Seit 2020 gibt es auch in Deutschland eine steuerliche Forschungsförderung, die Forschungszulagengesetz (FZulG). Die FZulG soll den Innovationsstandort Deutschland stärken. Das gelingt ihr bisher nur teilweise. Eine vom Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Sommer 2022 bei knapp 600 forschungsnahen Unternehmen durchgeführte Kurzbefragung zeigt wichtige Erkenntnisse auf.
Die FZulG Umfrage
Erwartungen an die steuerliche Forschungsförderung
Den größten Vorteil der steuerlichen FZulG sehen die Unternehmen bei der Senkung von Kosten für ihre FuE-Vorhaben. Die Verrechnung der FZulG mit der Einkommenssteuer nach Ablauf des Geschäftsjahres, auch wenn kein Gewinne erwirtschaftet worden sind, sorgt für zusätzliche Liquidität im Unternehmen. Auch die Ausweitung der eigenbetrieblichen FuE-Tätigkeiten durch die FZulG wird als Grund für die Beantragung genannt.
Niedrige Zahl an Anträgen und Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit
Die Zahl der Anträge für die FZulG ist derzeit insgesamt auf einem enttäuschenden Niveau. Nur 38% der Unternehmen haben einen Antrag auf FZulG gestellt. Das liegt auch daran, dass die FZulG für fast die Hälfte der befragten Unternehmen unbekannt ist. Zudem sind sich viele Unternehmen unsicher, ob Ihr FuE-Vorhaben überhaupt förderfähig im Sinne der FZulG ist. Jedes vierte Unternehmen hat aus diesem Grund die FZulG noch nicht genutzt.
Unternehmen bemängeln bürokratische Anforderungen
Das Beantragungsverfahren ist ein zweistufiger Prozess. Die Bescheinigungsstelle prüft die Förderfähigkeit eines Projekts (1.Stufe). Das Finanzamt lediglich die Höhe der förderfähigen Aufwendungen (2.Stufe). Dieses System soll höhere und schnellere Rechtssicherheit geben. Aus der Befragung geht jedoch hervor, dass fast jedes zweite Unternehmen das Antragsverfahren als bürokratisch bewertet, jedes fünfte wertet es sogar als sehr bürokratisch.
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