HomeNachrichtenFZulG-Umfrage: Unternehmen genießen F&E-Vorteile, kritisieren aber das Antragsverfahren
FZulG image FZulG image

FZulG-Umfrage: Unternehmen genießen F&E-Vorteile, kritisieren aber das Antragsverfahren

Michael Weckeck, MSc
Consultant
16 December 2022

Seit 2020 gibt es auch in Deutschland eine steuerliche Forschungsförderung, die Forschungszulagengesetz (FZulG). Die FZulG soll den Innovationsstandort Deutschland stärken. Das gelingt ihr bisher nur teilweise. Eine vom Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Sommer 2022 bei knapp 600 forschungsnahen Unternehmen durchgeführte Kurzbefragung zeigt wichtige Erkenntnisse auf.

Die FZulG Umfrage

Erwartungen an die steuerliche Forschungsförderung

Den größten Vorteil der steuerlichen FZulG sehen die Unternehmen bei der Senkung von Kosten für ihre FuE-Vorhaben. Die Verrechnung der FZulG mit der Einkommenssteuer nach Ablauf des Geschäftsjahres, auch wenn kein Gewinne erwirtschaftet worden sind, sorgt für zusätzliche Liquidität im Unternehmen. Auch die Ausweitung der eigenbetrieblichen FuE-Tätigkeiten durch die FZulG wird als Grund für die Beantragung genannt.

Niedrige Zahl an Anträgen und Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit

Die Zahl der Anträge für die FZulG ist derzeit insgesamt auf einem enttäuschenden Niveau. Nur 38% der Unternehmen haben einen Antrag auf FZulG gestellt. Das liegt auch daran, dass die FZulG für fast die Hälfte der befragten Unternehmen unbekannt ist. Zudem sind sich viele Unternehmen unsicher, ob Ihr FuE-Vorhaben überhaupt förderfähig im Sinne der FZulG ist. Jedes vierte Unternehmen hat aus diesem Grund die FZulG noch nicht genutzt.

Unternehmen bemängeln bürokratische Anforderungen

Das Beantragungsverfahren ist ein zweistufiger Prozess. Die Bescheinigungsstelle prüft die Förderfähigkeit eines Projekts (1.Stufe). Das Finanzamt lediglich die Höhe der förderfähigen Aufwendungen (2.Stufe). Dieses System soll höhere und schnellere Rechtssicherheit geben. Aus der Befragung geht jedoch hervor, dass fast jedes zweite Unternehmen das Antragsverfahren als bürokratisch bewertet, jedes fünfte wertet es sogar als sehr bürokratisch.

Sichern Sie sich die Forschungszulage mit Hilfe von FirstBlue

Sie haben Interesse an der FZulG, sind sich aber noch unsicher? FirstBlue begleitet Unternehmen seit der Einführung der FZulG und unterstützt Sie bei der Beantragung. Wir bewerten Ihre Entwicklungstätigkeiten auf Förderfähigkeit und übernehmen den gesamten Antragsprozess. Vom Schreiben der Anträge über die Beantragung bei der Bescheinigungsstelle bis hin zur Einreichung beim Finanzamt. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Gespräch mit einem unserer Experten.

Interessiert am FZulG für Ihre Organisation?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit unseren Spezialisten.

Bitte kontaktieren Sie uns

  • Sie können uns ebenfalls via E-Mail an info@firstblue.com oder telefonisch unter der Nummer 0211 8220 4040 erreichen.
  • Indem Sie auf "Abschicken" klicken, erklären Sie sich mit unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden.
  • This field is for validation purposes and should be left unchanged.