriebskonzepten für sämtliche Fahrzeugtypen in einem technologieoffenen Ansatz,
  3. „Systemtechnologien“, die sich auf die gesamte Fahrzeugindustrie mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten fokussieren:
    • Wertschöpfung und digitale Transformation,
    • Mobilität und Verkehr,
    • Produktion und Logistik.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von maximal drei Jahren.

    Verkehr

    Bedingungen und Konditionen

    • Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland.
    • Bei den zu fördernden Vorhaben muss es sich um Verbundvorhaben handeln, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind.
    • Es wird eine Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) an den gesamten Fördermitteln eines Verbundes von mindestens 30 Prozent angestrebt.

    Die möglichen Förderquoten unterschieden sich wie folgt:

    • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
    • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
    • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

    Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien antragen

    Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage der Projektskizzen kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt werden.

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